Ein Abschied für immer?

Es wird das letzte Mal sein, bald, am 12. Januar. Einmal noch wird Herbert Nertz die lange Reise nach Wien antreten, ein ganzes Wochenende opfern, für diese zwei Stunden in der Besuchsbegleitung. Einmal noch wird er auf diese Weise seinen Sohn Bernhard sehen, das letzte Mal vor dessen 14. Geburtstag.

Acht Jahre lang ist Herbert nur dieser eine Ort geblieben, für sich und seinen Sohn. Jahrelang hatte er gekämpft, wenigstens um diese kurze Zeit, sei es in noch so einer fremden Umgebung, für ihn und das Kind. Bernhards Mutter hatte ihnen keine andere Möglichkeit gelassen, im Gegenteil: Seit zwölf Jahren setzt sie alles daran, dass sie Vater und Kind entfremdet. Bis heute hat sie es nicht geschafft.

Doch was wird geschehen, wenn Bernhard 14 Jahre alt sein wird? Ab dann gelten die so mühselig durchgesetzten Zeiten nicht mehr, an die sich Bernhards Mutter per Gerichtsentscheid zu halten hat. Ab dann entscheidet Bernhard «ganz allein», wann er seinen Vater sehen soll – allein, aber beileibe nicht frei, sondern eher alleine gelassen.

Ab seinem 14. Geburtstag lastet auf Bernhard tonnenschwer die Entscheidung:

Soll er seine Mutter zu einer glücklichen Frau machen, indem er den Kontakt zum Vater von selbst ablehnt? Doch was ist mit dem Stich, der ihn bis aufs Mark durchdringt, wenn er seinem Vater mitteilt, was seine Mutter von ihm erwartet?

Oder soll er, der seine Freude über die unzerbrechliche Liebe seines Vaters stets nur heimlich und verstohlen zeigen konnte, mit seinem Vater jetzt auf einmal selbst Termine vereinbaren, seiner Mutter erklären, wohin er geht, wann er wiederkommt und mit wem er sich trifft?

Wie so viele Trennungskinder weiß er, was das bedeuten würde: «Es ist die Stimmung», die bei der Mutter herrscht, wenn das Kind den Wunsch nach Zeit mit dem Vater äußert. Der schweigende Vorwurf der Mutter, die nicht greifbare und doch zum Schneiden dicke Luft, in der das Kind atmen und leben muss, wenn es die Mutter mit dem Wunsch nach dem Vater «so tief verletzt». Nichts Nachweisbares, Greifbares hat sie gesagt oder getan, und doch hat sie alles ausgesprochen: Die Erwartung, ja das Verlangen an das Kind, den Vater zu hassen.

Herbert weiß nicht, was nach dem 12. Januar sein wird. Bernhard kann es ihm selbst nicht sagen. Beide sind in tiefer Not, und sie können nicht offen darüber sprechen. Stets steht jemand dazwischen, unsichtbar, und kalt.

Noch lebt die Hoffnung.


Männerservice-Report #130, veröffentlicht am 18. Dezember 2018

Betroffene
Vater: Herbert Nertz*
Kind: Bernhard, Jahrgang 2005

In der Verantwortung
Mutter des Kindes
Bezirksgericht Schwechat
Österreichs Familienpolitik

Ort und Zeitraum:
Vorarlberg, Niederösterreich, seit 2006 bis zum 12. Januar 2019

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