Kindeswohl – aber nur für geldunterhaltsberechtigte Kinder
Das Kindeswohl steht in Österreich an oberster Stelle, Armut soll keine Kinder treffen, die Existenz der Kinder in unserem Land muss gesichert sein,…
Von solchen Aussagen hat man sicher schon gelesen. Auch ich. Umso unfassbarer ist für mich aber unsere Geschichte, welcher Unterschied doch zwischen Kindern gemacht wird.
Die Sicherstellung der Existenz darf nicht gefährdet sein, doch DAS gilt wohl nur für Kinder, die einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt haben. Ob für weitere Kinder, die der Kindesvater zu Hause hat, noch etwas übrigbleibt, spielt offensichtlich keine Rolle. Wir sollen sehen wo wir bleiben, schließlich haben wir einen bösen, bösen Kindesvater an unserer Seite.
Für den Unterhalt eines Kindes wird alles getan. Auch wenn einem Kindesvater und seiner Familie dadurch die Existenz entzogen wird!
Wohnkosten, Lebenserhaltungskosten, Bekleidung, weitere Bedürfnisse wie kulturelle und sportliche Betätigungen, Freizeitgestaltung und Urlaub sollen dem Kind über den Kindesunterhalt gesichert sein. Denn Kindesmütter leisten ihren Beitrag mit ihrer Betreuung, den finanziellen Anteil soll doch der Kindesvater zur Gänze für das Kind tragen – und für die dazugehörige Kindesmutter.
Wie in unserem Fall, sollen am Besten die Wünsche der Kindesmutter über den „Kindesunterhalt“ finanziert werden, denn diese Forderung hat absolut nichts mehr mit einer Forderung für das Kind zu tun. Diese Forderung ist eine reine Bereicherung der Kindesmutter über den „Kindesunterhalt“!
Da Kindesmütter wohl einen Sonderstatus im Staat Österreich haben, dürfen sie sich ja alles erlauben – und das wird voll und ganz ausgenützt.
Mit diesem Sonderstatus ist es hierzulande sogar möglich, ein rentables Sparbuch über den Kindesvater anzulegen. Satte 4% Zinsen gibt`s hier sogar noch obendrauf. Schließlich darf man für „Schulden“ Zinsen verlangen ab dem Zeitpunkt der Anpassung. Diese Zinsen wurden ursprünglich sogar für die 3 Jahre der Rückforderung verlangt – dies ist das Einzige!!, was gegen die Kindesmutter entschieden wurde.
Während sich der Kindesvater keinen Cent von zu viel bezahltem Unterhalt zurückholen kann, denn hier wurde der Unterhalt bereits in gutem Glauben verbraucht – sieht es das Gesetz umgekehrt jedoch natürlich ganz anders.
Bis zu 3 Jahren darf die Kindesmutter den „zu wenig“ bezahlten Unterhalt zurückfordern.
Auch wenn der Kindesvater dieses Geld gar nie besessen hat und die Kindesmutter es die letzten Jahre wohl nicht nötig hatte, den Unterhalt anpassen zu lassen. Hätte sie dies nötig gehabt, hätte sie wohl keine 3 Jahre gewartet.
So kann es passieren, wie in unserem Fall, dass dieser Betrag der Rückforderung im 5-stelligem Bereich liegt, welches der Kindesvater in den seltensten Fällen zu Hause herumliegen hat. In unserem Fall sind dies nun schon knapp 4 Jahre, denn die Unterhaltsverhandlung dauert aufgrund der Verweigerung der Befunde bereits fast 1 Jahr!
Man sollte meinen, dies geht ihr sowieso nicht durch? Denn immerhin kann ein Kindesvater selbst nicht einmal im Alleingang den Unterhalt anpassen lassen! Dies muss durch die Kindesmutter passieren. Und welcher Kindesvater (mitsamt Familie) hat schon das Geld, sich über Jahre hinweg Geld beiseitelegen zu können, zumal die geleisteten Überstunden der letzten Jahre für die Schulden genommen wurde, um sich finanziell wieder etwas fangen zu können.
Für die Kindesmutter ist dies aber sowieso die beste Sparform, freiwillig! auf mehr Unterhalt zu verzichten, um sich dann den Unterhalt samt Zinsen für die letzten 3 Jahre, als Einmalzahlung innerhalb von 14 Tagen! auszahlen zu lassen.
Zu dieser Forderung, denn Geld kann man ja nie genug haben, fordert die Kindesmutter ab sofort auch knapp den dreifachen Unterhalt für das Kind. Wie ist das möglich? Mit einem Anwalt natürlich, dieser holt einem sogar noch mehr raus, als man dem Kindesvater eigentlich nehmen dürfte.
Der Kindesvater soll ja schließlich ordentlich bestraft werden für die Frechheit, die er besessen hat, als er nun um Befunde des Kindes gebeten hat. Denn, was glaubt dieser bloß, mit welchem Recht er Befunde einfordern möchte, um den Grund für seine lebenslange Unterhaltspflicht zu erfahren.
