Das ist ja pervers….

Wir haben einige Zeit benötigt, bis wir es geschafft haben, zu erklären. Jetzt hat Heinz Robmann erfasst, wie die Lage wirklich steht um seine Wegweisung, um das Betretungsverbot zu seinem eigenen Haus. Völlig niedergeschlagen entfährt ihm leise: «Dös is ja pervers…». Ja, dieser Begriff trifft es gut.

Vor unserem Gespräch war sich Heinz Robmann sicher: Lange kann der Spuk nicht mehr dauern. Vor bald zwei Wochen ist er polizeilich weggewiesen worden, obwohl keinerlei Beweise vorliegen, dass er jemals tätlich oder gefährlich gewesen ist. Und im Internet steht es ja schwarz auf weiß, wo auch immer er nachliest, unter dem Suchbegriff Wegweisung: Diese dauert zwei Wochen. Die Verlängerung auf nochmals zwei Wochen, welche seine Frau Silke beantragen will, steht er notfalls auch noch durch.

Pervers ist jedoch, was wieder einmal Männern verschwiegen wird in Österreich. Parallel zur Wegweisung gibt es noch eine zweite Möglichkeit, den Mann vom Haus fern zu halten, und diese hat es in sich: Die Einstweilige Verfügung. Sie dauert zwei mal ein halbes, somit ein ganzes Jahr, wenn seine Frau es wünscht.

Heinz versteht anfangs einfach nicht, was wir ihm sagen wollen: Aber die Wegweisung, das hat er doch gelesen, kann maximal um zwei Wochen verlängert werden, und wir bestätigen ja gerade: Die Wegweisung dauert schon nur zwei Wochen, aber trotzdem darf er noch lange nicht zurück… Wie denn jetzt?!

Lieber Heinz, die Einstweilige Verfügung ist ein anderes Gift, aus einem anderen Fläschchen, aber mit genau derselben Wirkung. Die Wegweisung ist eine rechtsstaatswidrige Maßnahme, praktisch nur zur Willkür gegen Männer geschaffen. Sie darf von der Polizei ausgesprochen werden, dafür aber nur für die kurze Zeit, die paar Wochen.

Die Einstweilige Verfügung wird zwar auch völlig rechtstaatswidrig, praktisch immer ohne Beweiswürdigung, nur mit der Wiederholung der bereits zumeist beweisfreien «Einschätzungen» der Polizei bei der Wegweisung, erlassen. Aber richtig große Brüche des Rechtsstaates dürfen nur Richter verüben, daher haben diese Verfügungen eine andere Legitimation, eine andere Zuständigkeit, aber sie bewirken dasselbe.

Beides geht schön nahtlos ineinander über: Während Richter nachts noch schlafen, sprechen Polizisten oft eine Wegweisung aus und schicken den Mann mit der Zahnbürste in der Hand in die Nacht. Dann, wenn der Richter gefrühstückt hat und seinen Dienst antritt, kommt der Akt auf seinen Tisch, und er hat zwei Wochen lang Zeit, um in Ruhe die Behauptungen aus der Wegweisung unter einen anderen Schriftkopf zu setzen und eine richterliche Verfügung daraus werden zu lassen. Sollten dem emsigen Beamten die zwei Wochen dafür nicht reichen, dann gibt es die Verlängerung der Wegweisungsfrist, bis der Richter endlich seine Verfügung erlassen hat.

Schön, wie alles funktioniert. Schön pervers. Vor allem angesichts der Umstände: Silke hat schon vor der Wegweisung heimlich eine eigene Wohnung genommen. Dort hatte sie bereits ihren Hauptwohnsitz, als sie Heinz wegweisen ließ. Die Wegweisung ist somit eindeutig widerrechtlich, weil Silke keinen dringenden Wohnbedarf hatte. Hier kann Heinz ansetzen, perverserweise jedoch nicht beim Fakt, dass ihm weder Gewalt noch Gefährdung nachgewiesen werden konnte.

Wir raten Heinz, mit unseren Tipps die Wegweisung zu bekämpfen. Doch in unserem «Gewaltschutzsystem», teilen wir ihm gleich aus Erfahrung mit, braucht er Glück, jemanden auf dem Gericht oder den Behörden zu finden, den die Widerrechtlichkeit dieser Wegweisung überhaupt interessiert.

Währenddessen ruft Silke immer wieder bei Heinz an, heult in den Hörer, wie sehr sie in liebe, und handelt genau gegenteilig, sobald sie auflegt.

Endgültig pervers ist jedoch, dass dieser «Gewaltschutz» Mitglieder der Familie Robmann erst richtig in Gefahr bringt. Heinz bangt um seine beiden jüngeren Kinder. Er weiß, dass sie jetzt schutzlos in einem potentiell gewalttätigen Umfeld leben, und der Einzige, der sie jetzt schützen könnte, genau gegen den besteht ein Betretungsverbot. Nicht einmal die Landeshauptfrau, die er um Hilfe gebeten hat, reagiert.

Letztlich dürfen wir uns doch mit Heinz freuen: Dank unserer Tipps, so Heinz, und mit dem leider notwendigen Richterglück, von dem Sie gerade gelesen haben, gewinnt Heinz den Kampf gegen die Einstweilige Verfügung.

Jetzt leben seine beiden jüngeren Söhne bei ihm, gemeinsam in seinem Haus. Silke ist weg und somit sind alle in Sicherheit: Vor weiteren Falschbeschuldigungen und vor Gewalt, die in Wahrheit nämlich nicht von Heinz ausgegangen ist.


Männerservice-Report #144, veröffentlicht am 26. März 2019

Betroffene
Heinz Robmann*
3 Söhne

In der Verantwortung
Silke Robmann*
österreichisches «Gewaltschutz»-System
Johanna Mikl-Leitner, Landeshauptfrau

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, November 2018

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