Zwangsverschuldet

Einmal mehr läuft es Wieland Gerung* kalt den Rücken herunter, als er den gelben Zettel durch den Briefkastenschlitz erkennt – schon wieder schreibt das Gericht. Hartnäckig und kleinlich lässt Andrea*, die Mutter seiner Tochter Valerie*, nicht die kleinste Gelegenheit aus, mehr Unterhalt zu fordern. Dabei nehmen weder Andrea noch ihre kostenlose Helferin Josefa Kürschner* Rücksicht auf seine Herzkrankheit, der Männerservice hat berichtet.

Einmal mehr liest Wieland und versteht nur Bahnhof. Von einem Unterhaltsvorschuss, den Valerie, die vermutlich selbst am Wenigsten davon weiß, erhalten solle, steht hier geschrieben, von «bis zur höchsten Höhe eines Richtsatzes für…», «gemäß §§ 293 Abs 1 Buchstabe c bb erster Fall, 108 f des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes».

Wovon in aller Welt schreibt das Gericht hier? Jedenfalls steht dann eine Summe da, 360 Euro – genau der Betrag, den Wieland monatlich ohnehin immer an Unterhalt bezahlt. Was soll das bedeuten? Eine Formalität, wenn da unverständliches Amtsdeutsch steht, aber schlussendlich ohnehin die Summe, die er ständig überweist?

Fast wäre Wieland geneigt gewesen, das Schreiben, endlich einmal ohne weitere, aufgebürdete Sorgen, in den dicken Ordner abzuheften, zu all den anderen Gerichtsbriefen. Doch dann liest er noch:

Wieland habe eine Pauschalgebühr von 360 Euro zu entrichten, eine Summe, die er sich nicht leisten kann. Nur für diese Formalität? Er bittet den Männerservice um Aufklärung.

Wir stellen befremdet fest: Andrea bezieht im Namen Valeries eine Unterhaltsbevorschussung vom Staat – nicht anstatt Wielands Unterhalt, sondern zusätzlich! Wieland ist noch immer nicht klar, was das für ihn bedeutet und was ihm das Gericht nur völlig unverständlich verklausuliert schreibt.

Unterhaltsbevorschussung bedeutet: Der Staat überweisst der Mutter Unterhalt, aber nur als Vorschuss. Wer ist verpflichtet, diesen Unterhalt später zurückzuzahlen? Der Vater!

Warum wird nicht der Vater gleich selbst verpflichtet, mehr an Unterhalt zu bezahlen? Weil ihm selbst in diesem Unterhaltsrecht beim besten Willen nicht mehr genommen werden kann als bisher!

Daher greift die Republik auf unsere Kosten in die Tasche, so tief, dass die Mutter genug Geld bekommt. Doch jede dieser Zahlungen wird dem Vater, wider Willen, als Schulden aufgetürmt, die er wohl nie wieder los wird.

Wieland wird erst jetzt klar: Seit vielen Jahren häufen Andreas und die Republik in seinem Namen, auf seine Kosten, Schulden an, und sie geben nicht einmal Auskunft darüber, wie tief dieser Vater zwangsverschuldet ist.

Die Höhe seiner eigenen Schulden kann Wieland nicht im Geringsten mitbestimmen. Sie wurden einfach über seinen Kopf beschlossen und de facto wurden ihm seine eigene Zwangsverschuldung verschwiegen. Formalrechtlich wurde Wieland ja informiert, kann sich die Justiz herauswinden- lesen Sie bitte nochmals die völlig unverständlichen Zeilen eingangs, an einen einfachen Mann wie Wieland.

Dabei ist der Betrag dieser Unterhaltsbevorschussung völlig unverhältnismässig. Andrea kassiert von Wieland 360 Euro, vom Staat auf unfreiwilligen Pump auf Wielands Kosten nochmals 360 Euro und nähert sich so mit Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag den 1000 Euro monatlich an, die sie in Summe für Valerie bezieht. Dabei beliefe sich selbst der «Regelbedarf», den die Justiz für ein Kind in Valeries Alter nennt, nur auf 402 Euro.

Die Unterhaltsbevorschussung könnte also sogar im Rahmen dieses gnadenlosen und einseitigen Unterhaltsrechts nicht einmal mit 50 Euro gerechtfertigt werden. Warum werden Wieland 360 Euro pro Monat aufgelastet? Warum wird so in Wahrheit Andrea zu Unrecht bereichert, während Wieland nicht einmal für die fernere Zukunft eine menschenwürdige Existenz gelassen wird?

Gerade in der Corona-Zeit werden Unterhaltsbevorschussungen besonders schnell und ohne gute Prüfung beschlossen, bestätigt uns ein Anwalt.

Leider sind unsere Justiz und die dahinterstehende Politik beim Unterhaltsrecht in Covid-Zeiten wohl endgültig immun geworden: Gegen Menschlichkeit, Vernunft und Gerechtigkeitsgefühl.


Männerservice-Report #269, veröffentlicht am 24. August 2021

Betroffene
Vater: Wieland Gerung*
Tochter Valerie*, 13 Jahre

In der Verantwortung
Mutter: Andrea Scharlach*
Sascha Lumper*, Rechtspfleger, Bezirksgericht Salzburg
Josefa Kürschner*, Jugendamt Stadt Salzburg

Ort und Zeitraum:
Salzburg, Juni 2021

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