Unter Druck

Fast wäre unsere Hilfe umsonst gewesen! So liest sich nämlich, was uns Alfons Purin* sendet, auf den ersten Blick.

Was ist geschehen? Bettina*, die Mutter seiner Kinder, hat rückwirkend mehr Unterhalt gefordert. Das ist möglich, natürlich, jederzeit, risiko- und kostenlos – für Bettina. Rechtsanwalt benötigt sie keinen dafür. Das Land, hier die Stadt Wien, und der Bund stellen ihr gerne eine Vertretung bereit, hier wieder einmal unser «MA11» in der Person von Martina Tannhöfer*.

So kann es Bettina ja einfach einmal versuchen: Hätte sie in den letzten Monaten irgendwann einmal mehr Geld bekommen können? Falls nicht, ja falls umgekehrt sie sogar zu viel Unterhalt bekommen hätte: Keine Sorge, zurückzahlen muss sie niemals. Sollte sie also für 35 von 36 Monaten zu viel, doch für einen einzigen davon zu wenig erhalten haben, dann, ja dann: Zahlt Alfons eben für diesen einen Monat nach, binnen 2 Wochen, ansonsten eben sofort pfänd- und exekutierbar. Was ist mit den anderen Monaten nochmals gewesen? Ach, Schwamm drüber, oder sagen wir: Das Problem des Vaters, nicht jenes dieser Justiz und dieser Republik.

Doch Alfons hat den Männerservice zu Hilfe gerufen. Wir konnten ihn bei Anträgen unterstützen, welche seine rückwirkende Unterhaltsbelastung verhindern sollten. Diese Anträge beziehen sich auf geltendes Recht. Somit wäre das Gericht verpflichtet, diese Anträge eben zu bearbeiten, und unserer Ansicht nach ist es klar und deutlich: Das Gericht, in der Person von Rechtspflegerin Karin Kirver*, wäre verpflichtet, diese Anträge stattzugeben und Alfons wenigstens mit Nachzahlungen zu verschonen.

Doch vorher ist geschehen, wovor wir stets warnen: Das Gericht ist angehalten, auch in solchen Verfahren einen «Vergleich» zu erzielen. Also: Es soll einen Kompromiss zwischen der widerrechtlichen Forderung Bettinas und den rechtlich einwandfreien Anträgen von Alfons suchen. So bekommt «Recht» wieder einmal eine neue Bedeutung: Als das Ergebnis eines faulen Kompromisses.

Solche Vergleichsgespräche laufen ab wie hier bei Alfons: Er sitzt allein drei Personen gegenüber, die sich einig sind. Rechtspflegerin Karin Kirver* sitzt neben Martina Tannhöfer und Bettina, und sie führt das Wort: Alfons´ Anträge seien «nicht machbar», basta!

Stets erklären wir den Betroffenen: Im Unterhaltsrecht werden Sie niemanden finden, der Sie fair und objektiv berät. Entweder sind Sie unterhaltsberechtigt, dann haben Sie gleich eine willfährige Armee auf Ihrer Seite – oder Sie sind unterhaltsverpflichtet: Dann werden Sie nicht über Ihre Rechte aufgeklärt, im Gegenteil, diese werden Ihnen oft bewusst verschwiegen. Oder Sie werden sogar angelogen.

Woran erkennen Sie das? Wenn Sie solche Aussagen niemals schriftlich bekommen.

Nach diesem «Vergleichsgespräch» der drei gegen Alfons sehen wir das Gerichtsprotokoll von Karin Kirver. Tatsächlich: Auf einmal soll Alfons einverstanden damit gewesen sein, dass seine Anträge gar nicht bearbeitet werden. Das läuft zwar in der Praxis so: «Ihre Anträge sind gar nicht machbar, Herr Purin, das geht schon gesetzlich gar nicht, also lassen wir das, gell?», und bevor Alfons nach Luft schnappen kann, redet schon die Nächste der drei. So etwas kann schon als Einverständnis aufgefasst werden, nicht wahr?

«Überfahren» und falsch informiert fühlt sich Alfons jetzt. Nun heißt es schnell sein: Noch kann der Vergleich widerrufen werden, und wir empfehlen, dass er einfach erneut auf seinen gestellten Anträgen besteht.

Wir werden gemeinsam mit Alfons einmal mehr den Unterschied zwischen gesprochenem und geschriebenem Wort erleben: Sollte Karin Kirver* nämlich die Anträge gar nicht bearbeiten, ist das Verfahren ungültig. Sollte sie diese schriftlich auch wieder als «nicht machbar» oder mit falschen Begründungen ablehnen, wie sie das mündlich getan hat, sollte sie im Rekurs erst recht wieder keine Chance haben und selbst eine Niederlage einfahren. Und wenn sie es noch so ungern tun wird: Sie wird Alfons Purins Anträgen zu folgen haben.

So bleibt einem Vater einmal mehr im Familienrecht nur, ein Gericht, das ihm gegen seine Rechte schaden will, zu zwingen, Recht zu sprechen.

Wir empfehlen Alfons abschließend, mit dieser Rechtspflegerin gar keine Gesprächstermine wahrzunehmen, doch dies stets mit einer guten schriftlichen Begründung, damit sie ihm nichts vorwerfen kann: Sie hat ihre Vertrauenswürdigkeit durch ihre Falschinformationen restlos verspielt.


Männerservice-Report #176, veröffentlicht am 5. November 2019

Betroffene
Vater: Alfons Purin*
Kinder: Daniel*, 16 Jahre, und Sebastian*, 14 Jahre alt

In der Verantwortung
Bettina Purin*, Mutter der Kinder
Rechtspflegerin Karin Kirver* am Bezirksgericht Wien Floridsdorf
Martina Tannhöfer*, Magistrat 11, Jugendwohlfahrt, in Wien-Floridsdorf
österreichisches Unterhaltsrecht

Ort und Zeitraum:
Wien, Juli 2019

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Ein Kommentar

  1. Und so etwas nennt man “Rechtsstaat” !!

    Wieso gibt es keine Möglichkeit gegen solche RechtspflegerInnen , welche absichtlich nicht dem recht folgen, juristisch vorzugehen ??

    Diese sollten privat für Ihre Tätigkeit und für die “Fehler” welche sie machen, haften !!
    Dann würde man ein rasches Umdenken dieser “RechtspflegerInnen” erkennen.