Sagt ihnen, dass ich sie liebe!
Weihnachten 2018: Kein Jahr ist es her, dass Harald* mit seinen Kindern den Heiligen Abend verbracht hatte, den letzten seines Lebens. Lucia*, Benjamin* und Johannes* werden nie mehr wieder Weihnachten mit ihrem Vater feiern können.
Mitten im Advent schockt ein Mail von Conny Frächter* die ehrenamtlichen Mitarbeiter unseres befreundeten Vereins „Väter ohne Rechte“. Sie, die Unternehmerin, die Harald in den langen Jahren guter Zusammenarbeit menschlich sehr zu schätzen gelernt hat, die ihm im besonders im schweren, letzten Jahr mitfühlend und hilfreich zur Seite stand, schreibt, immer noch mit schockstarren Fingern:
Harald ist tot. Er hat sich das Leben genommen. Warum nur?
Vorab stellen wir klar: Dieser Report entspricht Haralds letztem Willen – seinem in seiner letzten Stunde geäußerten Bedürfnis, dass eine Einrichtung wie der Männerservice darüber schreibt und dass Menschen wie Sie, geschätzte Leserin, geschätzter Leser, dies hier lesen. Erweisen wir ihm die letzte Ehre.
„Da ich meine Kinder nicht sehen darf“(…) „muss ich mir das Leben nehmen“, so beginnt Haralds Abschiedsbrief. Noch am Ende seines Lebens ist dieser Mann völlig fassungs- und verständnislos darüber, was geschehen ist. Er schildert, wie sehr er sich bemüht habe, dass seine Frau Karin* gut versorgt ist – sie, die vorher mit zwei Kindern aus einer früheren Beziehung in einer Kleinwohnung gelebt hatte, sie, der er sogar nach der Trennung sein Haus überlassen und ihr noch dazu ein Auto gekauft hatte.
Conny hat miterlebt, wie diese Trennung geschah: Seine Stieftochter wollte ihn aus dem Haus, seinem eigenen Haus, haben – mit allen Mitteln. Die Drohungen waren unmissverständlich, und Harald hat getan, was er wohl zu oft tat: Er ist gewichen, in der Hoffnung, dass sich die unverständliche Aggression des Anderen schon legen würde, wenn er, Harald, oft genug nachgibt.
Doch Männer, die angesichts unseres Familien- und Gewaltschutzrechts jeder Forderung nachgeben, stellen oft fest: Es wird täglich nur noch schlimmer.
Nach der Trennung hatte Harald noch regelmäßigen Kontakt zu seinen Kindern. Doch die Stimmung bei den Übergaben wurde schnell aggressiv. Die Vorschriften und Kontrollen durch die Mutter wurden immer harscher, der Befehlston schärfer, Haralds Ansichten, immerhin jene eines Vaters, darüber wie er seine Zeit mit den Kindern verbringt, immer heftiger weggewischt.
Conny erinnert sich an Karins Vorwürfe, dass er die Kinder aus dem Rhythmus brächte. Harald bemühte sich nämlich darum, dass die drei- und fünfjährigen Kinder zwischen sechs und sieben Uhr abends zu Bett gehen. Bei Karin jedoch wurden die Kinder erst um neun Uhr abends schlafen gelassen. Harald hätte sie ebenso lange wach halten sollen! Jeder, der Kinder hat oder selbst einmal ein Kind gewesen ist, wird sich wohl Haralds Meinung anschließen. Doch in Österreichs Familienrecht gilt de facto: Die Ansicht der Mutter ist die Richtige, und falls nicht, tritt sofort die vorherige Aussage in Kraft: Die Mutter hat doch recht, trotzdem, weil sie halt die Mutter ist. So eskaliert der Streit bei den Übergaben der Kinder, weil Karin den Vater ihrer Kinder wie einen Befehlsempfänger behandeln darf und geradezu zu suchen scheint, was sie als Nächstes aussetzen kann.
Für die Kinder sind die Übergaben blanker Stress, eine unerträgliche Belastung ihrer Kinderseelen.
Oft spitzen Kindesentfremderinnen solche Streitigkeiten bewusst zu. Wenn die Kinder nämlich partout den Vater als Person einfach nicht hassen wollen, so müssen sie eben auf alles eine Abneigung bekommen, was sonst mit den Zeiten beim Vater zu tun hat und von der Mutter vergällt werden kann. Die Zeit beim Vater kann die Mutter den Kindern nicht versauen, aber die Übergaben.
Conny erinnert sich, als die wutentbrannte Mutter einmal die Kinder wieder aus dem Auto des Vaters gerissen hat – gerade, als diese hofften, dass Harald endlich losfahren würde, die Mutter und diesen höllischen Streit hinter sich lassen würde wie in einer Staubwolke.
Bald reagieren die Kinder auf diese Tortur so, wie eine Vaterentfremderin es sich wünscht: Sie geraten in Panik, wenn sich die Übergabe nähert, sind weinerlich, aufgelöst und ängstlich. Harald leidet mit, er zerspringt schier innerlich dabei, diese zitternden und heulenden Kinder übernehmen zu sollen, während Karin hinter ihnen schon den Mund zu spitzen scheint.