Lebenslange Unterhaltspflicht? Ja, die Kindesmutter wusste das natürlich schon seit etlichen Jahren, aber was hat dies schon den Kindesvater zu interessieren? Diese Tatsache beeinflusst das gesamte restliche Leben des Kindesvaters, nie wieder wird für ihn ein halbwegs sorgenfreies Leben möglich sein. Sein restliches Leben wird sich um den Unterhalt für seine geistig beeinträchtigte Tochter drehen. Für sein restliches Leben wird ihm immer wieder alles genommen werden, was man ihm nur nehmen kann – oder auch mehr als man ihm nehmen kann.
Denn Mindestsicherung gibt es in Österreich in so einem Fall nicht, solange man dem Kindesvater etwas nehmen kann. Wissen darf er trotzdem nichts, denn Rechte sind in Österreich wohl gänzlich Kindesmüttern vorbehalten.
Sein Kind ist geistig beeinträchtigt und leidet, laut Aussage der Kindesmutter, an einer sehr seltenen Erbkrankheit, diese Erbkrankheit wird vermutlich von beiden Elternteilen vererbt. Dies betrifft somit den Vater selbst und auch seine weiteren Kinder. Wissen darf er trotzdem nichts!
Zu dieser äußerst seltenen Diagnose gibt es jedoch eine Differenzialdiagnose, die weitaus häufiger der Grund für eine geistige Beeinträchtigung ist – das Alkoholsyndrom.
Ist seine Tochter etwa geistig beeinträchtigt, weil die Kindesmutter in der Schwangerschaft getrunken hatte? Wird er deshalb ein Leben lang verpflichtet sein, Unterhalt zu bezahlen, weil die Kindesmutter die Behinderung des Kindes selbst verursacht hat? Er wird es nicht erfahren, denn er darf es nicht wissen und die Gesetze in Österreich stehen dahinter.
Das Einzige was er darf, ist Unterhalt zu bezahlen, Rechte gibt es für Kindesväter keine. Auch nicht in Bezug auf die hohe Pflegestufe, von der er auch soeben erst erfahren hat. Hier wird es ihm ebenfalls verwehrt, wissen zu dürfen, aufgrund welcher (ihm unbekannten, aber wohl massiven) Einschränkungen sein Kind bis vor einem Jahr Pflegestufe 6 bezogen hat.
Die „schwere Pflegebedürftigkeit“ muss ihm wohl entgangen sein und die Kindesmutter hatte auch nie ein Wort darüber verloren. Dies wirft sehr viele Fragen auf, die aber von niemandem beantwortet werden.
Deckt man in diesem Fall vielleicht sogar einen Betrug auf? Wir wissen es nicht. Denn niemand hilft uns!
Sein Glaube, irgendwelche Rechte zu haben, beschert ihm nun den finanziellen Ruin. Und das trifft nicht nur ihn, sondern seine ganze Familie, die er mittlerweile gegründet hat. Er wusste ja nichts von der „Erbkrankheit“, die er nochmals weitergeben hätte können. Er wusste auch nichts davon, sein Leben lang zu Unterhalt für seine erste Tochter verpflichtet zu sein.
Aber diese Pflicht wird ja nach seiner „Leistungsfähigkeit“ bemessen – dies bedeutet ihm und seiner Familie wird alles genommen, was man ihm nur irgendwie nehmen kann! Denn wir wissen alle, WIE der Unterhalt berechnet wird.
Der über den Anwalt der Kindesmutter bemessene Unterhalt stimmt nicht mit dem gerichtlich berechneten überein.
Der Kindesvater holt sich jährlich den Kinderabsetzbetrag seiner weiteren Kinder? Ja, richtig. Dies fließt in die Berechnungsgrundlage für ein unterhaltsberechtigtes Kind mit ein.
Der Kindesvater setzt Sonderausgaben ab, weil er monatlich seinen Kredit abstottert? Das der Vater dafür monatliche Kosten hatte, wird ignoriert. Schulden werden bei der Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigt, aber ein Kreditabsetzbetrag wird dem Vater als Einkommen berechnet?
Er war Alleinverdiener und seine Frau hatte kein Einkommen? Über dieses Zuckerl darf sich das erste Kind auch noch freuen. Und zusätzlich dazu wurde das derzeitige Einkommen seiner Frau auf die letzten 3 Jahre angenommen.
Und das, obwohl aus dem Lohnsteuerausgleich der Alleinverdienerabsetzbetrag hervorgeht, der ja schon in die Bemessung miteingeflossen ist. Das seine Frau vor 3 Jahren noch kein Einkommen hatte, darf er jedoch auch nicht „richtigstellen“.
Dies bedeutet nun, dass das Kind um 2% mehr Anspruch hat, da die Frau des Kindesvaters ein eigenes Einkommen hatte, welches aber nicht vorhanden war! Und zusätzlich hat das Kind dann noch Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag, den sich der Kindesvater holte, weil seine Frau kein Einkommen hatte!
Und damit wurde die Unterhaltshöhe dann soweit in die Höhe getrieben, dass sie auf keinen Fall mehr leistbar ist für den Kindesvater.
