Mit der hochschwangeren Tochter weggewiesen

Trotz aller Sorgen: Rolf Gerst und seine Tochter Stefanie freuen sich auf das Baby! In einem Monat ist es soweit. Doch statt in Rolfs großem Einfamilienhaus sitzt er mit seiner hochschwangeren Tochter jetzt notdürftig in einem Wohnwagen im Garten eines Freundes und hofft, dass es nicht mehr so kalt wird wie letzte Woche. Für mindestens ein halbes Jahr lang wird er sich seinem eigenen Haus nicht einmal nähern dürfen, sonst kommt sie wieder, die Höchster Polizei. Stefanie dürfte theoretisch in das Haus zurück, zu den Menschen, die ihnen alles angetan haben, doch sie hat Angst. Lieber bleibt sie im Wohnwagen, bei ihrem Vater.

Was ist geschehen?

Rolf hatte es noch einmal versucht, noch einmal geheiratet. Seine Frau, Josefine, brachte ihre Kinder, Jaqueline und Adolf*, in die Ehe mit. Sie alle zogen in Rolfs großes Haus, zu ihm und Stefanie, welche, seit sie vier Jahre alt ist, schon bei ihrem Vater lebt.

Doch bald stellte Rolf fest, dass auch diese Ehe leider wieder in die Schieflage gerät. Seine Frau Josefine zieht im Juni aus, zu ihrer Tochter Jaqueline, welche bereits in einem Nachbarort lebt. In diesem Moment findet Rolf es noch unwichtig, dass Josefine ihren Wohnsitz vorerst nicht ummeldet.

Nun kocht jedoch mehr und mehr ein Streit um das Hab und Gut, welches sich in Rolfs Haus befindet, hoch. Josefine steht plötzlich vor der Tür und will Sachen mitnehmen, von denen sie glaubt, dass sie ihr gehörten. Natürlich nimmt sie Verstärkung mit, Tochter Jaqueline folgt ihr auf Schritt und Tritt.

Rolf erzählt, wie Josefine in das Haus rauscht und einpackt, was sie beansprucht. Er kann sie nicht hindern. Doch er will, um die Mitnahme der beweglichen Güter in der laufenden Scheidung wenigstens beweisen zu können, filmen, was sie alles einpackt. Josefine geht auf und ab durch das Haus, auf der Suche nach Gegenständen, welche sie mitnehmen will, und wird dabei zunehmend aggressiver gegen Rolf. Es war absehbar: Irgendwann attackiert sie Rolf. Dieser protestiert, was Josefine nur noch aggressiver macht. Sie steht in herausfordernder Haltung da – dann schlägt sie schnell zu, die Kamera fliegt…

Rolf erzählt, dass Josefine in weiterer Folge auf ihn eindrischt, bis Rolf sich befreien kann und die Polizei holt. Dann sieht er, wie sie sich in das Badezimmer einschließt. Nichts geschieht, bis die Freunde und Helfer der Polizei eintreffen, dann jedoch steht Josefine plötzlich vor dem Haus. Sie wirft sich aufgelöst und weinerlich der Polizei entgegen, und siehe da: Plötzlich ist sie selbst verletzt! An ihrem Unterarm, so zeigt das Polizeiprotokoll, sind kräftige Kratzer. Rolf ruft gleich aus: Josefine habe sich selbst verletzt, absichtlich! Später wird sich sogar ein Arzt bereit erklären, auszusagen: Diese Verletzungen können nicht von einem „Gerangel“, das Josefine beschreibt, stammen. Doch zurück zum Geschehen, der Wegweisung:

Ab hier beginnt der kleine Unterschied, der zwischen Mann und Frau: Die Polizei nimmt ihre Verletzungen mit Bildern auf. Seine Verletzungen fotografiert sie gar nicht, und stellt, in verblüffender medizinischer Fachkenntnis, fest: Die Frau habe die schwereren Verletzungen als der Mann, für welche sich die Polizei gar nicht interessiert hat. So zeigt das Polizeiprotokoll, dass Rolfs Verletzungen gar nicht aufgenommen worden sind, ebenso wie ein ärztliches Attest später Rolfs Verletzungen deutlich nachweist.