So weicht Harald wieder. Selbst zutiefst aufgewühlt, den Tränen nah, fährt er ohne die Kinder davon, hinterlässt sie bei einer Mutter, die erreicht hat, was sie wollte.
Verzweifelt wendet er sich ein letztes Mal an das Gericht. Wenn wir ihre Handlungen betrachten, bleibt uns, über die Richterin zu vermuten: Sie wird mit Harald und den Kindern wohl mitgefühlt haben. Sonst hätte sie überhaupt nichts unternommen. Doch sie wird naiv sein, wie so viele Richter, Familiengerichtshelfer und Jugendamtsbedienstete. Sie wird diese blanke, bösartige Absicht Karins, alles, wirklich alles zerstören zu wollen, das die Beziehung des Vaters zu den Kindern ausmacht, jede Minute zu vergällen, die mit ihrem langen Arm greifbar ist, einfach nicht sehen vor lauter Realitätsferne. Sonst hätte sie nicht Karins Arm noch verlängert. Sie beschließt, dass Harald und seine Kinder sich nur mehr alle paar Wochen eine Stunde lang sehen können, und ihr ist nicht klar, dass sie gerade stündliche statt nur minütliche Höllen für Harald und die Kinder beschließt mit der folgenden Bedingung, welche sie verfügt:
Ein österreichisches Gericht verfügt an diesem 27. November 2019, dass ein Vater seine Kinder nur in Begleitung dieser Mutter sehen darf – genau der Mutter, die jede Minute zwischen Vater und Kindern stört, zerstört und aus jedem schönen Moment zwischen Vater und Kindern einen Augenblick des Schreckens werden lässt.
Dieser Beschluss war zu viel für diesen Vater. Am 28. November schreibt er seinen letzten Brief. „Er hat seine Kinder geliebt, er war ein Kindermensch“, erinnert sich Conny voller Schmerz.
Der Leser spürt die tiefen Risse in der Seele, wenn dieser Mann schreibt, dass er nicht einmal telefonieren kann mit seinen Kleinen, und er die Vorstellung nicht erträgt, dass seine Kinder jedes Mal eine Stunde lang so leiden sollen wie in den quälenden Minuten der Übergabe vor einiger Zeit.
Seine letzten Wünsche, noch bevor er bittet, dass Dagmar sein Begräbnis organisiert sowie dass sein Bruder und Conny informiert werden, beginnen damit, dass endlich das Schweigen gebrochen werden solle, welches das Leid entfremdeter Väter umgibt, welches sie buchstäblich ersticken zu scheinen will.
Wir entsprechen seinem Wunsch mit diesem Report. Doch ebenso wünscht Harald, dass die Medien endlich ihr Schweigen brechen! Wohl jeder Journalist und jeder Politiker kennt jemanden in seinem Umfeld, der am Kontakt zu seinen Kindern be- oder gehindert wird. Warum berichten die Journalisten nicht, was so viele Menschen bewegt?
Unserer Erfahrung nach verlässt selbst viele mutige, kritische Journalisten der Mut ganz plötzlich, wenn es um Väter- und Männerthemen geht. Wenn nur die leiseste Kritik an einer Mutter, an Österreichs Frauenpolitik oder dem Gewaltschutz herausgelesen werden könnte, dann fürchten viele Medien, dass sie „der Sache der Frauen“ schaden könnten, weil sie über Unrecht an Männern berichteten – denn dieses Unrecht an Männern ist oft ein Kollateralschaden dessen, was sie als „Frauenrechte“ bezeichnen: Wohl auch das Recht auf Kontaktverweigerung, Vaterentfremdung, existenzraubende Unterhaltsforderungen oder straffreie Falschbeschuldigung nach Belieben.
Doch ein Umdenken, ein Öffnen der Herzen ist eine Frage der Zeit und der Beharrlichkeit. Harald darf, wörtlich genommen, nicht totgeschwiegen werden! Daher lesen Sie diesen Report. Wir sind zuversichtlich, dass er Grundlage weiterer Berichterstattung wird.
„Ich hoffe, anderen Männern und Väter passiert nicht das Gleiche“, so schließt Harald mit einem, letzten Wunsch noch:
„Sagt meinen 3 Kleinen, dass ich sie über alles liebe!“
Männerservice-Report #181, veröffentlicht am 17. Dezember 2019
Betroffene
Vater: Harald Mähr*
Kinder: Lucia*, 5 Jahre alt; Benjamin* und Johannes*, 3 Jahre alt
Haralds Freunde und Verwandte
Conny Frächter*, Haralds Chefin
In der Verantwortung
Karin Mähr*
österreichisches Familienrecht, österreichische Bundes- und Länderpolitik
Richterin eines niederösterreichischen Bezirksgerichts
Ort und Zeitraum:
Niederösterreich. 28. November 2019