Die Überstunden, die er nach seinem Arbeitsunfall und Krankheit seiner Frau machen musste, um die angehäuften Schulden wieder etwas abbauen zu können, fließen allesamt zu 100% in die Bemessungsgrundlage ein. Gemeinsam mit den Sonderzahlungen, ergeben eine monatliche Bemessungsgrundlage für den Unterhalt, die wirklich weit weg ist vom tatsächlichen! monatlichen Nettogehalt.
Mit dieser Methode wird der Kindesvater nun zu einem Unterhalt verpflichtet, der für ihn und seine Familie unmöglich ist, aufzubringen. Denn, da wäre ja auch noch die 3jährige Rückforderung!
Jedes für sich ist bereits kaum zu bezahlen für eine Familie, zusammen bedeutet dies aber nun, dass wir in eine bedrohliche Lage kommen, die von einer Kindesmutter bewusst in Kauf genommen wird.
Belehrt wurde sie, die Kindesmutter – dass ein solches Verhalten nicht üblich sei und dem Kindesvater massive finanzielle Probleme bringt. Doch mehr kann man anscheinend nicht tun, denn das Gesetz steht auf ihrer Seite.
Geht ja um das „Wohl des Kindes“, die böswillige Forderung zugunsten der Kindesmutter zu entscheiden. Denn mit dieser Entscheidung steht für uns fest, ein „Wohl des Kindes“ gibt es für unsere gemeinsamen Kinder nicht!
Der Unterhalt und unsere Fixkosten (ja, wir haben auch Fixkosten!) übersteigen das monatliche Einkommen des Kindesvaters! Was passiert, wenn der Kindesvater & seine Familie den festgesetzten Unterhalt nicht bezahlen kann? Und auch keine ~18.500€ innerhalb von wenigen Tagen aufbringen kann ohne seine Familie und sich selbst zu gefährden?
Das ist ganz einfach: Wenn er es sich nicht leisten kann, ja dann, dann nehmen wir ihm und seiner Familie noch mehr!
Wir stehen als Familie mit 2 Kindern nun kurz vor einer Lohnpfändung. Absolut unverschuldet.
Und weil das noch immer nicht genug ist, kann uns die Kindesmutter zusätzlich noch 25% unters Existenzminimum pfänden lassen. Dies ist die übliche Vorgehensweise bei Unterhaltsschulden.
Auch bei Unterhaltsschulden, die gar keine Schulden sind, sondern eine reine böswillige Rückforderung! Unterhalt hat der Kindesvater seit 17 Jahren regelmäßig und pünktlich bezahlt – egal wie schwer die Zeit für uns als Familie war. Als Dank dafür wird er als „Beschuldigter“ bezeichnet und behandelt wie ein Verbrecher!
Werden wir bis unters Existenzminimum gepfändet, haben wir am Anfang jedes Monats bereits -700€. Meinen Lohn erhalte ich erst 2 Wochen später, mit diesem darf ich dann das Minus meines Mannes begleichen. Von den verbleibenden 500€ sind noch 150€ an Benzinkosten zu bezahlen und etwa 50€ für die Nachmittagsbetreuung, die wir benötigen, um überhaupt arbeiten gehen zu können. Und von den verbleibenden 300€ haben wir sämtliche Kosten zu tragen, die für eine 4köpfige Familie anfallen!
Theoretisch hätte der Kindesvater auch Sorgepflichten gegenüber unseren Kindern und mir, was in diesem Fall jedoch nicht mehr möglich ist! Lebenserhaltungskosten, Bekleidung, Freizeitaktivitäten, Taschengeld,…darauf haben unsere Kinder wohl kein Recht!
Existenzsicherung unserer Kinder? Davon hat der Staat wohl noch nie gehört, wenn es um die Kinder eines geldunterhaltspflichtigen Vaters geht.
Auch wenn Kindesväter offensichtlich kein Recht auf Existenz haben – unser Fall trifft eine gesamte Familie!
Diese Kindesmutter setzt alle Mittel ein, damit die Wahrheit über die Erkrankung des Kindes und die Pflegestufe nicht ans Licht kommt! Vollste Unterstützung erhält sie dabei noch von den österreichischen Gesetzen!!
Und während Kindesmütter bevorzugt behandelt werden, zum „Wohl des Kindes“ natürlich, kann sie tun und lassen was sie will. Selbst wenn sie den Kindesvater und jeden Anderen an der Nase herumführt, findet sie dabei noch Unterstützung, den bösen, bösen Kindesvater vernichten zu können.
Mein Einkommen als Frau fließt ebenfalls mit in die Unterhaltsberechnung ein, die Kindesmutter darf sich hier wieder mehr holen – von meinem Gehalt. Denn all das, was sie meinem Mann mehr nehmen kann, weil ich arbeiten gehe, muss ich mit meinem Gehalt ja wieder irgendwie ausgleichen.
Keine Rolle hingegen spielt das Einkommen der Kindesmutter, die sich Unterhalt für ihr Kind holen kann.
