Existenzminimum 2 – für Menschen zweiter Klasse
Paul Krogtaler wurde von seinen Töchtern vor 9 Jahren getrennt. Besonders bei der ältesten Tochter hat die Entfremdung von ihrem Vater gewirkt, mit der Jüngeren konnte er unter Mühen noch guten Kontakt aufrecht erhalten.
Vergebens hatte er auf neues Familienglück gehofft, doch sein Sohn wurde vor 5 Jahren ebenso von ihm getrennt.
Zusätzlich zum Leid für den Vater und die Kinder trifft Paul Österreichs Unterhaltsrecht unmenschlich hart. Sein Einkommen beträgt netto bescheidene 1.210 Euro, doch unserer Justiz, unserem Unterhaltsrecht ist es egal, dass Paul mit diesem Einkommen allein schon wenig zum Leben bleibt.
Für die Töchter erhält deren Mutter je 234 Euro, für den Sohn dessen Mutter 172 Euro, gesamt also werden Paul 640 Euro genommen. In normalen Monaten bleiben ihm daher 570 Euro, weit unter der Armutsgrenze, weit unter dem Existenzminimum!
Wie reden Politik und Justiz diesen Skandal schön? Zum einen legen sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld einfach auf alle Monate um, wodurch Paul nie wieder von Urlaub oder Geld für Weihnachtsgeschenke träumen darf. Doch auch so gesehen bleiben Paul nur 772 Euro, immer noch unter dem Existenzminimum, oder etwa doch nicht? Hier beginnt einer der beschämendsten Punkte des Unterhaltsrechts: Das Existenzminimum gibt es in zwei Varianten: Für „normale“ Menschen und für Unterhaltsschuldner, sprich Väter. Diese sind laut unserer Republik so karge, genügsame Naturen, dass sie bis zu 25% unter das Existenzminimum normaler Menschen gepfändet werden dürfen.
Diese Väter sind für die Republik Österreich Menschen zweiter Klasse.
Der Männerservice betont stets: Schon ab zwei Kindern, spätestens ab drei besteht für normalverdienende Väter Armutsgefahr. Sie sind es in Wahrheit, welche die „Working Poor“ unseres Landes sind:
Fleißige, hart arbeitende Väter, denen ihr sauer verdientes Geld gleich wieder abgezogen und an Mütter überwiesen wird, die sich selbst auf Kosten des Mannes für das „Lebensmodell Alleinerzieherin“ entschieden haben. Beihilfen erhalten die Mütter, nicht die Väter, denen nichts bleibt. Für die Politik sind diese Männer wie zum Spott noch „Gutverdiener“, bevor sie diese ausplündert haben zugunsten der Mütter, welche als grundsätzlich notleidend dargestellt werden, trotz der Zahlungen von Unterhalt, Familienbeihilfe, Familienabsetzbetrag, Mindestsicherung, Wohnbeihilfe und weiterer Zuwendungen.
Als letzter Witz bleibt: Sollte Paul eines Tages wieder mit einer Frau zusammenleben, dann schlüge das Unterhaltsrecht nochmals zu. Weil er vom Geld der Partnerin unterstützt würde, hätte er nochmals 100 Euro mehr zu bezahlen – Seine Partnerin bezahlte also den Unterhalt seiner Kinder praktisch mit.
Männerservice-Report #27, veröffentlicht am 27.12.206
Betroffene
Vater: Paul Krogtaler*
Kinder: Töchter, 19 und 16 Jahre, Sohn, 7 Jahre
In der Verantwortung
Mütter der Kinder
Republik Österreich, durch ihr Unterhaltsrecht
Ort und Zeitraum:
Burgenland, 2016