Ein Mann, ein Wort

Andreas Kellers Scheidung ist bereits sechs Jahre her. Wir haben über die üblen Vorwürfe, die er beweisbar entkräften konnte, ebenso wie über das Urteil, trotzdem gegen ihn, einen ganz normalen Skandal, berichtet. Und doch: Es ist noch immer nicht vorüber.

Seit 2013 ist nämlich noch immer die Vermögensaufteilung nicht erledigt worden, ganze sechs Jahre, nachdem die Scheidung ausgesprochen wurde. Was bedeutet das?

Unsere Republik bemüht sich in den meisten Fällen wirklich sehr, dass die Frau im Haus bleiben kann, das der Mann zu verlassen hatte. Doch ein Haus ist ein Vermögen, und nach der Scheidung sollte dieses aufgeteilt werden.

Bei Andreas verhält es sich so wie bei vielen Paaren: Er bezahlt die Schulden für dieses Haus, schon seit Jahren. Der Besitz des Hauses wird jedoch praktisch der Frau zugesprochen.

So auch bei Anita: Die Kreditrückzahlungen für das Haus, das sie gratis bewohnt, kosten ihren Exmann Andreas 1.500 Euro pro Monat, und zusätzlich hat Anita noch Unterhalt von Andreas zugesprochen bekommen. Aus der Sicht von Anita soll dieser Zustand natürlich so lange wie möglich bestehen bleiben. Daher zögert sie die Vermögensaufteilung so lange wie möglich hinaus, und tatsächlich: Bis Ende 2017 hat das Gericht dabei mitgespielt.

Endlich jedoch drohte die Zwangsversteigerung des Hauses, wenn Anita noch lange ihrem Exmann die Hälfte des Eigentumes vorenthält. So kam es dann doch zu Verhandlungen zwischen Andreas, Anita und Anitas Anwalt, vor den Augen und Ohren des Richters. Dabei bestand Andreas darauf, dass Schulden, die Anita bei ihm noch hat, gegengerechnet werden.

Einmal mehr erlebt nun Andreas die Einseitigkeit von Richtern auf Seiten der Frau: Als es um Schulden der Frau bei ihrem Mann geht, welche nach einer bestehenden Vereinbarung ihm gutgeschrieben werden hätten sollen, erklärt der Richter sich unzuständig und verweigert die Aufnahme ins Protokoll. Dieser Richter wird glücklich gewesen sein an diesem Abend, im Glauben einmal mehr eine «gute Tat» begangen zu haben, nämlich einer Frau Geld gesichert zu haben. Es war ja bloß auf Kosten des Mannes.

Einmal noch jedoch schafft es Andreas, das Zugeständnis abzuringen, dass Anitas Schulden bei ihm angerechnet werden. Anitas Anwalt gab ihm und seiner Lebensgefährtin sein Wort: Die alte Vereinbarung gilt noch, Anitas Schulden sollen angerechnet werden, wenigstens bei den späteren, nochmaligen Unterhaltsverhandlungen.

Doch was gilt schon in der Justiz ein Ehrenwort? Bei den nächsten Verhandlungen taucht plötzlich ein Kanzleikollege an Anitas Seite auf. Der Anwalt mit dem Ehrenwort wurde nicht mehr gesehen.

Als Andreas erklärt und seine Freundin dies zusätzlich bezeugt, dass eine Vereinbarung über Anitas Schulden getroffen wurde, wird der Anwalt in den Zeugenstand gerufen, und Andreas traut seinen Ohren kaum, als dieser Anwalt plötzlich behauptet: Dieses Gespräch habe niemals stattgefunden!

Der Richter tut sein Übriges auf Seiten der Frau, wohl die nächste «Gute Tat des Tages», und zu schlechter Letzt steht Andreas einmal mehr da: Mit hohen Unterhaltszahlungen für die Ex, von der wiederum er Geld, das sie ihm schuldet, nie wiedersehen wird.

Daher braucht Österreich endlich ein Umdenken: Wenn die Hausfrau schon nicht mehr zeitgemäß ist, dann entspricht es ebenso nicht mehr der Zeit, dass das Haus immer der Frau gehört.8


Männerservice-Report #133, veröffentlicht am 8. Januar 2019

Betroffene
Andreas Keller*
Töchter, 20 und 25 Jahre alt

In der Verantwortung
Anita Keller*, Exfrau
Richter, Linz
Linzer Rechtsanwalt

Ort und Zeitraum:
Linz, 2013, bis heute

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4d Kommentare

  1. es ist mir echt unbegreiflich wie sich Richter, also männliche Wesen, im Scheidungsrecht derart auf ‘eine Seite’ schlagen können. Wohl wissend das es sich um eine Ungerechtigkeit des Justizsystems sondergleichen handelt.

    Wenn solche Männer dann noch gut schlafen können und stolz auf sich und ihre Leistungen sind …..

    • Auf ein Ehrenwort eines Juristen darf man nichts geben, so naiv darf man(n) nicht sein. Andreas wäre besser beraten gewesen, wenn er schon bei seinem Auszug aus dem Haus jede Kreditrückzahlung eingestellt hätte. Die Zwangsversteigerung wäre schon lange über die Bühne gegangen, seine “Kinder” könnten sich einer wertschöpfenden Tätigkeit zuwenden und seine Exfrau hätte viel weniger Hausarbeit mit einem angemieteten Wohnklo.

  2. Alle Gespräche aufzeichnen, klar. Das man aber nichtmal dem eigenen Anwalt trauen kann, damit hätte ich nicht gerechnet.

    • Ich lese es gerade nochmal, das war ja gar nicht der eigene Anwalt, sondern ihrer. Insofern nehme ich das zurück, mit der Bestärkung, das man wirklich alles aufzeichnen und sichern muß.