Von 3x Alimenten, einer Rückforderung von ~18.500€, 4x Familienbeihilfe, einem eigenen Einkommen und dem Einkommen ihres neuen Mannes kann man sich mit Sicherheit so Einiges gönnen. Das erhaltene Pflegegeld für das erste Kind wird anteilig von der Lebenshilfe einbehalten, was aber bedeutet, dass sämtliche Kosten, die die Betreuung und Versorgung des Kindes unter der Woche betreffen, bereits gedeckt sind, ohne das die Kindesmutter etwas vom Unterhalt hergeben muss.
Auch keine Rolle spielt das Einkommen ihres Mannes. Denn, das wäre ja unfair! Aber das Einkommen der Frau an der Seite eines zahlenden Kindesvaters spielt eine Rolle! Das Gesetz findet dies tatsächlich fair?
Die Schulden eines unterhaltspflichtigen Vaters werden nicht berücksichtigt – denn, was kann denn das geldunterhaltspflichtige Kind dafür? Das die Schulden gewachsen sind durch Schicksalsschläge und weil das Leben als Familie nicht einfach ist, wenn man nebenbei immer brav Unterhalt bezahlt, das zählt nicht.
Aber meinen Kindern hingegen ist es zumutbar, auf alles verzichten zu müssen, weil es ein geldunterhaltspflichtiges Kind gibt? Für meine Kinder gibt es wohl kein Kindeswohl?
Unser Familienleben wird von heute auf morgen mit solchen Forderungen komplett auf den Kopf gestellt, unsere Fixkosten lösen sich deshalb nicht in Luft auf. Wir leben in einer Wohnung und wir besitzen nur 1 Auto (was eine echte Herausforderung ist, wenn beide Elternteile auf verschiedenen Schichten arbeiten).
Wir besitzen nicht viel und selbst das kann uns nun noch genommen werden.
Mit dem, was uns von meinem Gehalt noch bleibt, kann ich meine Familie nicht mehr erhalten – hier liegt mittlerweile eine kindeswohlgefährdung vor.
Nicht einmal mehr das Nötigste kann ich meinen Kindern bieten. Auch wir haben neben Lebenserhaltungskosten noch zusätzliche Kosten!
Selbst Medikamente kann ich davon nicht mehr bezahlen. Mein Mann benötigt dringend Medikamente, da ihm dieser Wahnsinn gesundheitlich so zugesetzt hat, dass er immer wieder arbeitsunfähig ist. Auch hier müssen wieder nur wir mit den finanziellen Einbußen leben. Die vorher geleisteten Überstunden, haben wir bereits anfangs angekündigt, sind in Zukunft aufgrund der wirtschaftlichen Krise nicht mehr möglich – auch könnte mein Mann mittlerweile aus gesundheitlichen Gründen gar keine mehr leisten.
Mein Mann hat bereits seit Monaten weit weniger Lohn, davon sind aber auch noch die Kosten für seine Krankheit und auch für das Krankenhaus zu bezahlen.
Auch unsere Kinder würden gerne einmal einen Ausflug machen, auch unsere Kinder haben Geburtstag und hätten gerne ein Geschenk. An Urlaub in den Sommerferien brauchen wir gar nicht zu denken, mein Mann und ich, wir dürfen nur hart arbeiten. Viel konnten wir unseren Kindern noch nie bieten, aber wir schämen uns mittlerweile vor unseren Kindern, ihnen nicht einmal mehr das Nötigste ermöglichen zu können.
Wir leben bereits am Limit, da uns diese Geschichte auch hohe Anwaltskosten beschert haben – in der Hoffnung, dadurch die erhofften Befunde zu erhalten. Unseren Anwalt mussten wir bereits vor einiger Zeit aus Kostengründen aufgeben, ganz im Gegensatz zur Kindesmutter – denn ihre Anwaltskosten sollen ja über die Rückforderung gedeckt werden! Alles zum Wohl des Kindes natürlich! Denn es liegt bestimmt ganz im Sinne des Kindes, den Kindesvater zu vernichten, weil er etwas nicht wissen darf.
Und wir sollen nun über den Kindesunterhalt den Anwalt der Kindesmutter finanzieren, der uns vernichten soll? Die Kindesmutter sah sich laut eigener Aussage gezwungen, einen Anwalt zu nehmen. Nein, die Kindesmutter war zu diesem Schritt nicht gezwungen. Ihre Forderung war bereits über das Gericht abgewickelt, die vorherige Vereinbarung war ein Bruchteil von der Jetzigen!
In der vorherigen Forderung behielt sich die Kindesmutter vor, die Forderung auszudehnen, sollte der Kindesvater Einspruch einlegen.
Einspruch hat der Kindesvater nie erhoben, er hat lediglich um Befunde gebeten.
Die einzige Bitte des Kindesvaters war es, mit den Befunden eine genetische Beratung aufsuchen zu können. Daraufhin behauptete die Kindesmutter, die Befunde hätte der Vater schon längst erhalten, ein weiteres Mal würde sie ihm diese nicht geben.
