Liveticker Fall Rolf Gerst*: Reaktionen aus Politik und Ämtern auf die Anfragen

Letzte Aktualisierung: 2. Oktober 2017, seitdem sind keine neuen Meldungen eingegangen.

Fall Rolf Gerst*: Reaktionen auf Politik und Ämtern auf die Anfragen

Der Fall Rolf Gerst ist beispielhaft für viele fragwürdige Wegweisungen und Einstweilige Verfügungen. Hier können Sie nachlesen, welche Behörden und Politiker zu diesem Fall und den widersprüchlichen Details Stellung genommen haben, und, ebenso wichtig, welche bisher nicht geantwortet haben, denn wir kennen die Reaktionen zu diesem Tabuthema. Zumindest wollen wir daher für Sie dokumentieren, wie sehr sich Politik und Ämter trotz nachweislicher Chance zu Stellungnahme und Abhilfe blind und taub stellen.

Sobald Reaktionen der erwähnten Personen eintreffen, werde diese umgehend hier aktualisiert. Umgekehrt bedeutet dies, dass Sie einige Wochen nach der Erstellung dieses Dokuments ebenso nachlesen können, wer eine Antwort verweigert:

Keine ausreichende Antwort: Die Polizei Höchst sowie die Bezirkshauptmannschaft in Bregenz und deren Leiter Elmar Zech erhalten am 25.8.2017 von uns ein Mail mit acht drängenden Fragen zu Rolf Gersts Wegweisung.
Am 27. August antwortet der für die Wegweisung verantwortliche Polizeibeamte: Eine Akteneinsicht sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Wir stellen richtig, dass wir keine Akteneinsicht wollen und brauchen, denn die Akten liegen uns bereits vor.
Daraufhin erhalten wir die Antwort, eine Auskunft sei, wieder aus rechtlichen Gründen, nicht möglich, weil die Männerpartei keine Parteienstellung habe. Auf unsere Klarstellung, dass diese Wegweisung beispielhaft und von öffentlichem Interesse sei, wurde nicht eingegangen.
Unser abschließendes Angebot zu einem persönlichen Gespräch blieb bisher unbeantwortet.
Am 28. August trifft ein Mail der Bezirkshauptmannschaft Bregenz ein, in welchem uns wiederum erklärt wird, dass wir keine Parteistellung und somit kein Recht auf Akteneinsicht hätten. Allmählich ist ein Muster zu erkennen: Wir erhalten immer eine Antwort auf eine Frage, welche wir gar nicht gestellt haben. Die Antwort ist richtig, immerhin –  doch sie passt nicht zu unserer Frage. Wir haben die Akten schon.
Auf die Korrektheit der Wegweisung wird insofern eingegangen, dass die BH die Akten geprüft habe. In diesen ist das Video jedoch nicht enthalten und Rolfs Schilderung wird von vorneherein nicht geglaubt. Auf das Video, welches wir der BH gesendet haben, wird nicht eingegangen, als ob es nicht existierte. Immer ist nur von den Akten die Rede. In diese wurde nur aufgenommen, was Rolf schlecht dastehen lässt. Das kann noch lange so weitergehen. Wir antworten der BH trotzdem und konfrontieren sie damit, dass sie auf zusätzliche Beweise ausserhalb der Akten nicht eingegangen ist.
Eine Antwort darauf steht aus.

Noch keine Antwort: Landeshauptmann Markus Wallner und Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler erhalten ein Mail mit denselben acht Fragen am 25.8.2017 und der Frage, ob so eine Vorgehensweise dem Kindeswohl entspricht, welches Markus Wallner hinter allen Aktionen seiner Behörden sieht. Eine Antwort steht aus.
Die beiden Herren wurden in den Verteiler des Mail an die BH vom 29.8. aufgenommen, damit sie nicht annehmen können, die BH hätte bereits zur Zufriedenheit geantwortet, und klar ist: Wir sehen beide weiterhin in der vollen Verantwortung, weil die Angelegenheit weniger denn je beigelegt ist.
Eine Reaktion darauf wiederum ist ebenfalls noch nicht eingetroffen.

