Zweierlei Maß bei Wegweisungen
Stets beteuern Behörden und Politiker, dass Österreichs Gewaltschutz völlig objektiv und niemals ungerecht gegenüber Männern sei. Doch zu Recht zweifeln immer mehr Menschen daran, wie Martin Karls Geschichte besonders gut zeigt
Seit 1994 ist Martin mit Ildiko verheiratet. Die Ehe verläuft jedoch immer schlechter. 2007 wird Martin weg gewiesen. Die Unterlagen zeigen das übliche Bild: Keiner kann Gewalt nachweisen, doch Martin wird als „Gefährder“ bezeichnet, Ildikos Aussagen für bare Münze genommen und, wie so oft, kann der Mann im Grunde erzählen, was er will und seine Unschuld beteuern: „Zur Sicherheit“ wird er weg gewiesen.
Doch 2008 können wir dasselbe Geschehen mit umgekehrten Vorzeichen beobachten, und diesmal hätten wir sogar eine klare Beweislage: Ildiko bekommt, nicht zum ersten Mal, einen Wutanfall und wird aggressiv. Sie zertrümmert Martins Autoscheibe und gibt dies später bei der Polizei sogar offen zu. Martin schildert überzeugend, dass Ildiko gedroht hat, ihn umzubringen und das Haus anzuzünden. Die armen Kinder haben es mitgehört.
Was meinen Sie, liebe Leser? Wird jetzt Ildiko weg gewiesen? Erhält jetzt Ildiko eine Verfügung, dass sie sich dem Haus nicht nähern darf, genauso wie damals Martin? Lesen Sie weiter und wundern Sie sich:
Auf einmal dürfen wir eine völlig anderen Ton des Gerichtes lesen: Seitenlang wird Ildiko entschuldigt, ihre Drohungen werden verharmlost.
Zum einen könne „nicht festgestellt werden, dass die Drohungen stattgefunden hätten oder ernst gemeint gewesen seien“. Bei den bei uns hilfesuchenden Männern, die weg gewiesen wurden, hat sich noch nie eine Polizei oder ein Gericht dafür interessiert, ob denn die vorgeworfenen Drohungen überhaupt stattgefunden hätten – Die Vorwürfe der Frau wurden einfach geglaubt oder „für möglich gehalten“ – das genügte. Schon gar nicht hätte sich je eine Behörde gefragt, ob denn allfällige Drohungen ernst gemeint gewesen sein könnten.
Lesen Sie ein schönes Beispiel der unzähligen Verharmlosungen: Ildiko vermittle den Eindruck, „impulsiv“ zu sein, möglicherweise tätigte sie „unbedachte Äußerungen“. So kann die Neigung zu Zornesausbrüchen und Drohungen auch formuliert werden, wenn Behörden es wollen. Über Männer lesen wir ständig völlig andere Anprangerungen.
Ildikos Drohungen waren also offenbar so schwer abzustreiten, dass sie verharmlost werden, und selbst ihre erwiesene Gewalttätigkeit ist keine Grund für eine Wegweisung.
Die Republik Österreich hat somit schriftlich klipp und klar dargelegt: Sie hält zur Frau, egal, ob diese gefährlich droht und gewalttätig ist!
Ildiko wiederum lässt Martin schließlich ein Jahr später selbst noch einmal aus seinem Haus weisen, diesmal für immer. Und doch: Der amtlich als „Gefährder“ bezeichnete Vater erhält 2013 die alleinige Obsorge für alle vier Kinder.
Den Kindern konnte schließlich beim besten Willen nicht zugemutet werden, beim vom Amts wegen „Opfer“ Ildiko aufzuwachsen. Sie wurden zum „Gefährder“-Vater Martin in Sicherheit gebracht. Die Hintergründe, welche mit schauderhafter Angst der Kinder vor Ildikos Gewalt zu tun haben, gehen hier zu weit. Doch zumindest im Nachhinein bestätigt sich, dass Ildiko zu Unrecht verharmlost wurde.
Rechnen Sie jedoch keinesfalls mit richterlicher Einsicht: Bei Martin wird sich niemand entschuldigen.
Männerservice-Report #45, veröffentlicht am 2. Mai 2017
Betroffene
Vater: Martin Karl*
4 Kinder
In der Verantwortung
Ildiko Karl*, Martins Exfrau
Bezirksgericht Liesing
Ort und Zeitraum:
Wien-Liesing, seit 2007