Nachdem der Kindesvater dann ein weiteres Mal über das Gericht versuchte, die Befunde zu erhalten, bot ihm die Kindesmutter lediglich ein Gespräch an. Mit einem Gespräch alleine sind jedoch keine ihrer Aussagen belegt – und ihm bleibt es weiterhin verwehrt, sich darüber ärztlich aufklären lassen zu können.
Nun bat er um Hilfe eines Anwalts, dieser erwähnte, dass es sehr wohl sein Recht wäre, die Befunde zu fordern.
Ab diesem Zeitpunkt sah sich die Kindesmutter „gezwungen“, einen Anwalt hinzuzuziehen. Und anstatt der erhofften Befunde erhielt der Kindesvater eine erneute Forderung, die ihn vernichten soll.
Und zusammen mit ihrem Anwalt wurde dann auch noch bestritten, dass es jemals eine andere Vereinbarung gegeben hätte.
Wir sind mittlerweile nicht nur finanziell am Ende, sondern auch psychisch. Einen Ausweg aus dieser Hölle haben wir nicht. Welchen Teil unserer Fixkosten bezahlen wir nicht mehr, damit wir überleben können? Können wir unser Auto nicht mehr bezahlen, kommen wir beide nicht mehr zur Arbeit. Können wir unsere Miete nicht mehr bezahlen, dann ist nicht nur ein Kindesvater obdachlos, sondern eine gesamte Familie. Eine günstigere Wohnung? Fast unmöglich bei diesen Mietpreisen, zudem können wir uns auch keinen Umzug leisten.
Muss ich meine Kinder nun abgeben, weil ich nicht mehr weiß, wie ich sie durchbringen soll? Solange ich mit meinem Mann zusammenlebe, habe ich als Kindesmutter – und auch meine Kinder – keine gesetzlichen Ansprüche. Und das ist wirklich traurig!
Um zumindest die Existenz meiner Kinder irgendwie zu sichern, bin ich fast gezwungen, meinen Kindern ihren Vater zu nehmen. Dann, ja dann haben wir auch einen gesetzlichen Geldanspruch – aber auch nur zum Teil, denn die andere Kindesmutter holt sich ja bereits fast alles, was nur geht. Der kleine Rest, der dann noch bei ihm zu holen ist, damit er dann wirklich bis auf 600€ vernichtet ist, den kann ich mir dann holen für meine Kinder. Das ist dann nicht einmal mehr der Regelbedarf, der meinen Kindern zustehen würde. Und selbst davon müsste ich noch auf einen Teil verzichten, denn wieviel könnte ich vom Vater meiner Kinder noch „verlangen“, wenn er ja bereits von der anderen Kindesmutter finanziell ruiniert wird, um ihre Gier zu stillen!
Wieviel muss uns noch passieren und was müssen wir noch alles durchmachen, damit sich in Österreich endlich etwas ändert?
Niemand hat uns bisher erhört, niemand kümmert sich um den „Machtmissbrauch“ einer Kindesmutter, die damit nicht nur einen Kindesvater ruiniert, sondern auch eine andere Kindesmutter und ihre Kinder vernichtet. Ohne Anwalt haben wir keine Chance mehr, aber ein Anwalt würde unsere finanzielle Lage nochmals verschlimmern, denn gegen eine Kindesmutter haben wir, egal mit welchem Argument, sowieso keine reelle Chance.
Und wissen dürfen wir immer noch nichts – mittlerweile geht es nicht mehr „nur“ um eine Erbkrankheit. Für ein solches Verhalten der Kindesmutter muss es wohl wirklich schwerwiegende Gründe geben. Was kann sich in diesen Befunden verbergen, die der Kindesvater auf keinen Fall sehen darf? Wie geheimnisvoll muss es sein, dass man ihn dafür samt Familie sogar vernichtet?
Leider bleibt uns nur mehr eine „Klage“, um vielleicht zu den Befunden zu kommen.
Diese Klage können wir uns jedoch in unserer Situation nicht leisten – somit wird dieses Rätsel noch länger ungelöst bleiben und wird an uns nagen. Denn wir werden jeden Tag daran erinnert, da wir ständig damit konfrontiert sind, dass wir nichts mehr haben.
Zusätzlich hat mein Mann auch keine Kraft mehr, für etwas zu kämpfen.
Ich bin mittlerweile komplett überlastet, da ich mit all der Ungerechtigkeit, meiner Wut und der Aussichtslosigkeit täglich klarkommen muss.
Ich bin fassungslos über die Gesetzeslage, wie unfair das Rechtssystem sein kann.
Ich habe keine Kraft mehr, mit dieser Ungerechtigkeit klarzukommen, auch unsere Kinder leiden sichtlich an dieser Situation, an der unsere Familie langsam zerbricht.
Mein Mann ist mittlerweile ein psychisches Wrack, von Schlaflosigkeit und Panikattacken geplagt und kaum mehr arbeitsfähig – aber wozu eigentlich irgendwie versuchen, psychisch krank arbeiten zu gehen, wenn einem sowieso alles genommen wird?
Was tut man diesem Kindesvater noch alles an?
