Die Verbrecherstaaten
«Schurkenstaaten!» – So haben schon Präsidenten und Regierungschefs feindliche Länder bezeichnet, welche sich nicht an internationales Recht gehalten haben. Wenn wir dem Report um Tobias Moosmanns* traumatische Erlebnisse, dem Leid dieses Vaters, seiner Kinder und der Verwandten väterlicherseits aufgeschlossen folgen, dann stellen sich viele Staaten selbst in Frage, welche auf andere mit dem Finger zu zeigen gewohnt sind.
Die Anzeichen waren einfach zu deutlich: Emilia*, die Mutter seiner beiden Kinder, versucht einen Keil zwischen den Kindern und deren Vater zu treiben. Unermüdlich hatte Tobias Hilfe gesucht, doch stets ist er abgewimmelt worden mit seinen Ängsten, Sorgen und Nöten.
Viele hätten bereits längst resigniert, vor der Übermacht der Kälte und Ignoranz kapituliert und sich, betrogen um den wertvollsten Inhalt eines Menschenlebens, die Beziehung zu den eigenen Kindern, oftmals zum Selbstschutz zurückgezogen und eingeigelt. Das wären die Väter, welchen später vorgeworfen wird, sie kümmerten sich nicht um ihre Kinder…
Tobias hingegen bringt es nicht über das Herz, aufzugeben. Irgendwo muss der rettende Strohhalm doch zu finden sein!
Die «Jugendämter» wollen nicht helfen. Wenn denen ein Vater erklärt, dass sie doch für das Wohl des Kindes zuständig seien und sich einzusetzen hätten, erntet er nur Ablehnung. Er spricht schließlich mit einer Dienststelle, die es gewohnt ist, den Eltern zu erklären, was für ihre Kinder gut sei, statt umgekehrt – und einem Vater wird erst recht nicht zugebilligt, auch nur das Geringste über das Wohl seiner Kinder zu verstehen.
Am Bezirksgericht Schwechat hören die stets wechselnden Richterinnen und Richter die sorgenvollen Ausführungen des Vaters – doch nur, weil sie hören müssen. Es steht ihnen frei, hinterher alles zu ignorieren, was der Vater an Befürchtungen geäußert hat, und dieses Recht nehmen diese Richter ausnehmend in Anspruch. Sie nehmen nur einen Teil überhaupt in die Protokolle oder als Anträge auf, bewerten, wie es ihnen gefällt und nicht zuletzt was am wenigsten Arbeit macht und ziehen dann und wann geübt und selbst desinteressiert ihren persönlichen Gefälligkeitsgutachter hinzu, den jeder Richter nun einmal für sich gefunden hat in seiner Richterlaufbahn wie den Deckel zum Topf.
Einmal mehr spielt die Zeit, in der niemand helfen will, der Entfremderin, der seelischen Gewalttäterin, der Kindesmisshandlerin in die Hände – in diesem Fall der Mutter, Emilia*. Die Republik Österreich leistet Beihilfe zur Kindesmisshandlung!
Wer bewertet den Tatbestand der Kindesmisshandlung hier? Tobias? Der Männerservice? Die Menschen mit Gefühl und Hausverstand in diesem Land, dieser Gesellschaft? Nicht nur:
Selbstverständlich haben jene Kräfte, welche solche amtliche Beihilfe zum Verbrechen wirklich verhindern könnten, die Parlamentsparteien und die Höchstgerichte in Österreich, noch nie einen Finger krumm gemacht – weil sie offenbar Entfremdung, seelische Gewalt und Kindesmisshandlung dieser Art als «Recht der Frauen» betrachten und verteidigen.
Doch Tobias listet Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf, und dort steht klar und deutlich, in einem Urteil von 2019: Die auf Entfremdung abzielenden Handlungen eines Elternteils seien emotionaler Missbrauch der Kinder.
Selbstverständlich kennen wir die Urteile. Beim genannten mag es hilfreich gewesen sein, dass eine Mutter das Opfer der Kindesentfremdung gewesen ist und der Vater der Täter, und dass mit Moldawien ein Mitgliedsland mit schlechter Lobby verurteilt wurde.
Doch als Täter wurden die meisten Mitgliedsstaaten bereits mindestens einmal verurteilt, Deutschland und Österreich sowieso: Sei es wegen der langen Verfahrensdauer, welche Fakten schafft und somit Mittäterschaft in vollem Wissen um die Tragweite der langen Verfahrensdauer bedeutet, oder sei es wegen der direkten, fahrlässigen oder sogar mutwilligen Unterstützung der Misshandlung der Kinder, und natürlich der Väter und deren Verwandten.
Wenn somit die Staatengemeinschaft, in welche wir eingebettet sind, mit dem Zeigefinger anklagend auf Verbrecherstaaten weist, so fehlt ihr die eigene, weiße Weste. Dieselben Staaten unterstützen seelische Gewalt an Massen von Menschen. Sie bagatellisieren diese nur als Kavaliersdelikt, sofern sie den Tatbestand nicht gleich eisern abstreiten.
Tobias wird, so wie viele andere vor ihm, zu Recht Österreich vor dem EGMR anklagen. Der EGMR könnte ihm recht geben, gerade weil, so perfid dies auch klingen mag, sein Urteil nichts bewirken wird. Solange die Mitgliedsstaaten Urteile erhalten, welche sie selbst de facto konsequenzlos von sich abprallen lassen können in gemeinsamer Komplizenschaft, so lange lassen die Mitgliedsstaaten diese Urteile gegen sich gelassen zu.
Tobias weiß dies, und trotzdem beschreitet er den langen Weg zum EGMR mit den Worten: „Die Klage gegen Österreich werde ich mit Sicherheit gewinnen, aber es bringt mir die Zeit mit meinen Kindern nicht zurück.“
Männerservice-Report #333, veröffentlicht am 15. November 2022
Betroffene
Beispielhaft für Millionen Weitere:
Vater: Tobias Moosmann*
Kinder: Thomas*, 10 Jahre, und Greta*, 8 Jahre
Verwandte väterlicherseits
In der Verantwortung
Emilia*, Mutter der Kinder, Beispielhaft für Millionen Täter und Täterinnen
Richter am Bezirksgericht Schwechat, Niederösterreich
Familien-Unrecht der meisten der 46 Mitgliedsstaaten des EGMR
Ort und Zeitraum:
Stellvertretend für den gesamten Bereich der genannten Staaten: Bezirk Schwechat, seit 2016