Weil sich das schlechte Verhältnis rentiert
Kurt Zöhrer * versteht die Welt nicht mehr: Am 18. Geburtstag seiner Tochter, Marita*, ist er noch stolz auf seine Tochter gewesen, hatte ihr von Herzen gratuliert und ein wenig mit ihr gefeiert.
Plötzlich jedoch antwortet Marita kaum mehr, bis sie ihren immer kürzer und knapper werdenden Kontakt endgültig abschließt. Ihr Vater kann sich einfach nicht erklären, was vorgefallen ist.
Was er nun von seiner Tochter weiß, ist nur mehr, dass sie bald ein Studium ergreifen wird, und dass Marita Unterhalt fordern wird. Gerne, so versichert er und, will er sein Kind im Studium unterstützen. Doch wenn Marita keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater haben will, fehlt ihm zunehmend der Wille dazu. Was kann er tun, wie soll er sich verhalten?
Der Männerservice kennt aus langjähriger Erfahrung heraus befremdliche Missverhältnisse, welche nur aus unserem Familien- und Unterhaltsrecht stammen können:
Erwachsene Kinder sind berechtigt, vom den Eltern Unterhalt zu fordern – aber nur, wenn sie bis zur Volljährigkeit keine Selbsterhaltungsfähigkeit erlangt haben. Wer sich früh um eigenen Gelderwerb bemüht hat, verliert also die Unterhaltsberechtigung, wer hingegen Bildung und Studium bewusst in die Länge zieht, kann besonders lange «die Eltern» belasten.
«Die Eltern» verdienen hier allerdings diese Anführungszeichen, denn in der Realität ist es praktisch immer der Vater, an den Forderungen gestellt werden, und es sind vor allem Trennungskinder, welche mit der Klage auf Unterhalt, oftmals unausgesprochen, drohen – genau jene Trennungskinder nämlich, welche ein schlechtes Verhältnis zum Vater haben, aus welchem Grund auch immer.
Sollte das schlechte Verhältnis des Kindes zum Vater durch das Verhalten des betroffenen Mannes selbst verursacht worden sein, dann werden Viele Verständnis aufbringen können. Oftmals jedoch wurde die Beziehung zwischen Vater und Kind von der Mutter zerstört, und selbst im Erwachsenenalter widerfährt einem Vater, der sich gerne um sein Kind bemüht hätte, so doppelt Unrecht: Durch die Zerstörung der Beziehung zu seinem Kind ebenso wie aus der schon durch die Einseitigkeit ungerechten und menschlich endgültig nicht gerechtfertigten Unterhaltsbelastung.
Leider nehmen wir an, dass Marita aus einem finanziellen Grund den Kontakt zu ihrem Vater abbricht: Eine Klagsdrohung lässt sich nämlich schwer mit dem gemeinsame, harmonischen Sonntagskaffe vereinbaren.
Dieses Unterhaltsrecht ist derart abgründig, dass es de facto ein Kind zum schlechtem Verhältnis mit dem Vater motiviert und es dafür finanziell belohnt.
Somit erklärt sich einmal mehr, warum wir für Menschlichkeit statt diesem Unterhaltsrecht eintreten, und warum wir sie herzlich einladen, mit uns dafür einzustehen.
Männerservice-Report #327, veröffentlicht am 4. Oktober 2022
Betroffene
Kurt Zöhrer*
In der Verantwortung
Tochter Marita*, 18 Jahre
Gisela* Maritas Mutter
Ort und Zeitraum:
Österreich, August 2022