Unrecht – anwaltlich geprüft

Erstaunt und verblüfft hat es Helmut Beirer* nun auch von seinem Rechtsanwalt schriftlich: Was in jedem anderen Lebensbereich schlicht absurd wäre, das ist in seinem Fall, im österreichischen Unterhaltsrecht, völlig korrekt und rechtens. Was ist geschehen?

Jeannette*, die Mutter seines Sohnes Bernhard*, hatte wieder eine Unterhaltserhöhung verlangt. Wie so oft darf ein «Jugendamt» auf Kosten des Steuerzahlers für eine Mutter diese Erhöhung fordern und notfalls eintreiben. Leider ist es ebenso üblich, dass ein Jugendamt tatkräftig mithilft, die an sich schon groteske Forderung nach «rückwirkendem Unterhalt» zu stellen.

Somit stellt eine Dienststelle des Landes Niederösterreich zum einen Forderungen nach Geld, welche eine Mutter zukünftig zum Teil für sich selbst einstreichen kann, wenn sie will, völlig unüberprüfbar und nach Belieben –  und zum anderen stellt sie Forderungen nach Geld, welches die Mutter offensichtlich in der Vergangenheit für das Kind nicht benötigt hat und auch wieder selbst einstreicht. Wild entschlossen will diese Dienststelle die Mutter also doppelt bereichern, während sie von Kindeswohl moralisiert.

Helmut Beirer* erschrickt über die hohen Summen, welche sich beim anstößigen «rückwirkenden Unterhalt» ansammeln. Tausende Euro soll er auf einen Schlag überweisen?

Daher hofft dieser Vater, dass die Jugendwohlfahrtsstelle mit sich reden lässt. Doch Rafael Beutler*, welcher den Unterhalt für Jeannette eintreiben will, blockt ab. Helmut schildert ihm, welche Schikanen und welche Niedertracht Jeannette über viele Jahre gezeigt hat, um den Kontakt zwischen Vater und Sohn höchstmöglich einzuschränken, zu verhindern und zu hintertreiben, und wie ungerecht es sei, dass sie sich für diese Torturen, die sie anderen zugefügt hat, bereichern dürfe – doch der Bedienstete interessiert sich nicht einmal annähernd dafür. Er lässt nicht mit sich reden. Helmut soll unter der vollen Summe unterschreiben und zahlen, aber flott! Dieses Schriftstück nennt sich «Vergleich», wie zum Hohn!

Dabei fällt Helmut ein: Bereits vor sieben Jahren hatte er doch schon so einen Vergleich unterschrieben! Daraus ist doch eindeutig zu schließen: Dieses Jugendamt und die Mutter seines Sohnes waren doch damals mit dem bisherigen Unterhalt einverstanden! Schon die Vernunft lässt eindeutig schließen: Im Nachhinein kann doch niemand noch mehr Geld verlangen, wenn er damals mit einer Summe einverstanden war, richtig?

Diese Frage richtet Helmut an den Männerservice. Wir hatten schon vor seinem Gespräch mit Rafael Beutler* vermutet, wie er sich verhält, und leider hat sich bestätigt, was meistens zutrifft. Auf die jetzige Frage können wir nur unseren Wissenstand wiedergeben, wie unvernünftig und unanständig das österreichische Unterhaltsrecht ist: Jeannette* und das «Jugendamt» dürfen auf den damaligen Vergleich pfeifen! Er war nur für Helmut bindend, aber nicht für die profitierende Gegenseite.

Natürlich widerspricht unsere Auskunft jeglichem einleuchtenden Rechtsverständnis. Daher erkundigt sich Helmut bei einem Arbeitskollegen, Paul* aus der Rechtsabteilung. Dieser blickt ihn verwundert an und erklärt felsenfest: Selbstverständlich könne es in einem Rechtsstaat nicht sein, dass eine Partei sich an einen Vergleich nicht hält und rückwirkend mehr Geld verlangt!

Daraufhin kann der Männerservice zwar Paul einerseits recht geben: Ja, in einem Rechtsstaat ist so ein Bruch eines Vergleichs undenkbar. Andererseits befinden wir uns hier nicht in einem Bereich, in dem die grundlegendsten Rechtsprinzipien gelten. Wir sind im Familienrecht. Hier herrscht kein Rechtsstaat, sondern strukturelles, absichtliches Unrecht, wohlgemerkt von Generationen von Politikern ebenso wie von Höchstrichtern geschaffen, welche allesamt über Jahrzehnte bewiesen haben, dass sie in diesem Bereich nicht gewillt sind, sich an Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zu halten. Diese bizarre Welt erschließt sich selbst einem Rechtsexperten wie Paul zu wenig, weil der im «normalen» Recht arbeitet.

Helmut will uns ja glauben, doch verständlicherweise kann er nicht fassen, was eben unfassbar ist. Daher erkundigt er sich bei seinem Anwalt, ein uns bekannter, juristisch sehr starker Rechtsvertreter.

Daher liest Helmut nun mit anwaltlichem Schriftkopf und doktoraler Unterschrift, dass tatsächlich vor sieben Jahren nur Helmut sich an diesen Vergleich gebunden hat, niemals jedoch Jeannette*.

Wir hätten wahrlich gerne unrecht gehabt in diesem Fall. Helfen Sie mit, dass die Aussagen des Männerservice und des Rechtsanwalts in Zukunft falsch sein mögen, weil solch bizarres Unrecht nicht mehr zur Geltung kommen kann.


Männerservice-Report #308, veröffentlicht am 24. Mai 2022

Betroffene
Vater: Helmut Beirer*
Sohn: Bernhard*, 15 Jahre

In der Verantwortung
Jeannette*, Bernhards Mutter
eine niederösterreichische Jugendwohlfahrt («Jugendamt»), Fachgebiet «Rechtsvertretung Minderjährige», Bearbeiter Rafael Beutler*
österreichisches Unterhaltsrecht, geschaffen von der österreichischen Bundespolitik und der Justiz

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, Vorarlberg, Januar 2022

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Ein Kommentar

  1. Ein Vergleich ist deshalb nicht für immer und ewig gültig, weil nicht die Mutter, sondern das Kind Anspruch auf Unterhalt hat. Und wenn sich die Einkommenssituation des zahlenden Elternteils (in der Regel des Vaters) ändert, hat das Kind Anspruch auf entsprechend mehr Unterhalt. Das ist absurd einerseits, weil ein Kind in einer aufrechten Ehe/Beziehung der Eltern ja auch keinen prozentuellen Anspruch am Einkommen seiner Eltern hat, und andererseits, weil, wie auf dieser Seite immer wieder völlig zurecht hingewiesen wird, die Mutter weder einen Nachweis für die Ausgaben erbringen, noch von den Unterhaltszahlungen übriggebliebenes Geld dem Kind zukommen lassen muss, sondern einfach in die eigene Tasche stecken kann. Das ist eigentlich unfassbar und eines “Rechtsstaates” nicht würdig.