Alarm für Unterhaltspflichtige: Nicht unterschreiben!
In diesem Augenblick geht ein rechtlicher und politischer Skandal über die Bühne, in ganz Österreich.
Seit Wochen melden sich Väter beim Männerservice und berichten: Der im Wahlkampf 2017 auch den Vätern von Kurz mit warmen Worten versprochene «Familienbonus plus» soll ihnen durch die Hintertür wieder genommen werden – wir meinen, buchstäblich geraubt! Sogar ein führender Jurist im Unterhaltsrecht sendet uns eine Warnung für alle Unterhaltspflichtigen.
Seit Wochen setzen Jugendämter in ganz Österreich Väter unter Druck, eine neue Unterhaltsvereinbarung zu unterschreiben – natürlich «freiwillig», also unter den vom Männerservice bereits berichteten Drohungen und Einschüchterungen.
Was enthält nun die neue Unterhaltsvereinbarung?
Der Vater solle, über den Unterhalt, den gesamten Teil des Familienbonus, den er als Steuerentlastung bekommt, an die Mutter abliefern! Selbst wenn ein Vater den Familienbonus noch gar nicht bekommt, soll er um diesen Betrag mehr an die Mutter zahlen – unglaublich, aber wahr!
Zum Teil wollen Jugendämter den Familienbonus sogar doppelt verwerten, warnt der oben genannte Experte: Sie wollen vom Familienbonus zuerst Prozentunterhalt rechnen, um dann den ganzen Familienbonus nochmals als Zusatzunterhalt zu verlangen! «Haarsträubende Rechtsansichten werden als feststehende Tatsachen verkauft», dürfen wir zitieren, was dazu führen könnte, dass der Unterhalt sogar stärker erhöht wird, als der Familienbonus beträgt.
Wir sprechen also zum einen von einer massiven Unterhaltserhöhung. Zusätzlich fallen Väter um den Kinderfreibetrag, 300 Euro jährlich pro Kind, um. Dieser hat die Steuerlast von Vätern bis Ende 2018 deutlich erleichtert. Er wurde heuer durch den Familienbonus «ersetzt». Doch diesen Ersatz sollen Väter jetzt erst recht wieder verlieren.
Somit sollen Väter schlechter gestellt werden als je zuvor. Das ist Wählerbetrug. Sebastian Kurz persönlich hat seine Wähler betrogen, wenn dieser Skandal zur Realität wird.
Wie soll der Raub des Familienbonus nun funktionieren, durch welche Hintertür? Indem die Anrechnung der Familienbeihilfe, welche Vätern rechtlich zusteht und deren Unterhaltsbelastung bis jetzt reduziert, einfach um genau den Betrag des Familienbonus vermindert werden soll. Die Jugendämter und viele Rechtspfleger am Gericht behaupten anhand eines anderen, gar nicht für den Familienbonus geltenden Höchstgerichtsspruchs, dies sei rechtens. Diese Behauptungen sind im Laufe des Februars zeitgleich über ganz Österreich aufgetaucht. Offensichtlich haben sich die Wegelagerer abgesprochen, unter Patronanz von ganz oben.
Der Männerservice stellt fest: Was auch immer Jugendämter oder Rechtspfleger am Gericht behaupten, sie wiederholen nur irgendeine Behauptung anderer, sie wissen selbst nicht Bescheid. Erstere sind ohnehin keine Juristen, Zweitere führen täglich nur aus, was sie in ihren Kursen gelernt haben, und kommen zumeist schon bei den einfachsten Fragen nach Rechtsgrundlagen ins Wanken. Wenn Sie schon als Antwort hören, «das sei eben Gesetz», wissen Sie, dass Ihr Gegenüber keine Ahnung hat oder lügt. Keine einzige Unterhaltssumme oder Rechenformel steht nämlich in einem Gesetz.
Was können Sie als Unterhaltspflichtiger unternehmen?
Ein führender Jurist im Unterhaltsrecht empfiehlt Ihnen: Unterschreiben Sie nicht! Wir zitieren ihn: «Vergleiche vor dem Jugendamt kann man nur theoretisch anfechten, die Aussichten sind miserabel. Das Jugendamt ist nicht einmal eine Behörde. Als «Vertreter des Kindes» muss es die Unterhaltspflichtigen nicht objektiv beraten.»
Wie wahr, von diesem Verdacht können wir die Jugendämter freisprechen: Sie beraten Väter nicht objektiv. Im Gegenteil! Sie plündern sie aus.
Wir zitieren weiter: «Die Behauptung, dass beim Gericht dasselbe Ergebnis herauskommen wird, ist Kaffesudlesen auf niedrigem fachlichen Niveau.»
Seien Sie sich bewusst: Niemand, schon gar nicht das Jugendamt oder das Gericht, wissen heute, wie viel sie wirklich Vätern von ihrem Familienbonus wegnehmen dürfen. Wieder einmal ist die rechtliche Lage in Österreich nach einer Neuerung unklarer denn je, geradezu peinlich für einen Staat, der Rechtsstaat sein möchte. Irgendwann wird der Oberste Gerichtshof hinter Polstertüren entscheiden, wozu Regierung und Parlament nicht fähig waren, nämlich über die tatsächlichen Auswirkungen des Familienbonus auf Väter.
Wenn Sie beim Jugendamt unterschreiben und sich somit den Familienbonus wegnehmen lassen, dann haben Sie das, egal auf welcher Unwahrheit des Jugendamts vertrauend, leider «freiwillig» getan. Ihre Unterschrift ist auch bei Fehlinformationen des Amtes nicht anfechtbar.
Wenn Sie es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, können Sie per Antrag das Gegenteil verlangen. Auch, wenn Sie verlieren, haben Sie wenigstens schriftlich ihre Gegenposition deponiert. Dann können Sie in Rekurs und schließlich sogar in Revisionsrekurs zum Obersten Gerichtshof. Wir empfehlen jedenfalls, unter Vorbehalt einer Rückforderung des Familienbonus zu zahlen, wenn Ihnen das befürchtete Unrecht widerfährt.
Eine besonders gemeine Fußangel des Unterhaltsrechts sollten Sie hierbei kennen: Das Jugendamt droht Ihnen mit den Gerichtskosten, wenn Sie nicht unterschreiben. Diese Kosten braucht ein unselbständig Beschäftigter im Minderjährenunterhalt üblicherweise nicht zu fürchten. Doch besonders Selbständige oder nicht Berufstätige können auf andere Wege finanziell belastet werden: Durch teure Gutachten gegen den Vater, welche dieser zu aller Schande selbst zu zahlen hat. In diesem Fall haben Sie daher die Wahl zwischen Teufel und Beelzebub. Wenden Sie sich im Zweifel an den Männerservice.
Männerservice-Report #143, veröffentlicht am 1. März 2019
Betroffene
zigtausend Unterhaltspflichtige
In der Verantwortung
österreichische Jugendwohlfahrtsträger («Jugendämter»)
österreichische Bundesregierung
Kanzler Sebastian Kurz
Ort und Zeitraum:
Ganz Österreich, seit Februar 2019