Zum Friseur!

«Als Vater ohne Recht und Melkkuh» fühlt sich Tobias Wetzler behandelt, seit damals, vor zwei Jahren, die Schikanen begonnen hatten:

Plötzlich und ohne erkennbaren Grund reagierte Rita*, die Mutter seiner Tochter Olivia*, nicht mehr auf seine Nachrichten. Die häufigen und regelmäßigen, schönen und glückseligen Zeiten zwischen Vater und Tochter waren plötzlich auf Eis gestellt.

Tobias wendet sich hilfesuchend an ein Gericht. Doch so offensichtlich dieser Kontaktabbruch böswillig gewesen ist, beschwichtigt die Richterin Sabine Schmeichel* und schützt Rita. Sie stellt den Versuch einer Mutter, die Beziehung zwischen Kind und Vater zu zerstören, als «Verkettung unglücklicher Zufälle und Missverständnisse» dar, meint Tobias.

Durchgreifen ist Sache der Richter nicht, das ist uns und jedem Kenner dieses traurigen Familienrechts bewusst. Diese Richterin wird nicht ernsthaft geglaubt haben, womit sie die Mutter geschützt hat, doch wohl angenommen haben, dass allein die Präsenz eines Gerichts genügen würde, damit die Kontakterschwernisse aufhören. Zum Teil hatte sie recht gehabt, doch eben nur zum Teil.

Tatsächlich konnte Tobias seine Tochter wieder in seine Arme schließen, weil Rita nicht mehr so offen gegen den familiären Kontakt ihrer Tochter zu ihrem Vater agieren wollte  – jedoch umso mehr versteckt, unterschwellig und scheibchenweise.

Daher hatte Rita fortan die Zeiten von Vater und Kind einmal zugelassen, dann wieder verhindert, hatte herausgefunden, welche Zeiten für den Vater, wegen der spärlichen Zeit mit seiner neuen Partnerin, besonders wenig passend sind und nur gerade diese Zeiten, heuchlerisch allzu entgegenkommend, ermöglicht, die Zeiten, an denen Tobias ohnehin frei gewesen wäre hingegen nicht.

Wir nehmen an, dass Rita enttäuscht gewesen ist, als Tobias trotz dieser Schikanen keine Minute mit Olivia abgesagt oder ausgelassen hatte. Also griff sie, wie dies leider destruktive Elternteile in geradezu abgründiger Weise penetrant tun, zu anderen Mitteln, um es endlich zu schaffen, die Beziehung zwischen Olivia und Tobias kaputt machen zu können.

Wenn wir Rita glauben wollten, war die kleine Olivia zum einen Zeitpunkt, als sie zum Vater dürfen hätte sollen, krank, dann ist ein plötzlicher Urlaub wie vom Himmel gefallen und Olivia war angeblich mit ihrer Mutter weit, weit weg, ja, und nachdem Olivia angeblich schon wieder krank gewesen sein sollte, dann verhinderte Rita den nächsten Termin mit dem Vorwand, das Kind habe doch tatsächlich genau zu der Zeit, in der es beim Vater sein sollte, einen Friseurtermin!

So manche Dreistigkeit ist selbst für den Männerservice überwältigend. Landauf, landab ist es leider üblich, dass, sagen wir es doch einfach, wie es ist, viele Kontaktverweigerinnen, Zerstörer von Eltern-Kind-Beziehungen und somit fortgesetzte seelische Gewalttäterinnen und -täter ständig einen Krankenstand des Kindes vor den Eltern-Kinder-Zeiten erfinden. Wichtige Familienfeste oder Kindergeburtstage fallen ebenso immer plötzlich auf die Vater-Kind-Zeiten, aus welchen unerfindlichen Gründen auch immer.

Doch wie kann ein Friseurtermin so unglücklich ausgerechnet auf die gemeinsame Zeit von Olivia und Tobias fallen und deren gemeinsame Zeit verhindern? Wie ist denn nur dieser Termin zustande gekommen?

Rita bemüht sich offensichtlich schon gar nicht mehr, eine Ausrede zu finden. Wer sonst außer ihr selbst hat diesen Termin ausgerechnet auf die Vater-Kind-Zeit gesetzt?

Der verzweifelte Tobias sucht händeringend Hilfe. Beim «Jugendamt» wird er sofort abgewimmelt, die «Kinder- und Jugendanwaltschaft» fühlt sich gleich schon unzuständig, Schlichtungsstellen zucken schlicht mit den Achseln, und zuletzt steht Tobias wieder vor Richterin Schmeichel.

Die gemahnt den aufgewühlten Tobias daran, gelassener, ruhiger und nicht so voll von Emotionen darüber, dass er sein geliebtes Kind nicht zu sehen bekommt, zu sein, und sie vereinbart wieder seelenruhig und in höchster Freundlichkeit neue Termine.

Würden Sie Tobias verstehen, dass er gefragt hat, ob denn Rita diesmal Konsequenzen erleben würde, wenn sie schon wieder alle Termine hintertreibt?

Sabine Schmeichel hatte jedenfalls kein Verständnis für eine Frage dieser Art. Voll strahlender Zuversicht verströmt sie die Gewissheit, dass die neuen Terminvereinbarungen jetzt aber wirklich halten würden, und wünscht allen noch einen sonnigen Tag.

Das Erste, was er nach diesem Termin von Rita hört, ist keine Zusage zum nächsten Termin, sondern eine saftige Unterhaltsnachforderung des «Jugendamts», ja, genau von der «Jugendwohlfahrt», welche sich vorher bei der Zerstörung des Eltern-Kind-Kontakts als nicht zuständig gesehen hatte. Sehr wohl zuständig scheint es für die übliche Retourkutsche einer Kontaktverweigerin zu sein auf den Versuch, sie an ihrer seelischen Gewalt zu hindern.

Einmal mehr wäre hiermit geklärt, was hinter den schönen Phrasen des «Auftrags zur  Wahrung des Kindeswohls» steht.


Männerservice-Report #377, veröffentlicht am 12. September 2023

Betroffene
Tobias Wetzler*
Tochter Olivia*, 8 Jahre
väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Rita Schmatz*, Mutter des Kindes
oberösterreichische Jugendwohlfahrt («Jugendamt»)
ein Bezirksgericht in Oberösterreich, Richterin Sabine Schmeichel*
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Oberösterreich, Frühling 2023

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