Für die Unverschämtheit, ihm zu verschweigen, dass sein Kind voraussichtlich nie selbsterhaltungsfähig sein wird.
Für die Frechheit, ihm die Befunde mit Absicht vorzuenthalten – und ihm und seinen weiteren Kindern damit eine medizinische Aufklärung zu verwehren. Was jedoch für uns sehr relevant ist, denn meine Kinder hätten das Recht dazu, da es in der Familie eine Erbkrankheit gibt – Vorausgesetzt es handelt sich hier tatsächlich um eine Erbkrankheit und nicht um die Differenzialdiagnose.
Für die Absicht, auf eine höhere Unterhaltszahlung zu verzichten und dann 3 Jahre rück zu fordern, weil man sich gezwungen sieht, Unterlagen auszuhändigen.
Für all das soll die Kindesmutter nun auch noch belohnt werden.
Man könnte fast sagen, die Befunde sind dem Kindesvater teuer zu stehen gekommen. Blöd nur, dass ihm die Versuche zwar seine Existenz kosten sollen, ihm aber weiterhin die Befunde verwehrt werden.
Die Kindesmutter sieht es mittlerweile als ihre PFLICHT, diese Forderung zu stellen und Unterhalt in vollem Maße auszuschöpfen und das auch noch rückwirkend.
Ja, das ist leider aufgrund unserer Gesetze wirklich ihr Recht, aber immer noch keine Pflicht! Denn davor sah sie es auch nicht als ihre Pflicht an!
Und auch nicht am Gericht im Juni 2018, hier wurde zwischen ihr und dem Kindesvater sogar noch eine Vereinbarung über das Gericht getroffen (die es aber 3 Monate später nie gegeben haben soll).
Als ihre PFLICHT sah sie es erst an, als sie sich „gezwungen“ sah, einen Anwalt zu nehmen, um dem Kindesvater mit allen Mitteln die Unterlagen zu verwehren. Sie sah es auch nicht als ihre Pflicht an, dem Kindesvater Informationen zukommen zu lassen, die sein restliches Leben beeinflussen werden. Und sie sah es auch nicht als ihre Pflicht, ihn über eine „Erbkrankheit“ zu informieren, die auch ihn selbst betrifft.
Mein Mann wird durch unsere ungerechte Gesetzeslage und unsere Behörden nun beabsichtigt in diese Krankheit getrieben, aus der eine Arbeitsunfähigkeit folgen wird. Das er in stationärer psychiatrischer Behandlung war spielt keine Rolle. Auch nicht, dass er in dieser Zeit dadurch nicht fristgerecht handeln konnte. Er war zudem generell komplett handlungsunfähig in seiner Verfassung. Dadurch wurde uns unser erster Einspruch (mit beweisbaren Argumenten gegen diese böswillige Forderung) abgelehnt.
Ich tat was ich konnte, ich habe das Gericht zeitgerecht und mit einer Bestätigung der Klinik informiert, dass sich mein Mann während der stationären Behandlung um nichts kümmern kann. Mehr darf ich nicht tun, auch wenn ich mittendrin sitze und das alles nicht nur meinen Mann betrifft.
Wir hatten gute, wirklich gute Argumente und Beweise dafür, dass die Kindesmutter nicht einmal Skrupel davor hat, einer Richterin mitten ins Gesicht zu lügen.
Aber alle Bemühungen waren vergebens, jeglicher Vorwurf gegen die Kindesmutter wird vom Gericht komplett ignoriert. Selbst das Gericht toleriert, von einer Kindesmutter belogen und verhöhnt zu werden.
So wird mein Mann mit Sicherheit in Zukunft nicht mehr in der Lage sein, seinen Verpflichtungen nachzukommen und alles wird nur noch schlimmer! Und auch ich werde mittlerweile krank davon, in solch eine Lage soll sich mal einer der Verantwortlichen hineinversetzen.
Liebe Gesetzesgeber, es ist längst überfällig, etwas zu ändern!
Mit welcher Begründung ist es rechtlich in Ordnung, 3 Jahre zurückzufordern? (während man in anderen Ländern gar nicht zurückfordern kann – und wenn, dann höchstens 1 Jahr, aber auch nur mit einer guten Begründung der Kindesmutter)
Ihr macht damit eure Männer im eigenen Land kaputt, ihr zerstört sie mit solchen Regelungen psychisch und auch finanziell. Und daneben zerstört ihr, wie in unserem Fall, eine Kindesmutter und ihre Kinder!
Die Unterhaltsberechnung, sämtliche Einnahmen auf 12 Monate aufzurechnen, ist für viele Väter wirklich nicht leistbar.
Väter haben absolut keine Rechte, Mütter dafür offensichtlich viel zu viele. Mütter unterliegen grundsätzlich einer Informationspflicht – wird diese jedoch nicht eingehalten, wird dies jedoch ignoriert. Aber wehe ein Kindesvater verletzt seine Pflicht. Dann wird er eben dazu gezwungen, und sei es mit einer Lohnexekution, auch wenn er Unterhalt bezahlt!
