Mediation: Neutral wie die Schwiegermutter
Es war Bianca, seine Nachbarin, die nicht mehr mit ansehen konnte, was mit Clemens geschieht: Sie hat ihm geraten, beim Männerservice Hilfe zu holen. Jetzt hat sich Clemens endlich selbst ein Herz gefasst, wir haben ihn an der Leitung.
Für dieses Erstgespräch benötigen wir mehr Zeit als üblich, um all die Verwicklungen, in denen sich Clemens befindet, zu entwirren. Sicher, jeder von uns ist froh, wenn er möglichst nie etwas mit Gericht und Polizei zu tun hat. Doch umso chancenloser steht der Unbefangene dem gegenüber, wenn er gleichzeitig vor Falschbeschuldigungen im Strafrecht und Gewaltschutz und obendrein vor einer Scheidung mit Vermögen und Schulden, der Unterhaltsfrage und ungelösten Themen zum Wichtigsten auf der Welt, den Kindern und der hoffentlich immer noch ein Stück gemeinsamen Zukunft mit ihnen, steht. Womit soll er anfangen? Wohin führt die einvernehmliche Schiene? Wann wird er über den Tisch gezogen? Wie sehr soll er die strittige Scheidung fürchten?
Nach einer Stunde sind die Fragen beantwortet, und wir spüren: Für Clemens ist die trübe Suppe klar geworden. Ein Detail aus diesem üblichen Ablauf jedoch führt uns zu diesem Report:
Augenblicklich trifft sich Clemens regelmäßig mit Juliane im Bezirksgericht, um dort eine einvernehmliche Scheidung auszuverhandeln. Die Stelle nennt sich Scheidungsmediation, die Vermittlerin somit Mediatorin.
Diese Mediatorin sichert sich gleich eine Vereinbarung von Clemens und Juliane, in der diese sich unter anderem verpflichten, keinesfalls gleichzeitig Anwälte einzuschalten. Das ist sinnvoll, doch bedenken Sie in so einem Fall: Eine begleitende Beratung sollten Sie sich niemals verbieten lassen, denn das Vertrauen auf die Mediation ist gefährlich.
Juliane und Clemens sind beide bereit, auf Ehegattenunterhalt zu verzichten. Damit wäre der größte Brocken für eine einvernehmliche Scheidung aus dem Weg geräumt. Doch die Mediatorin schreitet sofort ein, als sie dies hört:
Plötzlich dreht sie sich nur mehr zu Juliane hin, Clemens ist jetzt wie Luft: Auf keinen Fall dürfe sie auf Ehegattenunterhalt verzichten! Clemens fühlt sich wie der Truthahn, über den die Familie spricht, am Tag vor Thanksgiving.
Wir wissen, dass es in ganz Österreich üblich ist: Im Gericht, ob Richter, Rechtspfleger oder Mediatoren, sträubt es den Meisten die Nackenhaare beim bloßen Gedanken, dass sich eine Frau nach der Scheidung ganz eigenständig selbst versorgen soll. Selbst, wenn sie das ausdrücklich will, wird sie oft zurechtgewiesen: Auf Unterhalt (von dem Arbeitsesel, der gerade daneben sitzt und zuhört) solle sie niemals verzichten!
Clemens weiß jetzt, wie neutral diese Mediatorin ist: Da könnte er gleich die Schwiegermutter vermitteln lassen. Doch erst einmal empfehlen wir, diese Mediation weiterzubemühen, denn unser Eindruck ist: Mit Juliane lässt sich angesichts der Vorgeschichte eine einvernehmliche Scheidung machen. Mit unserer Hilfe passt Clemens lediglich auf, dass die „Vermittlerin“ nicht das Ergebnis zerstört.
Link zum Beitrag:
Männerservice-Report #97, veröffentlicht am 1. Mai 2018
Betroffene
Clemens Bleibtreu*
Zwei Kinder
In der Verantwortung
Juliane*, Mutter und Noch-Ehefra
Scheidungsmediatorin an einem Salzburger Bezirksgericht
Ort und Zeitraum:
Bundesland Salzburg, Januar 2018