Nur, um dem Vater zu schaden!

Der Trennungsvater Gunnar Sommer liest die Männerservice-Reports mit gemischten Gefühlen. Endlich sieht er, dass er nicht allein ist. Was ihm an Unrecht passiert, scheint System zu haben, und in vielen Reports entdeckt er Verhaltensmuster, welche er leidlich von seiner Exfrau Gisela kennt.

Als er Giselas Verhalten in einem Report über eine andere Mutter besonders gut wiederkennt, fasst er sich ein Herz und schreibt ein Kommentar dazu auf unsere Website. Daher dürfen wir Gunnar gleich mit einem Tipp überraschen, der ihm hoffentlich finanziell hilft.

Gunnar weiß: Er könnte von seinem Arbeitgeber eine zusätzliche Familienbeihilfe erhalten. Dafür soll er bloß die Bestätigung vorlegen, dass Gisela eine reguläre Familienbeihilfe bezieht. Damit wäre allen geholfen, denn Gisela würde es nicht schaden, wenn Gunnar zusätzliches Geld bekommt.

Doch Gisela erkennt sofort: Jetzt kann sie Gunnar treffen, und sie ist leider offenbar eine derjenigen Mütter, welche jede noch so kleine und sinnlose Gelegenheit nutzen, um dem Vater ihrer Kinder zu schaden.

Warum gibt es so viele Mütter, welche einfach nur dem Vater Nachteile zufügen wollen? Bitte hören Sie uns auf mit der Phrase „Verletzungen aus der Partnerschaft“, welche natürlich der Mann alleine verursacht haben soll. Der Grund liegt unserer Erfahrung nach darin, dass manche Trennungsmütter Macht über den Vater der Kinder ausüben wollen und es ihm niemals verzeihen, wenn der sich nicht ihrer Willkür unterwirft. Wir glauben, diese Sorte Mütter hätten zu den Negativbeispielen im Milgram- oder Stanford-Prison-Experiment gezählt, denn nur ein schlechter Charakter will seine Macht über andere ausleben und wird bösartig, wenn der als untergeben Gewähnte seine Menschenwürde wahren will und sich zur Wehr setzt – doch dies sollen zur gegeben Zeit Fachleute wissenschaftlich untersuchen.

Wir wissen, dass es Mütter gibt, welche die einfache Bestätigung des Familienbeihilfebezugs, den wir den Müttern mit unseren Steuern finanzieren, aus Böswilligkeit nicht herausrücken wollen. Mit diesem Wissen sind wir nicht alleine, auch die Finanzämter wissen um diese Mütter Bescheid.

Daher besteht die Möglichkeit für Väter, die Bestätigung des Bezugs der Familienbeihilfe direkt beim Finanzamt zu erbitten, zugesandt nicht an den Vater, aus datenschutzrechtlichen Gründen, doch an den Arbeitgeber des Vaters.

Liebe Leser, wir können Ihnen nicht garantieren, dass alle Finanzämter so fair sind und diesen Service bieten, doch prüfen Sie: Wenn Sie in einem Land arbeiten, indem die Familienbeihilfe höher als in Österreich ist, zum Beispiel Liechtenstein, so können Sie als Vater die Differenz in diesem Land beantragen. Nur Sie, weil Sie in diesem Land arbeiten, sind bezugsberechtigt, nicht die Mutter.

Diese Beihilfe können Sie jedoch nur dann erhalten, wenn Sie die Bestätigung des Familienbeihilfebezugs der Mutter vorweisen, und sollte die Mutter Ihnen diese Bestätigung aus welchen Gründen auch immer verweigern, bitten Sie das Finanzamt im Bezirk der Mutter, die Bestätigung direkt an Ihren Arbeitgeber zu senden. Die meisten Finanzbeamten werden, kopfschüttelnd über die Mutter, wissen, warum, und Ihnen helfen.

Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen: https://www.maennerservice.at/pensionssplitting/

Männerservice-Report #73, veröffentlicht am 14. November 2017

Betroffene
Vater: Gunnar Sommer*
zwei minderjährige Kinder

In der Verantwortung
Gisela, Exfrau und Mutter der Kinder*

Ort und Zeitraum:
Österreich, 2017

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