Dem Herrn Richter ist das Kind wohl egal

Robert und seinen Sohn David kennen wir nun schon sechs Jahre. Schon damals waren die beiden ein Herz und eine Seele. Kein Wunder: Als David noch ein Kleinkind war, trennten sich die Eltern, und obwohl seine Mutter Sybille die Obsorge erhielt, wurde sein Vater Robert seine Hauptbezugsperson.

Acht Jahre ist es her, als Sybille stationär in der Psychiatrie behandelt wurde. Also war Robert damals für David da, versorgte und betreute ihn, natürlich alles neben seinem Vollzeitberuf. Diesen hatte er nämlich bitter nötig, denn er hatte sich und seinen Sohn zu versorgen, und natürlich zusätzlich Kindesunterhalt an Sybille zu bezahlen.

Ach, Sie sind neu hier? Oder sie wollen trotz der vielen Reports immer noch nicht akzeptieren, wie pervers Österreichs Familienrecht ist? Für Sie erwähnen wir gerne nochmals, wir schreiben extra langsam für die Uneinsichtigen..:

Jawohl, Robert betreute das Kind bei sich. Ja, Sybille war gar nicht in der Lage, sich um das Kind zu kümmern. Ja, Sie haben richtig gelesen: Robert war verpflichtet, trotzdem Kindesunterhalt „für David“ an Sybille zu überweisen. Und, natürlich hat Robert damals versucht, gleich die Obsorge oder den Hauptaufenthaltsort des Sohnes bei sich festlegen zu lassen, wenn er sich schon um das Kind kümmert. Ja, und damals schon hat Richter Max Busch „Njet“ gesagt. Warum, erschließt sich dem Unbefangenen nicht. Uns schon, aus der Erfahrung heraus:

Dieser Richter wollte wohl, wie viele seiner Kollegen, die Obsorge einfach deshalb bei der Mutter lassen, damit sie weiter Kindesunterhalt vom Vater bekommt.

Roberts Beispiel beweist einmal mehr: Dass Kindesunterhalt für das Kind sei, ist bloß ein Vorwand. In Wirklichkeit geht es darum, der Mutter Geld vom Vater zu verschaffen. Vergessen Sie die verlogenen Sprüche von vielen Richtern und Politikern, über „Verantwortung“ und „Kindeswohl“.

Nehmen wir besser Sybille beim Wort: Sie hat einmal gemeint, der Kindesunterhalt sei wichtig für ihre eigene Finanzplanung – ja, für ihre, nicht für ihren Sohn!

Ja, und wenn wir schon beim Kindeswohl sind: Natürlich lebt seit vielen Jahren David lieber beim Vater als bei der Mutter. Schon längst will der zehnjährige ganz beim Vater bleiben, nicht bei der Mutter. Daher ist Robert einmal mehr zum Richter Max Busch gegangen, mit seinem Sohn gemeinsam, und hat gefragt, ob er denn jetzt die alleinige Obsorge oder den Hauptaufenthaltsort*** des Jungen beantragen kann.

Was hat Max Busch wohl geantwortet, als Robert mit dem Kindeswohl seines Sohnes argumentiert hat, und er an David erkennen konnte, wie gerne er beim Vater sein will?

„Was das Kind will, ist mir sch…. egal“, das ist, so versichert uns Robert sofort nach dem Gespräch mit diesem Richter, aus dem Mund des Amtsträgers gerutscht. Nicht einmal Roberts Wunsch nach einem Antrag hat er aufgenommen. Im Grunde ist das ein Amtsvergehen, doch nur eines in einer ganzen Reihe.

Doch was geschieht einem Richter, der parteiisch und ungerecht ist? Nichts! Denn wer beurteilt, ob ein Richter seine Sache gut und richtig gemacht hat? Seine Kollegen, andere Richter!

Richter sind eine abgehobene Klasse in Österreich. Sie sind die einzige Berufsgruppe, die niemals kritisiert wird. Von wem denn auch? Ihre Urteile im Familienrecht entziehen sich der Öffentlichkeit. Die nächste Instanz mauert fast immer für den Richterkollegen. Und so kommt, was immer passiert, wenn jemand zwar Unrecht verübt, aber nicht kritisiert werden kann: Er hat ein gutes Image obendrein trotz aller seine Taten, eben weil er nie kritisiert wird.

Stalin war für sein von ihm geschundenes Volk sogar noch das „Väterchen“, weil er jede Kritik an sich erfolgreich verbieten und verfolgen lassen konnte. Richter in Österreich sind zwar nicht Stalin, aber sie sind ebenso über Kritik erhaben, und genau daher hat diese Berufsgruppe, die einzige, die ihre Fehler niemals zugeben braucht, sogar noch den besten Ruf in Österreich, im Gegensatz zu Gebrauchtwagenhändlern et cetera.

Robert jedenfalls steht lieber hundert Mal vor einem Gebrauchtwagenhändler als noch einmal vor einem Richter wie Max Busch. Der Männerservice gibt ihm einige Tipps, was er unternehmen kann, um so einem Richter nicht ausgeliefert zu sein.


Männerservice-Report #122, veröffentlicht am 23. Oktober 2018

Vater: Robert Förster*
Kind: David*, 10 Jahre alt

In der Verantwortung
Sybille*, Davids Mutter
Max Busch*, Richter

Ort und Zeitraum:
Tiroler Unterland, 31. Juli 2018

*** Die alleinige Obsorge und der „Hauptsächliche Aufenthaltsort“ ist praktisch dasselbe. Warum? Politischer Etikettenschwindel aus der Reform von 2013.

Schreiben Sie einen Kommentar

Your email is never published nor shared. Pflichtferder sind mit * markiert

HTML: You can use these tags: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Ein Kommentar