Zu spät

Für Karl Janner* ist es zu spät.

Viel zu spät ist es für seine Tochter, Nicole*, und ihn, was die Vater-Kind-Beziehung betrifft. Schon vor vielen Jahren hatte er zugelassen, dass er die Mutter seiner Tochter, ganz alleine, entscheiden lässt, ob Tochter und Vater persönlichen Kontakt haben dürfen. Die Mutter hatte sich für die Verhinderung einer Beziehung zwischen Vater und Tochter entschieden, und Karl* hatte geglaubt, nicht dagegen unternehmen zu können, ja nicht einmal unternehmen zu dürfen, so ganz gegen den Willen einer Mutter.

Leider beginnt ein Kind dann genau denjenigen zu hassen, den es nicht einmal wirklich kennt, der nie zu Wort kommen konnte, weil das zuerst die Mutter  verhindert  hatte, und jetzt das Kind dem Vater keine Chance mehr geben will, um keine Zweifel an der Einbläuungen der Mutter aufkommen zu lassen.

Noch einmal ist Karl* zu spät, als er um Hilfe bittet, weil er den Unterhalt, den nunmehr seine erwachsene Tochter von ihm einklagt, unberechtigt hoch findet und überdies daran zweifelt, ob diese Unterhaltsbelastung noch rechtmäßig ist.

Karl hatte nämlich bereits einem Anwalt, Leander Atkov*, buchstäblich eine Vollmacht erteilt: In einem Unterhaltsverfahren vor Gericht, und letztlich über seine eigenen, ihn betreffenden Entscheidungen. Dass es ein schwerer Fehler ist, dem falschen Anwalt solche Vollmachten zu erteilen, das weiß Karl mittlerweile selbst.

Nun steht er vor einem Urteil, das ihm Unterhalt sogar von einem Teil seiner Spesen, also von Geld, das er als Kostenersatz für seine Mehrkosten bei beruflichen Einsätzen bekommen hatte, berechnet hat.

Immer noch ist selbst die Frage nicht beantwortet, ob Nicole überhaupt noch in einer Ausbildung steht. Karl hat bis heute kein einziges Zeugnis, keinen Bildungsnachweis seiner Tochter gesehen. Vielleicht kassiert sie Unterhalt, obwohl sie schon längst, selbst nach den krummen Maßstäben dieses Unterhaltsrechts, nicht mehr dazu berechtigt wäre.

Karl ist sicher kein gefinkelter Jurist. Ihm sind rechtliche Belange völlig fremd. Selbstverständlich braucht Karl eine Hilfe, der er voll vertrauen kann. Richtigerweise braucht ein Anwalt eine Vollmacht seines Mandanten. Doch die Art und Weise, wie Leander Atkov* seine Vollmacht benutzt hat, lässt uns vor solchen Anwälten warnen:

Offenbar hat Leander Atkov* mit der gegnerischen Anwältin, Sabine Klammer*, einen Vergleich ausgehandelt. Karl weiß nicht einmal, was die beiden besprochen haben. Vielleicht hat er ja selbst etwas unterschrieben, doch er bittet um Verzeihung: Er bespricht lieber direkt mit Menschen, denen er vertraut, was er da unterschreibt, statt die ihm fremd wirkenden Formulierungen durchzuackern. Irgendwann hat er dann von seinem Anwalt ein Urteil übermittelt bekommen, und erst darin stellt er fest, dass sein Unterhalt so unglaubwürdig hoch sein soll, ja, und dass noch lange kein Ende in Sicht ist – und wie war das jetzt, er wollte doch wissen, ob seine Tochter überhaupt  in Ausbildung ist, das hatte er doch seinem Anwalt gesagt?

Wir sind überzeugt: Karl wurde von seinem Anwalt darüber informiert, was dieser im Vergleich anstrebt, und im Urteil wäre genauer nachzulesen, welche Inhalte der Vergleich hatte, welche hingegen nicht, aber auch, welche wichtigen Aspekte zu wenig berücksichtigt worden sind. Jeder Jurist wird also Karl selbst die Schuld geben für sein Dilemma.

Doch, welche Vorsätze hatte noch einmal ein Rechtsstaat, der sich gerecht für alle Menschen aller Gesellschaftsschichten gestalten wollte? Hier wird von Karl verlangt, dass er seinen Anwalt kontrolliert, dass er durchschaut, was dieser vermeintlich in seinem Sinne beabsichtigt, aber letztlich wohl gegenteilig bewirkt hatte!

Letztlich hat Leander Atkov* recht, als er dem unzufriedenen Karl erklärt: Die Fristen seien abgelaufen, Rechtsmittel sind jetzt keine mehr möglich. Das Urteil ist unabänderlich. Wieder, schon wieder, ist es zu spät für Karl.

Österreich hat keine öffentliche Männerberatung, welche den Betroffenen selbst ehrlich helfen will, weil alle diese Beratungen feministischen Frauenlandesrätinnen oder -ministerinnen unterstellt sind, direkt über die Befehlskette oder indirekt über die Vereinsförderung.

Der Männerservice und  einige weitere, unabhängige NGO-s füllen diese sträfliche Lücke auf eigene Kosten und Mühen dort aus, wo sie können.

Wir stehen weiterhin für Betroffene zur Verfügung, damit es für sie nicht ständig zu spät ist wie für Karl.


Männerservice-Report #371, veröffentlicht am 1. August 2023

Betroffene
Karl Janner*
Tochter Nicole*, 20 Jahre

In der Verantwortung
Liane, Nicoles Mutter
österreichisches Familien- und Unterhalts-Unrecht
Leander Atkov*, Rechtsanwalt
Sabine Klammer*, Rechtsanwältin

Ort und Zeitraum:
Vorarlberg, 2022

 

 

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