Dann pfänden wir Dich eben, bis Du 65 bist!
Als Walter Niederstädter Anfang August 2017 beim Männerservice wieder anruft, ist er tief getroffen und aufgewühlt. Wir können seine Angst nachfühlen: Wie soll es jetzt mit ihm weitergehen? Wie und wo soll er in der Zukunft leben?
Wieder einmal war es ein Gespräch mit der Jugendwohlfahrt, das bei einem Vater Verzweiflung ausgelöst hat. Dass Walter nichts mehr zum Leben bleibt, wenn der Unterhalt für die Kinder so gnadenlos hoch ist, interessiert diese Behörde einfach nicht – es sei ja „fürs Kindeswohl“, wenn dem Vater alles zum Leben genommen wird. Walter dachte sich jedoch: Dass er diese horrenden Beträge nicht einmal dann aufbringen kann, wenn ihm alles weggepfändet wird, sollte den Bediensteten der Jugendwohlfahrt wohl endlich zum Nachdenken bewegen.
Doch weit getäuscht: Walter erntet nicht einmal ein Wimpernzucken, sondern nur die geübte Antwort: Dann wird einfach der Teil seiner Unterhaltsschulden, die er jetzt nicht leisten kann, angesammelt und ihm später weggepfändet. Das heißt: Wenn seine Kinder keinen Unterhalt mehr brauchen, dann ist Walter nicht frei, im Gegenteil: Dann wird er einfach weitergepfändet, bis seine Unterhaltsschulden endlich getilgt sind, eines fernen Tages – in seinem Fall, bis er 65 Jahre alt ist, meint der Bedienstete der Jugendwohlfahrt.
Walter zieht es den Boden unter den Füßen weg. Er, der Vollzeitverdiener, wird jetzt schon unter das Existenzminimum gepfändet (ja, Sie lesen richtig: Das ist bei Unterhaltsschuldnern möglich!).
Er, der Berufstätige, kann sich schon längst keine Wohnung mehr leisten. Noch kann er bei seiner Tante wohnen, doch auf Dauer kann er ihre Hilfsbereitschaft nicht mehr beanspruchen.
Wird Walter obdachlos werden? Wird er bis zum Rentenalter keine Existenzgrundlage mehr haben?
Walter steckt voll Ohnmacht, Wut und Verzweiflung, und die demütigende, entmenschlichende Behandlung tut ihr Übriges. Er will irgend etwas unternehmen, einfach nur, um sich aus dieser erdrückenden Ohnmacht zu lösen.
Soll er heute überhaupt noch zurück zur Arbeit? Wozu? Am liebsten würde er einfach wortlos alle Zelte abbrechen.
Mit dem Männerservice kann er über diese Gedanken sprechen, wir verstehen ihn vollauf. Es bleibt uns, zu erklären, wie wasserdicht das System gegen Unterhaltszahler ist. Alle, welche im Familien- und Unterhaltsrecht arbeiten, wissen, wie es funktioniert:
Du nimmst dem Mann so viel, wie Du ihm maximal nehmen kannst, egal, ob es die Kinder wirklich brauchen, egal, ob die Mutter etwas beisteuern kann, und natürlich: Egal, ob dem Mann etwas zum Leben bleibt. Ach, was sind Jugendwohlfahrt, Rechtspfleger und Richter die Klagen der Männer gewohnt, und so fassen sie das auf, was sie wohl „Jammern“ nennen: „Mit bleibt nichts zum Leben!“ beweisen die Männer ihnen immer wieder, mit ihren 620 oder weniger Euro monatlich. Anfangs werden diese Klagen jedem Amtsträger wohl noch ein bisschen nahegegangen sein, als sie abends heim gegangen sind in ihre warme, eigene Wohnung, sich etwas Schönes zu Essen gemacht, etwas Gutes zum Trinken serviert und die Freizeit genossen haben.
Doch immer wieder stellen diejenigen, welche einen Mann auf das Letzte ausgeplündert haben, fest: Er schafft es ja dann doch! Dann geht er eben auf Montage, dann sucht er sich eine besserverdienende Schichtarbeit, dann arbeitet er eben Doppelschicht oder schwarz am Wochenende, oder, wie schön beißt sich die Katze in den Schwanz: Dann findet er halt eine Alleinerziehende als Partnerin, welche möglicherweise selbst vom Kindesunterhalt eines Anderen und den Familien- und Sozialleistungen gut lebt, hat so doch einen warmes Plätzchen und wird versorgt – zum Teil durch den Unterhalt eines anderen, womöglich ausgeplünderten Vaters, und als von der Partnerin völlig Abhängiger.
Irgendwie schaffen sie es schon, die Väter… so lautet die Erfahrung der Unterhaltseintreiber. Die paar, welche unter der Brücke landen oder die überproportionale Selbstmordstatistik der Männer in diesem Lebensalter auffüllen, sind Einzelfälle, wie beruhigend, und wer wird schon gleich mit „Menschenwürde“ daherkommen…
Der Männerservice ist der Meinung, dass jeder, welcher solchen Umgang mit Unterhaltsschuldner pflegt, ab sofort selbst einen Teil des Unterhalts beitragen soll, um dieses Gefühl zu kennen, und einmal die Schicht, die Schwer- oder Wochenendarbeit eines Vaters übernehmen soll, welche der leistet, damit ihm selbst wenigstens irgend etwas bleibt.
Mit Walter arbeiten wir lieber an Ideen, welche ihm nicht schaden und hoffentlich irgendeine Zukunftsperspektive lassen.
Männerservice-Report #76, veröffentlicht am 5. Dezember 2017
Betroffene
Vater: Walter Niederstädter*
3 Kinder, Alter 13, 15 und 18 Jahre
In der Verantwortung
Wilma Niederstädter*, Mutter der Kinder
Jugendwohlfahrt, Steiermark
österreichisches Familienrecht
Ort und Zeitraum:
Steiermark, Herbst 2017
Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen: https://www.maennerservice.at/pensionssplitting/