In diesem Fall holt sich die Kindesmutter dann monatlich knapp 50% des Einkommens meines Mannes! Mit dem Rest können wir dann natürlich nur noch teilweise unseren Fixkosten nachkommen und müssen uns dann entscheiden, welche der wichtigsten Kosten wir bezahlen und welche nicht. Und das nicht, weil er unregelmäßig oder gar keinen Unterhalt bezahlt. Nein, er kommt bis heute seiner Unterhaltspflicht nach, aber dem neu geforderten Unterhalt und der Rückforderung dazu, kann er unmöglich zur Gänze nachkommen, ohne seine Existenz zu gefährden. Schließlich muss er daneben eine ganze Familie durchbringen.
Ein zusätzlicher Kredit für die Rückforderung ist nicht finanzierbar, da unsere derzeitigen Fixkosten und die neue Unterhaltsforderung bereits das Gehalt meines Mannes um Einiges übersteigen würden. Wie soll man dann noch eine neue Kreditrate auch noch bezahlen können? Somit ist es für uns absolut unmöglich, diesen Forderungen nachkommen zu können.
Aber auch wenn wir uns eine Kreditrate leisten könnten – wir hätten nicht einmal das Recht, zu erfahren, was die Kindesmutter mit diesem Geld anstellt. Aber für`s neue Haus kann man ja schließlich immer was gebrauchen.
Wir dürften nicht wissen, für was wir die nächsten Jahre ihre Kreditrate abbezahlen müssen.
Zudem hat mein Mann ja die letzten Jahre Überstunden gemacht, um unseren Kredit zu minimieren, was wiederum die Unterhaltshöhe sehr beeinflusst hat. Und nun stehen wir hier und haben wieder mehr Schulden als vor einigen Jahren.
Wir benötigen auch die Befunde! Und gerade deshalb, weil wir nun dadurch damit leben müssen, kein Recht mehr auf Existenz zu haben, WOLLEN wir die Befunde erst recht. Man will ja schließlich zumindest wissen, wofür man vernichtet wird!
Uns wurde sogar unterstellt, mutwillig zu handeln! Mutwillig, weil einem Kindesvater alles verheimlicht wird und er deshalb gezwungen ist, Befunde über einen Anwalt einzufordern.
Wenn hier jemand mutwillig handelt, dann wohl eher die Kindesmutter, die mit aller Macht versucht, hier etwas zu verheimlichen.
Wir benötigen Hilfe und das Gesetz lässt uns komplett im Stich! Gerichtlich wurde, wie hier in unserem Fall, natürlich für die Kindesmutter entschieden. Also für die Kindesmutter, die das geldunterhaltsberechtigte Kind an ihrer Seite hat – nicht zu vertauschen mit der anderen Kindesmutter, die mitsamt ihrer Kinder um ihre Existenz fürchten muss. Dieser Kindesmutter wird, auch wenn auf böswillige Art und Weise, alles zugestanden, während einr anderen Kindesmutter alles genommen werden kann!
Auch wenn offensichtliche „Fehler“ in der Berechnung vorliegen, wo ihm die Richtigstellung dann auch noch verwehrt wird. Auch wenn man mitbekommen hat, wie sich die Kindesmutter verhält. Auch wenn die Behörde weiß, dass sie jeden an der Nase herumführt.
Obwohl man weiß, dass der Kindesvater seit einiger Zeit psychiatrische Behandlung in Anspruch nehmen muss, weil er nicht mehr kann! Und immer wieder kurz davorsteht, seinem Leben ein Ende zu setzen!
Dass solch eine Belastung, vor den Trümmern seines Lebens zu stehen und weiterhin zum Narren gehalten zu werden, kaum mehr zu ertragen ist, spielt keine Rolle.
Dass der Kindesvater in den Ruin getrieben wird und dadurch weitere Kinder in eine bedrohliche Lage kommen, in der die Sicherstellung ihrer Grundbedürfnisse nicht mehr gegeben ist, spielt offensichtlich auch keine Rolle!
So muss man sich in Österreich als Kindesvater behandeln lassen.
Er wird beabsichtigt ruiniert und dies wird auch noch unterstützt von sämtlichen Behörden, die diese Entscheidung für die Kindesmutter getroffen haben!
Wie rechtfertigt man solche Gesetze, die für ein Kind sämtliche Rechte vorsieht (ja, sogar den eigenen Vater zerstören zu können, der bisher seinen Verpflichtungen immer nachgekommen ist), während zwei anderen Kindern dafür alles genommen werden darf?
Wir möchten unsere Geschichte gerne publik machen, da wir komplett im Stich gelassen werden und nicht mehr weiter wissen. Vielleicht findet sich dadurch ja doch noch Hilfe in irgendeiner Art und Weise – die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Sollte jemand eine Möglichkeit sehen, uns helfen zu können, bitten wir um Kontaktaufnahme unter familie.steyr@gmail.com. Wir wären über jegliche Hilfe und jeglichen Rat dankbar!
