Zwei mal am Tag

Zuerst einmal ist Peter Herloh* weggewiesen worden aus seinem Haus –«zur Sicherheit», wie es heißt. In den zwei Wochen der Wegweisungsdauer hat das Bezirksgericht, wie fast in jedem Fall, die nachfolgende «Einstweilige Verfügung» ausgesprochen, mit denselben Resultaten:

Erstens: Peter darf sich seinem eigenen Haus nicht mehr nähern, ein halbes Jahr lang mindestens.

Zweitens: Peter ist ab sofort als Täter stigmatisiert, und, nicht zu unterschätzen:

Drittens: Ab sofort gilt seine Frau Sabine* amtlich als Opfer ihres Mannes.

Wie fast immer erst, nachdem diese Fakten geschaffen wurden, tauchen nach und nach die Tatsachen auf:

Sabine geht seit Monaten fremd, mit Gerhard Eil*. In der «Opfervernehmung» bei der Wegweisung behauptete die Frau, sie habe kein Verhältnis mit ihm. Später, noch in derselben Vernehmung, sagt die amtlich soeben zum «Opfer» erklärte Frau, sie habe sich nur ab zu direkt von zu Hause abholen lassen von Gerhard Eil, weil sie es nicht mehr ausgehalten habe, all das, was an weiteren Vorwürfen folgt.

Peter kann beweisen: Er wusste von dem Verhältnis, er kann dieses mit Foto belegen. Er hatte Sabine damit konfrontiert, und schnell war Sabine zu einer einvernehmlichen Scheidung bereit. Sie wollte aus dem Haus ausziehen, so lautete die Einigung. Sabines Ausgangslage wäre denkbar schlecht gewesen: Peter hätte die peinlichen Beweise in der Scheidung vorlegen können und Sabine diese Scheidung ohnehin verloren – da wäre wohl jeder eiligst zu Kompromissen bereit.

Doch kurz, nachdem Sabine ihr Einverständnis zu dieser einvernehmlichen Lösung gegeben hatte, ist sie bei einer Freundin gewesen, meint Peter. Jedenfalls dürfte sie bemerkt haben, dass ihre Lage gar nicht so schlecht ist, wie sie dachte. Sie mag das Eheverschulden klar begangen haben, doch sie ist in Österreich und sie ist eine Frau. Wenn sie jetzt «glaubhaft machen» kann (ja, glaubhaft machen reicht, nicht beweisen), dass ihr Mann sie gefährdet oder gefährden könnte eines Tages, dann stellt sich die Frage nicht, wer auszieht – dann wird der Mann weggewiesen, und die Frau geht nicht als Ehebrecherin ins Scheidungsverfahren, sondern als «Opfer» ihres Mannes, der wiederum als «Täter».

Daher fährt Sabine zur Polizeistation, und die Polizisten postwendend zu Peter nach Hause. Dies war der letzte Moment in seinem eigenen Haus für Peter, für sehr lange Zeit.

In der «Opfervernehmung» behauptet Sabine plötzlich, ihr Mann habe sie über Jahre hin sexuell missbraucht, und zwar genau ab der Hochzeitsnacht bis genau zum Tag der Wegweisung. Die Details führt sie durchaus bildlich aus, sodass der unbefangene Zuhörer befremdet sein dürfte. Doch Peter versichert, er hatte, seitdem er von Gerhard Eil weiß, kein Interesse mehr an Intimitäten mit Sabine. Und wenn er sie seit der Hochzeitsnacht missbraucht hätte und sie das, wie sie aussagt, nie wollte, warum hat er noch die alten Whatsapps von ihr, in denen sie davon schwärmt, wie großartig ihr gemeinsamer Sex gewesen sei?

Mitreissend schildert das vernommene «Opfer» Sabine, wie ihr Mann sie im Haus eingesperrt habe zuletzt und ihr keinen Schlüssel mehr gegeben habe. Über den Zaun sei sie geklettert in ihrer Not. Zum Glück hat Peter noch die Aufnahme der Sicherheitskamera, in der Sabine zu sehen ist am behaupteten Abend, locker durch die Gartentür spazierend, nur etwas schwankend spätnachts wieder zurück, aber sicher nicht über Zäune kletternd. Und siehe da, vor den Augen der Polizei findet Sabine, als sie ihre Tasche durchsuchen soll – einen Schlüssel, der die Haustür auf- und zusperrt wie frisch geölt.

Peter kann also nach und nach beweisen: Sabine hat die Unwahrheit gesagt, in Bezug auf ihren Ehebruch, auf das Einsperren im Haus oder auf die jahrelange Unfreiwilligkeit des Sex mit ihm.

Doch dieser Staat stellt sich bis jetzt mit allen Behörden hinter Sabine. Bis dato wollte niemand Peters Beweise hören oder sehen. Sabines Widersprüche werden durch Polizei und Gericht fast schon gerechtfertigt – sie sei ja schließlich, so besagen es die Vorurteile, ein «traumatisiertes Opfer», und das darf sich ständig widersprechen. Die Behörden sortieren aus den Widersprüchen tendenziell aus, was dem «Opfer» Sabine nützt und die schon vorher feststehende Schuld des «Täters» Peter untermauern soll.
Als dieser sich um die Kinder sorgt, weil die immer öfter stark alkoholisierte Sabine mit ihnen schwer betrunken Auto fährt, meint das «Jugendamt» lapidar und sie in Schutz nehmend: «Sie sei in einer Ausnahmesituation» – da schwingt schon wieder dieser Unterton mit, dieses Verständnis mit und diese Parteinahme für ein «traumatisiertes Gewaltopfer», das möglicherweise keines ist und stattdessen selbst Täterin, nämlich Verleumderin, ist.

Peter wird in der folgenden Zeit gegen zahllose Widerstände und Vorurteile, wie sie hier beschrieben wurden, zu bestehen haben. Wir helfen, wo wir können.


Männerservice-Report #237, veröffentlicht am 12. Januar 2021

Betroffene
Peter Herloh*
Kinder, 19, 15 und 9 Jahre alt

In der Verantwortung
Sabine Herloh*
Gerhard Eil*
Polizei im Bezirk Neusiedl am See
Bezirksgericht Neusiedl
österreichisches «Gewaltschutzsystem»

Ort und Zeitraum:
Bezirk Neusiedl am See, Burgenland, September 2020

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