Keine ausreichende Antwort: Landesrätin Wiesflecker und Landesrat Johannes Rauch werden am 27.8.2017 ebenso wie Ulrike Lunacek und Ingrid Felipe, Grüne Bundesspitze, angeschrieben, um vor allem die Vorgänge um die der Landesrätin unterstehenden IfS-Gewaltschutzstelle einer Überprüfung zuzuführen. Lange haben wir auf eine Antwort gewartet. Endlich, nach dem Zeitungsbericht über Rolf Gerst, ist eine Antwort der Landesrätin Wiesflecker eingetroffen, zufällig oder nicht am nächsten Tag nach dem Zeitungsartikel:
Darin schreibt die Landesrätin, dass wir die rechtliche Situation ja kennen, dürfte, und dann überrascht sie uns mit einer Erläuterung genau jeder rechtlichen Situation, welche wir ja eben kennen. Schon wieder erhalten wir dasselbe wie von der BH und der Polizei: Ob die Wegweisung gerecht war, wird gar nicht beantwortet. Wir entnehmen höchstens, dass Wegweisungen generell eine gute Sache seien, wenn sie von „erprobtem Instrument“ schreibt. Die Landesrätin geht nur einmal auf die Betroffenen ein: Irgendjemand soll schon die Tochter unterbringen. Auf das Unrecht für Rolf selbst oder seine Wohnsituation ist kein Thema für die Landesrätin.

Hier der Text von Landesrätin Wiesflecker im Original:

Sehr geehrter Herr Hausbichler!
Wie Sie die rechtliche Situation aus Ihrer Beratungstätigkeit kennen, stellt sich diese folgendermaßen dar:
Das Gewaltschutzgesetz ist nunmehr seit 20 Jahren in Kraft. Es ist ein in der Anwendung erprobtes und rechtsstaatlich abgesichertes Instrumentarium. Das Kernstück des Gewaltschutzgesetzes stellt das Betretungsverbot dar und ist in § 38a SPG geregelt. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einer Person, von der (weitere) Gewalt droht, für zwei Wochen das Betreten der Wohnung, in der die gefährdete Person wohnt und deren unmittelbaren Umgebung, zu untersagen.
Die ifs Gewaltschutzstelle ist als anerkannte Opferschutzeinrichtung gem § 25 Abs 3 SPG vertraglich damit beauftragt, Menschen, die von Gewalt einschließlich beharrlicher Verfolgung bedroht sind, zum Zwecke ihrer Beratung und immateriellen Unterstützung anzusprechen. Nach Anordnung eines Betretungsverbots gem § 38a SPG setzt die zuständige Sicherheitsdienststelle die ifs Gewaltschutzstelle vom Vorfall in Kenntnis. Entsprechend ihres vertraglichen Auftrages mit dem Bundesministerium für Inneres nimmt die ifs Gewaltschutzstelle entsprechend des proaktiven Ansatzes unverzüglich Kontakt mit der gefährdeten Person auf. Aufgabe der ifs Gewaltschutzstelle ist es, gefährdeten Personen psychosoziale Unterstützung anzubieten sowie rechtliche Informationen zu geben.
Im Falle einer Meldung an die Polizei ist es der gesetzliche Auftrag, dass sich die Exekutive Vorort ein Bild macht und entsprechende Maßnahmen setzt.
Die Einschätzung der Gefährdungssituation ist Aufgabe der Polizei.
Bei weiteren Schritten werden die Gerichte damit betraut.
Darüberhinaus gibt es ein umfassendes Angebot an psychosozialen  Beratungen zum Thema häusliche Gewalt. Opfer und Täter haben hier entsprechende Anlaufstellen in Vorarlberg.
Im konkret beschriebenen Fall wäre es wichtig, dass die schwangere Tochter ihr Baby in einem gesicherten häuslichen Umfeld betreuen kann, die Tochter wurde nicht weggewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Wiesflecker

Katharina Wiesflecker erhält von uns als Reaktion die Bitte, auf die gestellten Fragen einzugehen, nämlich ob sie und die gesamte Grüne Partei trotz dieser fragwürdigen Wegweisung die rechtliche Lage befürworten und wie die Soziallandesrätin nicht nur zur Tochter, sondern auch zum überhaupt nicht erwähnten Rolf sozial sein will.
Aufgrund der ersten Frage, welche sich an die Position der gesamten Grünen richtet, sind Johannes Rauch, Ulrike Lunacek und Ingrid Felipe wieder am Verteiler und werden direkt gefragt. Die Antwort auf dieses Mail ist offen, außer die postwendende von Johannes Rauch: „Bitte mich aus dem Verteiler zu nehmen!“