Unsere Geschichte ist an Ungerechtigkeit kaum mehr zu übertreffen. Wir bezahlen dies mit unserem Leben – denn wir haben keines mehr.Eine verzweifelte Familie
3d Kommentare
Die aelteste Art un Weise einen Menschen zu vernichhten ist ihn finanziell zu vernichten. Ich habe Empathy zum Vater, da ich in einer sehr aehnlichen, obwohl auch unterschiedlichen Situation bin. Ex Frauen finden es sehr motivierend ihre Ex-Maenner zu ruinieren und sie machen es sehr grausam und mit Hass, der normalerweise von nichts verursacht ist. Es ist ein Sport ein Kind zu gebaeren und dann sein finanzielles Ueberleben wegen dier Geburt sichern zu wollen. Das ist fuer die ganze westliche Welt ueblich. Und das grausamste ist, dass es funktioniert. Ich bin auch betroffen, ich schulde rund 9500 Euro meiner Ex fuer mein in Oesterreich entfuehrtes und fuer mich voellig unbekanntes Kind. Ich habe alle Gruende Oesterreich zu hassen, obwohl ich ausgebidet genug bin, um Unterschied zwischen Staat und Menschen zu machen.
Nikola aus Bulgarien, das aermste Land in Europa
Also ich kann mich dem Unmut des Kindesvater nur anschließen.
Ich bin in ähnlicher Lage und überweise mittler Weile jedes Monat 700 an meinen 24 jährigen und die selbe Summe an meinen 18. jährigen Sohn!
Die Summe ist gerechfertig und vom Bezirksgericht besiegelt.
Das sich aber die Kindesmutter jeweilsich 300 Euro pro Kind und auch beide Kinderbeihilfen
wieder als Kostgeld einbehält interessiert keines der zuständigen Bezirksgerichte.
Ich habe zwar volles Mitgefühl der Referentin aber die Gesetzte sind halt mal so.
Auch die von mir, naiv ausgemachte anfägliche Unterhaltssumme von 800.- (vor 18 Jahren) in Verbindung mit Naturalunterhalt für Ski, Motocrossmotorrad und die dazugehörge Bekleidung und sostige Bespaßung, war nach 5 Jahren von der Kindesmutter vergessen und ich bekam eine
Nachzahlungsforderung von 18.000 Euro.
Die Forderung wurde nach einer Gerichtsverhandlung auf 6500 Euro reduziert, die Anwaltskosten für die Verhandlung haben sich mit 4500 Euro zu Buche geschlagen. Zu bemerken ist vielleich noch, das ein
gerichtlicher Deal für den Verzicht meiner Hausanteile zugunsten der Kindesmutter/ bzw der Kinder voranging.
Man sollt ja Annehmen das Patner sich nach 7 Jähriger Ehe nicht alles schriflich vereibaren müssen.
Weit gefehlt dass betrügerisch Verhalten der Kindesmutter wurde zwar bei Gericht erkannt, aber wie meist gilt halt im Zweifelsfall alles zum Wohl der Kinder.
Da ich das Geld der Nachforderung nich hatte, mußte ich mir einen Kredit aufnehmen der sich wiederum mit 250 Euro pro Monat zu Buche geschlagen hat.
Ich könnte stundelang weitere Vergehen der Kindesmutter aufzählen die alle für das Wohl der Kinder aberfür null und nichtig erklärt wurden.
Man läuft da gegen Wände!
Fakt ist das ich mittler Weile im Laufe der Jahre um die 300.000 Euro Kindeunterhalt geleistet habe vom geschenkten Hausinvest von weiteren 150.000 gar nicht zu sprechen.
Ich habe inzwischen einen Herzinfarkt hinter mir, der meiner Meiung nach den ewigen Überstunden und Nachdiensten geschultet ist, während die Kindesmutter für 20 Stunden im Monat in der Magistratsabteilung für Unterhaltszahlunge beschäftig ist, da sie ja im Sommer unser ehemalig gemeinsames Haus und Garten nützen will.
Ich frag mich immer welches geisteskrankes Hirn solche Gesetze bschließt und warum nicht zwischen Vätern mit zeitlichen Engagemente und denen die sich nicht um ihre Kinder kümmern unterschieden wird.
Ist naturlich ein Unterschied ob
ich die Kinder jede Woche bespaße und mit ihnen in den Urlaub fahre oder ich Sie nie sehe.
Es muß sich hier dringend in der Gesetzeslage was ändern
um die Verhaltnismässigkeit
wieder herzustellen.
Kinder benötigen Unterhalt um sich eine ordentliche Ausbildung leisten zu können,
es muss aber sichergestellt werden das die vom Kindesvater bezahlt Summe auch für das verwendet wird, wofür sie gedacht ist.
hallo,
mich hat die Geschichte sehr getroffen, ich bin selber Vater von 3 Kindern für die ich Unterhalt leiste. die Gesetze werden von der Politik gemacht, ich sag euch warum keine einzige Partei diese Gesetze ändert, stellt euch mal vor eine Partei würde einer Mutter weniger zusprechen wollen, schwubs, keine einzige Frau in Österreich wählt diese Partei.