Soll ich mich denn scheiden lassen, um Rechte zu haben?

Als Margit sich in Heinrich verliebt hatte, wusste sie: Seine Tochter Lidia gehört zu ihm, ist ein Teil von ihm. Liebevoll nahm sie das Kind stets auf, wenn es sich bei ihr und ihrem Vater aufgehalten hatte.

Daher hat es sie genauso wie Heinrich getroffen, als sie von Lidias Mutter Simone erfuhren: Das Kind ist beeinträchtigt. Simone erzählte vom «Dubowitz-Syndrom», selten und genetisch bedingt.

Und doch beschreibt Margit Lidia als immer aufgewecktes, agiles und lebensfrohes Mädchen, das bei ihrem Vater und deren Familie ein schönes, zweites Zuhause gefunden hatte, bis, ja, bis Simone begonnen hat, die Zeiten der Tochter beim Vater Stück für Stück zu reduzieren. Fünf Jahr lang hatte Lidia immer seltener Gelegenheit, bei ihrem Vater Zeit zu verbringen. Vor 8 Jahren hatten Heinrich und Margit das Kind zum letzten mal gesehen.

Wir warnen stets davor, sich Stück für Stück den Kontakt zum Kind nehmen zu lassen. Bei einem 17-jährigen Kind sind die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Der «friedliche Weg», der Weg, bei der Mutter mehr und mehr aufzulaufen, hat leider menschlichen Schaden hinterlassen.

Was bleibt, sind die Sorgen.

Zum einen bohren die Sorgen über diese ominöse Erbkrankheit, dem Dubowitz-Syndrom. Könnte sie auch die gemeinsamen Kinder treffen? Margit ließ nicht locker, und sie brachte in Erfahrung: Nur, wenn beide Eltern denselben Gendefekt in sich tragen, kann das Kind an dem Syndrom leiden. Das ist höchst unwahrscheinlich. Zur Sicherheit ließ Heinrich schon seine Vaterschaft überprüfen, doch daran waren keine Zweifel festzustellen. Daher keimte Margit und Heinrich allmählich der nächste, böse Verdacht auf:

Das Dubowitz-Syndrom ähnelt dem Alkohol-Syndrom sehr. Konnte es sein, dass Simone in der Schwangerschaft derart gesoffen hat, dass ihr Kind ein Leben lang darunter leiden wird?

Doch wer sollte diesem schrecklichen Verdacht nachgehen? Lidia war und ist von ihrem Vater abgeschottet. Als Heinrich Befunde verlangt, zuerst bei der Mutter, dann gerichtlich, spielt Simone Verstecken wie dazumal beim Kontaktrecht zum Vater: Einmal will sie die Befunde Heinrich schon gegeben haben und „ein zweites mal sicher nicht“, dann auf gerichtlichen Druck wieder kommt ein Nebenbefund zutage, der wieder von einem Hauptbefund spricht. Diesen wiederum könne Simone nicht herausrücken. Es fehle ihr die Kraft dazu, haucht sie vor Gericht.

Das Gericht lässt sich an der Nase herumführen, bei Vätern undenkbar, bei Müttern normal.

Gleichzeitig nämlich klagt Simone Heinrich auf die nächste Unterhaltserhöhung. Dabei erzählt sie von hohen Pflegestufen der Tochter, einmal soll es sogar 6 sein, jetzt gerade stehen wir bei 4. Jedenfalls sei das Kind nicht selbsterhaltungsfähig, und für Heinrich bleibt weiterhin die endlose Unterhaltsbelastung.

Wie es ihm und seiner Familie geht? Das interessiert niemanden. Dass Heinrich vor Kurzem nach einen Selbstmordversuch, aufgrund des endlosen Unterhaltsterrors und der Finanznöte, dringend Hilfe benötigte, dass er oft krank ist und daher Angst vor dem Jobverlust das Übrige tut, dass Margit selbst nach dem zweiten Kind fünf Jahre arbeitsunfähig war und daher nichts dazuverdienen konnte, so sehr es nötig gewesen wäre: All das interessiert diese Republik keinen Deut.

Margit leidet ebenso Not wie ihr Mann. Warum? Sie weiß: Weil sie immer noch mit Heinrich verheiratet ist, daher steht sie mit den Kindern ebenfalls im Regen.

Wir zitieren sie daher, mit ihrem klaren Blick auf das in Wahrheit tiefst familienfeindliche Österreich:

«Die einzige Möglichkeit, um unseren Kindern diese Armut zu ersparen, wäre eine Scheidung. Dann hätte ich als Kindesmutter auch endlich Rechte. So läuft das anscheinend hier in Österreich! An der Seite meines Mannes habe ich nämlich, wie man hier sieht, keine Rechte, genau so wenig wie er!»

Simone zeigt, wie frau es macht: Mit drei Kindern von verschiedenen Vätern lebt sie in einem Haus, das ein anderer zahlt, ist bestens versorgt und darf noch jammern, wie schwer es Alleinerziehende haben.

Wir entsprechen Margits Wunsch, das Unrecht, das ihrer Familie geschieht, in eigenen Worten zu veröffentlichen. Lesen Sie hier, wie Margit selbst die Perversionen beschreibt:  https://www.maennerservice.at/kindeswohl-aber-nur-fuer-geldunterhaltsberechtigte-kinder/


Männerservice-Report #167, veröffentlicht am 3. September 2019

Betroffene
Margit Steinhauser*
Heinrich Steinhauser*
Heinrichs Tochter: Lidia*, 17 Jahre alt
Hannah* und Sonja Steinhauser*, gemeinsame Kinder

In der Verantwortung
Simone*, Lidias Mutter

Ort und Zeitraum:
Salzburg, seit 2006 bis heute

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