Wir sind ja kein Auskunftsbüro!

Scheidungen sind in vielen Fällen zur Hälfte bestens vorbereitet. Zu anderen Hälfte brechen Sie überraschend herein. Ein Ehepartner weiß lange vor dem anderen, dass eine Scheidung auf beide zukommt, denn einer von beiden plant akribisch, was der andere nicht wissen soll – bis es soweit ist.

Dann jedoch soll es schnell gehen, so schnell, dass der Andere gar nicht reagieren kann. Stefan Fried hat das erlebt.

Plötzlich steht die Polizei vor der Tür und behandelt ihn, als ob er einen Sprengstoffgürtel trüge. Erst nach und nach stellt er fest: Seine Frau Tanja behauptet, er habe sie und die Kinder mit dem Tod bedroht.

Stefan kann sich noch gar nicht fassen über diese schweren Vorwürfe. Wie kommt seine Frau auf diesen Unsinn? Warum nur geschieht, was er kaum glauben kann?

Eine Antwort auf diese Frage kann er später erahnen. Zuerst einmal wird Stefan aus seiner Wohnung gewiesen.

Diese Wohnung hat ihm schon gehört, bevor er Tanja geheiratet hat. Jetzt bleibt Stefan aus seiner eigenen Wohnung nicht nur ausgesperrt, mehr noch: Nicht einmal nähern darf er sich dem Haus, in dem sich seine Wohnung befindet – sonst schrillt der Alarm bei der Polizei!

Sicher ist bei einer Wegweisung nur Eines: Die Frau sichert sich die Wohnung des Mannes. Genau das wird wohl der Zweck gewesen sein, denn Tanja arbeitet schnell durch, was sie sorgfältig geplant hat. Dabei erreicht sie, was selbst den Männerservice überrascht.

Nicht normal, doch leider gewöhnlich ist in Österreich, dass eine Frau Wohnrecht in der Wohnung oder im Haus des Mannes, aus dem sie ihn werfen lassen hat, erhält. Gründe finden Gerichte schnell, wenn sie dem Wohl der Frauen dienen. „Dringender Wohnbedarf“ der Mutter, weil sie sich die Kinder sichert und dem Mann vorenthält – das klingt gut, nehmen wir das als Begründung!

Doch mehr noch, Tanja gelingt sogar das Kunststück, nicht nur ein langes Wohnrecht zu erhalten. Sie bekommt tatsächlich Stefans Wohnung übertragen, als ihr neues Eigentum.

Was Partner in die Ehe einbringen, darf ihnen nicht genommen werden, doch dieses Wiener Bezirksgericht pfeift auf die elementarsten Grundsätze.

Stefan ist jedoch vorerst damit beschäftigt, sich wie viele Väter in Österreich damit abzumühen, seine Kinder überhaupt zu sehen zu bekommen. Eineinhalb Jahre lang schafft er es, zaghaften Kontakt im Besuchscafé durchzusetzen. Doch dann nimmt Tanja einfach das Telefon nicht mehr ab, als die Besuchsbegleitung weitere Termine vereinbaren will. Sie reagiert nicht mehr. Nur wenn es um Unterhalt geht, erfährt er kurz, dass Tanja und seine Kinder überhaupt noch leben.

Verzweifelt sucht Stefan Hilfe, um wenigstens seine Kinder sehen zu können. Die Jugendwohlfahrt, das Bezirksgericht, irgendjemand wird doch helfen können und wollen, sucht er händeringend Hilfe. Doch überall wird er einfach abgewimmelt. „Wir sind nicht zuständig“, erklären ihm die Leute bei Gericht und beim Jugendamt, und als Stefan noch flehentlich bittet, dass ihm jemand doch nur sagen soll, wer denn nun endlich zuständig sei, wenn nicht sie, wird ihm achtlos entgegengeworfen: „Wir sind kein Auskunftsbüro“, um ihn schließlich unter Androhung von Polizeigewalt aus dem Büro zu weisen.

Stefan Fried sieht seine Kinder nicht mehr. Das ist normal in Österreich, und praktisch ist es rechtens, denn der Staat steht hinter dieser Entfremdung, wie sein Beispiel zeigt. Nur seine Wohnung, die hat er wieder zurückbekommen. Die Übereignung an Tanja war widerrechtlich, wie er beweisen konnte. Im Umkehrschluss zeigt dies jedoch: Die Entfremdung der Kinder ist in Augen der Justiz und Politik offenbar rechtens.

Der Männerservice kennt viele Wege, den Kampf gegen Entfremdung aufzunehmen, doch alle bedeuten einen Kampf gegen große Widerstände. Handeln Sie rechtzeitig und geben Sie nicht auf.


Männerservice-Report #107, veröffentlicht am 10. Juli 2018

Betroffene
Vater: Stefan Fried*
3 Kinder
Väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Tanja Fried*
österreichisches Gewaltschutzsystem
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Wien, seit 2007 bis jetzt

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Ein Kommentar

  1. Da erkennt man das Problem der meisten Väter, sie reiben sich beim aussichtslosen Kampf für ein Besuchsrecht auf.
    Es klingt hart, aber in solchen Fällen hilft nur die Konzentration auf sich selbst und Eigentumsschutz.