Noch keine Antwort: An Sebastian Kurz, Kanzlerkandidat der ÖVP, senden wir den Sachverhalt am 25.8.2017 und fragen den Kandidaten, der sich für eine Strafrechtsreform und den besonderen Schutz für Alle außer Männer stark macht, ob er seine Sichtweise zu ändern bereit ist. Wir sind auf seine Reaktion gespannt. Am 28.8. langte lediglich eine Antwort von seinem Team Kurz” ein, mit “Danke für Ihre Nachricht”.
Wir haben rückgefragt, ob das Team Kurz jetzt glaubt, damit sei die Sache aus der Welt und klargestellt, dass wir noch immer eine Bearbeitung verlangen, seitdem ist eine weitere Reaktion ausgeblieben.
Am 8.9.2017 erhalten wir eine Newsletter vom „Team Kurz“, in dem uns sein Mitarbeiter Max Gnesda gleich mit „Du“ anspricht und uns freudig schildert, dass auch wir Sebastian live erleben können. Wir sollen unterstützen. Dem Max schreiben wir sogleich, dass sein Sebastian etwas vergessen hat, nämlich eine wirkliche Antwort auf unser Mail. Wir werden sehen, ob die neuen Du-Freunde, die sich uns per Mail angeboten haben, auch etwas für uns, für Rolf und seine Tochter tun wollen oder einfach nur unsere Stimme haben wollen. Eine Antwort steht aus.

Bisher nur abgeblockt: SPÖ-Chef und Bundeskanzler Christian Kern konfrontieren wir mit den Tatsachen der fragwürdigen Wegweisung am 25.8.2017 und stellen besonders dem SPÖ-Chef die Frage, ob die damalige Einführung dieses Wegweisungsrechts durch seine Partei anhand solcher beispielgebenden Fälle zu überdenken wäre. Am 29. August ruft eine Dame bei uns an, welche ihren Namen nicht nennen will und angibt, für das Bürgerservice des Bundeskanzlers zu arbeiten. Sie meint, der Bundeskanzler wäre für diesen „Einzelfall“ nicht zuständig. Wir sollten uns doch an die Polizei, welche Ernst weggewiesen hat, wenden, oder an die Rechtsanwälte, von denen Ernst ja ohnehin vertreten wird. Wir versuchen zu erklären: Polizei und Anwälte sagen, sie könnten an der Wegweisung nichts ändern, weil das Gesetz so sei. Will uns der Bundeskanzler jetzt zu diesen Leuten zurückschicken? Die Dame vermeidet, im Auftrag des Bundeskanzlers, in einem viertelstündigen Gespräch jedenfalls, auf das Wegweisungsgesetz auch nur einzugehen und weicht unserer Aufforderung, der Bundeskanzler solle sich um das ungerechte Gesetz kümmern, aus.
So versucht sie, die Verantwortung auf das Innenministerium abzuwälzen: Der war gut, meinen wir! Schließlich ist dieses Ministerium in ÖVP-Hand. Unserer Entgegnung, die Wegweisung wurde auf SPÖ-Betreiben überhaupt erst eingeführt und verschärft, gleitet ab, schon wieder.
Zum Schluss schlägt die Anruferin, welche für Christian Kern abblockt, dem Fass den Boden aus, nachdem sie es einfach nicht mehr schafft, die Frage nach einer Änderung des Gesetzes selbst zu ignorieren: Ich solle mich nicht an den Bundeskanzler wenden, sondern an die SPÖ. Jetzt wird es uns zu dumm: Christian Kern ist der SPÖ-Chef. Wir wenden uns sicher nicht an die Löwelstraße oder den Parlamentsklub, der Kanzler soll sich selbst drum kümmern, wer in der SPÖ die Forderung nach Reform der Wegweisungen bearbeitet. Die Dame verspricht uns dann doch, dass sich Christian Kern um SPÖ-interne Angelegenheiten kümmert, nicht wir. Wir sind uns nach diesem für die SPÖ und Christian Kern peinlichen Gespräch sicher: Die SPÖ ist entschlossen, diesen Fall und somit den Reformbedarf des Gewaltschutzes eisern zu ignorieren. Klarer kann sie das den Männern in Österreich, all deren Angehörigen und somit den Wählern nicht mehr zu verstehen geben, außer mit dem Götz-Zitat (das natürlich wörtlich nicht gefallen ist).

Noch keine Antwort: H.C.Strache und dem Vorarlberger FPÖ-Chef Reinhard Bösch schreiben wir die Geschehnisse um Rolf Gerst am 25.8.2017 und stellen die Frage nach der Gerechtigkeit dieses Gewaltschutzsystems, welche sie selbst nach unserer Kenntnis bisher nie gestellt haben. Wir warten seitdem auf eine Antwort.

Noch keine Antwort: Selbstverständlich wird Peter Pilz ebenso am 25.8.2017 mit den Vorgängen um diese Wegweisung konfrontiert und um eine Stellungnahme gebeten, welche bis jetzt noch nicht eingetroffen ist.

Noch keine Antwort: Matthias Strolz von den Neos erhält am 27.8.2017 ein gleichlautendes Mail wie die anderen Politiker, seine Antwort wird noch erwartet.

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