Plötzlich verfliegt die Angst
Beata* hat horrende Angst. Wenige Schritte fehlen, weg von der hinter ihr stehenden Mutter, Nora*, hin zu ihrem Vater, Konrad*, der in der Hocke mit ausgestreckten Armen und herzlicher Miene vor ihr wartet und hofft, dass seine Tochter in seine Arme läuft.
«Ich fürchte mich», stammelt das Kind! Wollen Sie dieses Kind ebenso schützen wie wir, vor allem, das ihm Angst macht? Doch wovor es dieses Kind zu schützen gilt, das zeigt sich auf den zweiten Blick ganz anders:
Seit Beata geboren wurde, bemüht sich Konrad um Kontakt zu seinem Kind. Doch Nora kämpft mit allen Mitteln dagegen an. Warum? Die Antwort auf diese Frage zu suchen, wäre zermürbend. Wir haben bereits geschildert, wie Bindungsintoleranz Elternteile dazu treiben kann, was sich am Besten im Wort «besitzergreifend» erklärt. Noras seelische Probleme, verbunden mit Alkohol- und Drogenmissbrauch, den Konrad beweisen will, könnten eine Ursache sein, verbunden mit der Angst, die Beziehung und Bindung zu einem Kind zu verlieren, das eine Alternative haben könnten zum belastenden Leben mit ihr – den Vater, den es daher aus dem Leben des Kindes zu drängen gilt.
Wir vertreten stets den Standpunkt: Sich mit den Motiven einer Elternentfremderin zu befassen, mindert nicht im geringsten das Leid, das sie mit tüchtiger Hilfe der Republik Österreich anrichtet. Es gilt daher, das Augenmerk darauf zu lenken, die Schäden zu begrenzen, welche sie anrichten kann.
Daher bemüht sich Konrad seit bald fünf Jahren, vom Gericht ein Kontaktrecht zugesprochen zu erhalten. In all der Zeit hat Nora sabotiert, wo sie nur konnte, und das so offensichtlich, dass es dem befassten Richter, Theo Graf*, dem Psychologen der Familiengerichtshilfe, Darko Milic*, und der eingeschalteten Gutachterin, Esmeralda Kurz*, nicht entgangen sein dürfte. Konrad merkt ihnen an, wie große Mühen sie haben, Nora überhaupt vernünftige Aussagen und eine Kooperationswilligkeit abzuringen.
Doch gegen Kontaktverweigerung und Elternentfremdung einzuschreiten, ist schwer, denn zumeist sind die betreibenden Mütter weniger fassbar als ein gut eingeölter Aal. Statt Aussagen zu treffen, hinter denen sie stehen, wird immer nur in den Raum gestellt. Statt Vereinbarungen einzuhalten, finden sie jedes Mal einen anderen Grund, um einer, «wirklich ehrlich ganz besonderen» Ausnahme, bald die nächste Ausnahme folgen zu lassen, in der nie ausgesprochenen Hoffnung, dass die Ausnahmen zur Regel werden sollten.
Jetzt, vor dem Abgrund der Zerstörung einer Vater-Kind-Beziehung, ist Nora einen kräftigen Schritt voran gekommen: Die kleine Beata hat Angst vor ihrem Vater, wenn sie ihm das Kind zu übergeben vorgibt. Konrad kann sich beim besten Willen nicht erklären, warum seine Tochter plötzlich Angst haben sollte vor ihm.
Doch Nora kann somit auftrumpfen: Sie würde ja das Kind bereitwillig dem Vater übergeben – jetzt auf einmal. Ab jetzt kann sie erklären, dass sie, welche den Vater- Kind-Kontakt immer sabotieren wollte, jetzt plötzlich jede Kindesübergabe einhält und pünktlich zur Stelle ist. An ihr liegt es jetzt nicht mehr – jetzt, nachdem das Kind nicht mehr zum Vater zu wollen scheint.
Konrad steckt nun in der Besuchsbegleitung, für wenig gemeinsame Zeit mit seiner Tochter alle paar Wochen. Dort stellen nicht nur er, sondern ebenso die Betreuer voll Befremden fest:
Ab dem Augenblick, ab dem die Mutter aus der Sichtweite das Kindes gelangt ist, verfliegt die Angst Beatas vor ihrem Vater schlagartig. Von einer Sekunde auf die andere spricht und kuschelt die Kleine treuherzig mit ihrem Vater, spielt völlig unbeschwert mit jenem Mann, vor dem sie wenige Sekunden zuvor panische Furcht gezeigt hatte.
Ja, Beata sollte geschützt werden: Doch nicht vor ihrem Vater, vor dem sie künstliche Angst zu zeigen gezwungen ist – sondern vor dem unmenschlichen Druck einer Mutter, die eine Beziehung zwischen Vater und Kind mit allen Mitteln zerstören will, unter Ausnutzung der Notlage eines Kindes und der bereitwilligen Deckung dieser Republik.
Männerservice-Report #231, veröffentlicht am 1. Dezember 2020
Betroffene
Vater: Konrad Frei*
Beata*, 5 Jahre alt
väterliche Verwandte
In der Verantwortung
Nora*, Mutter des Kindes
Carl Bosshard*, Anwalt
österreichisches Familienrecht, deshalb zum Teil die Hände gebunden bei:
Theo Graf*, Richter
Darko Milic*, Psychologe an der Familiengerichtshilfe Feldkirch
Esmeralda Kurz*, Gutachterin
Ort und Zeitraum:
Bezirk Feldkirch, Vorarlberg, September 2020