Zauberhaftes Österreich

Endlich ein faires Unterhaltsrecht: Das wünscht sich Heinrich Inzinger*, als er dem Männerservice schreibt, und seine Geschichte bestätigt zum einen, wie gefährlich endlos Ehegattenunterhalt für Männer sein kann, doch wie nutzlos er zugleich für Frauen werden kann.

Heinrichs Scheidung von Johanna* ist schon 1975 beschlossen worden, und wie so oft ist der Mann am Scheitern der Ehe schuldig gesprochen worden. Warum? Viele Richter tendieren dazu, dem Mann das Verschulden zuzusprechen, weil sie damit die Frau versorgt sehen wollen, denn mit diesem Urteil erhält die Frau einen lebenslangen Anspruch auf Ehegattenunterhalt.

Erfahrene Scheidungsanwälte raten daher Frauen in strittigen Scheidungen, nicht nur reihenweise Vorwürfe gegen den Mann zu erheben, sondern, noch viel wichtiger: Im Gerichtssaal herzergreifend davon zu erzählen, wie sehr sie “Zukunftsängste” haben. Ja, wovon sollen sie leben, wenn nicht vom Geld des Mannes wie bisher?  Wer das Familienrecht kennt, weiß: Es ist der Wunsch vieler Richter, der Frau ein lebenslanges Einkommen auf Kosten des Mannes zu sichern, der sie oft Fakten ignorieren und ihre Überparteilichkeit vergessen lässt.

In diesem Sinn schildert auch Heinrich: Der Richter hat eben einen Schuldigen gebraucht – ihn, und somit einen Zahler.

Doch schon sechs Jahre nach der Scheidung erklärte Johanna ihrem ehemaligen Gatten, dass sie keine Unterhaltszahlungen mehr von ihm will. Sie hatte ihre Gründe, der Unterhalt war für sie nicht mehr von Vorteil. Schriftlich hatte Heinrich diesen Verzicht natürlich nicht erhalten.

Johanna hatte selbst durch Arbeit ein Einkommen verdient, doch im Alter von 50 Jahren hatte sie dieses Einkommen vermutlich nicht mehr notwendig. Ihr Partner dürfte genug verdient und beigesteuert haben, und davon wird sie wohl gut genug gelebt haben.

Der Männerservice warnt stets: Gefährlich wird Ehegattenunterhalt im Alter, aus mehreren Gründen:

Zum einen ruht Ehegattenunterhalt oft, solange die Frau einen neuen Freund hat. Doch genau diese Beziehung kann ungünstigenfalls im Rentenalter enden, weil der Freund vielleicht früher stirbt, oder die Beziehung zu Ende geht, was zwar auch früher geschehen hätte können – doch in fortgeschrittenem Alter ist ein neuer Partner schwerer zu finden als früher, und von einem Tag auf den anderen sind dann, völlig ungewohnt, die Lebenshaltungskosten plötzlich ganz alleine zu bestreiten.

Jetzt würde es Johanna auf den Kopf fallen, dass sie so wenige Erwerbsjahre und somit wenige Beitragsjahre für die Pension hätte –  wenn sie ein Mann wäre. Doch die Republik Österreich kümmert sich sehr darum, dass jede Frau mit Geld versorgt wird – nur bloß nicht aus dem Budget der Republik! Irgendein Mann  wird zur Geldversorgung der Frau schon gezwungen werden können. Diese provokant wirkende Aussage bestätigt sich im Folgenden:

Johanna beantragt nämlich Mindestsicherung, und wir wissen: Die Republik drückt sich um jede Sozialhilfe und ebenfalls die Ausgleichszulage, sobald sie irgendeinen Mann finden kann, der unterhaltspflichtig wäre.

Tatsächlich, das Sozialamt erklärt Johanna trocken: Sie bekommt schon Mindestsicherung, aber nur eine Restsumme, die auf den sogenannten Richtsatz fehlt. Zuerst einmal hat sie von ihrem Exmann Heinrich, von dem sie schon so lang geschieden ist, dass sich die beiden auf der Straße gar nicht mehr erkennen würden, wieder Unterhalt einzutreiben!

So bleibt Johanna gar nichts übrig: Sie klagt Heinrich auf Unterhalt und lässt sich 400 Euro zusprechen. Erst nach diesem Urteil rückt die Oberösterreichische Landesregierung den Restbetrag auf die Mindestsicherung heraus. Johanna gewinnt somit keinen Cent durch das Unterhaltsurteil. Doch Heinrich verliert viel von seinem Einkommen, weil er zu Unterhalt für Johanna verpflichtet wird, der Johanna kein bisschen mehr Geld bringt – als ob das Geld weggezaubert wird, und dann in der Tasche des Magiers zum Vorschein kommt. Zu diesem Magier, das wollen wir diesem Unterhalts-Österreich nicht unbedingt bewundernd, aber doch anerkennen, ist der Staat geworden, mit seinen eifrigen Zauberassistenten in Robe oder Ärmelschonern.

Aus diesen Vorgängen erkennen wir: Oft steht hinter der Sorge um die Altersarmut von Frauen, welche von vielen Politikern so melodramatisch vorgetragen wird, überhaupt gar kein Nutzen für die betroffenen Frauen. Gäbe es den Ehegattenunterhalt nicht, so würde Johanna keinen Cent weniger bekommen. Doch die öffentliche Hand hätte mehr zu bezahlen, nämlich die volle Mindestsicherung. So kann sie jedoch sich selbst Geld sparen, auf Kosten der Männer, die gezwungen werden.

Beobachten Sie aus diesem Blickwinkel das Pensionssplitting: Viele Frauen würden die Ausgleichzulage bekommen, was bedeuten würde: Die Republik hätte die oft sehr niedrige Pension von Frauen, welche wenig Pensionsbeiträge eingezahlt haben, auf Staatskosten zu erhöhen. Das Pensionssplitting würde bedeuten: Diese Zuzahlung zur Pension der Frauen würde zukünftig von der Pension der Männer weggenommen! Die Frauen bekommen keinen Cent mehr als ohne Pensionssplitting, die Männer rutschen in die Altersarmut und die Politiker sind glücklich: Können Sie doch weiter so schlecht wirtschaften und die Folgen den Männern auflasten, wie gewohnt Stück für Stück mehr.

Heinrich Inzinger hätte den Männerservice schon 1975 gebraucht, um ihn vor diesen Folgen zu warnen. Jetzt steht der Mann, der bis zum Alter von 72 Jahren fleissig gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt hat, am Rand der Armutsgrenze.


Männerservice-Report #206, veröffentlicht am 9. Juni 2020

Betroffene
Heinrich Inzinger*

In der Verantwortung
Republik Österreich in Gesetzgebung, Justiz und Ämtern
österreichisches Unterhaltsrecht
Landesregierung von Oberösterreich, Abteilung Soziales und Sozialämter
Johanna Inzinger*

Ort und Zeitraum:
Oberösterreich, Februar 2020

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