Rolf, der selbst die Polizei gerufen hat, zeigt dieser das Video: Obwohl hier klar zu sehen ist, dass Josefine aggressiv war und ihn attackiert hat, meinen die Polizisten: Hier sei nichts zu erkennen. Dass Josefine in der Vernehmung schließlich Aussagen trifft, welche klar im Widerspruch zu Rolfs Videoaufnahme stehen, interessiert natürlich niemanden.

Es kam daher, wie es zu befürchten war: Rolf, der die Polizei geholt hat, wurde aus seinem eigenen Haus verwiesen. Josefine, die gar nicht mehr hier wohnte, hat sich durch die polizeiliche Wegweisung wieder in Rolfs Haus gesetzt, und er, der Eigentümer dieses Hauses, darf sich diesem ab jetzt nicht mehr nähern. Das Gericht ignoriert Rolfs Argumente und verlängert das Betretungsverbot um ein halbes Jahr. Wenn Josefine will, kann noch einmal ein halbes Jahr verlängert werden, oder mehr noch: Das IfS-Gewaltschutzzentrum beantragt in Josefines Namen sogar, dass Rolf so lange das Haus nicht betreten darf, so lange die Scheidung dauert! Dann hätte Josefine einen Freibrief, die Scheidung so lange hinauszuzögern, wie sie will und bis das Haus endgültig ihr allein gehört.

So hat es unser Wegweisungs- und Gewaltschutzrecht geschafft: Rolf wurde durch seine Frau, mit Hilfe der Polizei, auf dem eigenen Haus geworfen. Wenn es so war, wie es die Indizien zeigen, dürften wir sagen: Er wurde mit Hilfe dieses Rechts für ein Jahr aus seinem Haus geprügelt, gemeinsam mit seiner hochschwangeren Tochter!

Am 22. August erst meldet er sich beim Männerservice, wie so oft auf dringende Empfehlung aus qualifizierten Kreisen. Anwaltlich ist er gut vertreten, doch selbst gute Anwälte haben bei diesem „Gewaltschutz“, der oft die Gewalttätigen, praktisch immer jedoch nur die Frauen schützt, ihre Grenzen.

Rolf braucht dringend eine Wohnung. Seine Gemeinde bietet der Tochter nur den Gang ins Wohnheim an, Rolf selbst erhält natürlich erst gar keine Chance auf einen Unterschlupf.

Der Männerservice wird jetzt sehr aktiv werden: Bei der Wohnungssuche wird er zu helfen versuchen, obwohl es schwer wird, und in Rolfs Sinne wird er nun die Politik in die Pflicht nehmen.

Gerade in der Wahlkampfzeit dürfen sich die Politiker die drängenden Fragen um Rolfs Wegweisung  besonders stellen lassen. Diese Wegweisung zeigt auf, dass die Verantwortlichen bis in die Politik reichen, zu denen, welche jetzt um ihre Stimme buhlen.  Gerade jetzt werden wir die Männerpartei im Fall Rolf Gerst aktivieren. Diesen Fall werden wir dorthin bringen, wohin er gehört: Nach ganz oben.

Lesen Sie hier weiter: Wie wir die Politik bis ganz oben in die Verantwortung ziehen:
https://www.maennerpartei.at/politische-konsequenzen-aus-der-wegweisung-von-rolf-gerst/

Liveticker: Verfolgen Sie hier die Antworten aller Politiker und Ämter auf Fragen zu dieser Wegweisung:
https://www.maennerservice.at/fall-rolf-gerst-reaktionen-aus-politik-und-aemtern-auf-die-anfragen/

Männerservice-Report #62, veröffentlicht am 29. August 2017

Betroffene
Rolf Gerst*
Tochter aus erster Ehe: Stefanie Gerst*
Ungeborenes Enkelkind

In der Verantwortung
Josefine Gerst*, Rolfs Noch-Ehefrau
Jaqueline*, Josefines Tochter aus früherer Beziehung
Polizei Höchst, Vorarlberg
Institut für Sozialdienste, Gewaltschutzstelle
Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Vorarlberger Landesregierung
Bezirksgericht Bregenz

Ort und Zeitraum:
Vorarlberger Unterland, seit 27. Juli 2017

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