Unterhalt fürs Nicht-Betreuen

«Ist es diesem Staat wirklich lieber, der Mann verliert Auto, Arbeit und Wohnung?» Auf Richard Öhmens* Frage treffen drei Eigenschaften zu: Sie ist berechtigt, sie ist eine der häufigsten Fragen, welche Unterhaltszahler stellen, und sie ist vollkommen uninteressant – für Österreichs Unterhaltsrecht!

Dabei ist in diesem Unterhaltsunrecht so Vieles so wichtig: Wie viel dürfen wir dem Vater nehmen? Ist noch mehr zu holen? Oder: Können wir ihn pfänden, exekutieren? Niemanden bei Jugendwohlfahrt oder Gericht hat jedoch jemals interessiert, ob dem Vater überhaupt Geld zum Leben bleibt.

Im Falle Richard Öhmens geht diese Eiseskälte sogar noch weiter, denn auch seiner Familie, seinem Baby Lukas* und seiner Frau Anna*, fehlen durch Richards Unterhaltsbelastung die finanzielle Grundlage. Das ist ebenso menschlich ernüchternd wie unterhaltsrechtlich völlig irrelevant.

Die Jugendwohlfahrt Freistadt lässt sich von Richards Not genau so wenig beirren wie Bettina Öhmen*, Richards Exfrau. Schon wieder fordern sie eine Erhöhung des Unterhalts, und mehr noch:

Bettina hat entschieden, dass Tochter Nina* in das Internat ihrer jetzigen Schule kommt. Das kostet natürlich Geld. Und wer soll Bettinas Entscheidung finanzieren, wenn nicht Vater Richard? Also verlangt das Jugendamt bereitwillig in Bettinas Namen «Sonderbedarf», zusätzliches Geld von Richard.

Dem verzweifelten Vater bleiben unbeantwortete Fragen:

Wozu soll Unterhalt denn dienen? Doch für die Lebenshaltungskosten der Kinder! Wenn Richard gezwungen wird, Internatskosten zu übernehmen, ja dann wird Nina einen Teil der Woche dort versorgt. Warum soll er für diesen Teil zusätzlich Unterhalt an Bettina überweisen?

Leider ist es geltendes Unterhaltsrecht: Tatsächlich werden Väter oft gezwungen, doppelt für den Unterhalt eines Kindes in der Zeit im Internat zu zahlen. Einmal für die Versorgung des Kindes im Internat, und einmal an die Mutter dafür, dass sie in dieser Zeit das Kind nicht versorgt.

Finden Sie das unverständlich? Richard ebenso. Wir finden nur eine Erklärung dafür: Kindesunterhalt ist bloß das Wort, hinter dem eine andere Absicht steckt: Einer Mutter Geld vom Vater zu verschaffen, egal, wofür die Mutter das Geld verwenden will.

Daher darf eine Mutter entscheiden, welchen Sonderbedarf sie verursacht, und der Vater zahlt die Rechnung für die Entscheidung der Mutter, ohne jede Mitsprachemöglichkeit.

Wir unterstützen Richard dabei, die zusätzlichen Belastungen zu begrenzen. Doch auch eingedämmtes Unrecht, bleibt, was es ist: Nacktes, schamloses Unrecht.


Report #159, veröffentlicht am 9. Juli 2019

Betroffene
Vater: Richard Öhmen*
3 Kinder, im Teenageralter
Lukas Öhmen*, Baby
Anna Öhmen*, Richards Frau und Lukas’ Mutter

In der Verantwortung
Bettina, Richards Exfrau und Mutter der Kinder im Teenageralter
Jugendwohlfahrt Freistadt
österreichisches Unterhaltsrecht

Ort und Zeitraum:
Bezirk Freistadt, März 2019

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Ein Kommentar

  1. Es geht noch perverser!
    Die Mutter kassiert für das Kind 780 EURO Allimente + Kinderbeihilfe, das Kind geht in ein Internat und das Land Burgenland fördert die Betreuungskosten (!!), also das was die Mutter als Ersatz für den Geldunterhalt zu leisten hätte und bereits von den Allimenten bezahlt, zu 100 %!!!

    Es reicht nämlich wenn. Mutter regelmäßig betreut wobei regelmäßig auch alle2 Wochen bedeizen kann. Wenn Vater regelmäßig alle 2 wochen betreut reicht es nicht!!!

    Das ist die österreichische Justiz… ein Fall für sich!!