Wohnbeihilfe für Nicht-Bewohner

Ab drei Kindern wird es existenzgefährlich: Der Männerservice warnt und mahnt stets diese traurige Erkenntnis ein, dass viele Kinder nicht immer eine Bereicherung sein können, sondern dass sie ebenso Väter arm werden lassen können, wenn eine Mutter die Kinder vom Vater trennt und auf praktisch dreifach so hohen Unterhalt beharrt, bei niemals dreimal so hohen Kosten, jedoch gleichzeitig bei praktisch deutlich mehr als dreimal so hohen Beihilfen, ob es nun die Familienbeihilfe oder weiteren Zuwendungen betreffen mag.

Bleiben wir bei den Beihilfen: Das österreichische Unterhalts-Unrecht hat Stefan Nagel* so bedürftig werden lassen, dass es sich nicht einmal eine Zwei-Zimmer-Wohnung leisten kann. Obwohl er die Kinder regelmäßig bei sich hatte, wurde ihm keine Unterstützung für den Wohnbedarf der Kinder gewährt. Das ist nicht die Ausnahme in Österreich. Das ist die Normalität.

Stefan Nagel bekommt Wohnbeihilfe, nur für eine Person bemessen. So kann er, der durch dieses Unterhalts-Unrecht ein Fall für die Wohnbeihilfe geworden ist, sich jetzt nur mehr sein besseres Zimmer mit halber Küche und seinem engen Bad gerade noch leisten. Seine Kinder können nicht mehr so oft und lange bei ihm sein wie früher. Der Platz ist zu eng.

Wir halten hier etwas fest, das an sich gar nicht zu erwähnen wäre: Wohnbeihilfe sollte nur für Personen, welche tatsächlich in der unterstützten Wohnung leben ausbezahlt werden. Richtig? Sie schütteln den Kopf und meinen: Was denn sonst? Falls Sie langjähriger Leser unserer Reports sind, dann haben wir Sie nicht zum ersten Mal erwischt: Sie denken mit Vernunft und Logik, schon wieder? Kommen wir nun also zum Familienrecht, zum Unterhaltsrecht, also zu den Gegenteilen:

Die Wohnbeihilfe wird so streng auf die Bewohner gerechnet, dass dieses betreffende Bundesland nicht einmal die Kinder, welche jedes zweite Wochenende beim Vater sein wollen, dazu zählt. Das Familienrecht meinte reizend über die eigenen Kinder: Das seien ja nur «Besucher», oder jetzt sogar nur mehr «Kontaktpersonen».

Wir dürfen gespannt sein, wer jedoch trotzdem über Umwege die Hälfte der Wohnbeihilfe für eine Wohnung bekommt, um welche diese Person stets einen weiten Bogen vollziehen wird:

Barbara*, die Mutter seiner Kinder, lässt immer und immer wieder Unterhalt nachfordern. Einmal mehr lässt sie das «Jugendamt» von der Leine, und dieses verbeißt sich in jeden Fetzen, der von Stefan zu holen ist. Nachdem es seine Lohnzettel durch hat, nachdem es sich auf seine kärglichen Zulagen, die er für einen Job bekommt, den Sie und wir vermutlich nicht machen würden, gestürzt hat, stellt es freudig fest: Stefan erhält ja Wohnbeihilfe! Tatsächlich fordern diese vorgeblichen  Kindeswohltäter, dass Stefan 49% seiner Wohnbeihilfe, die aktuellen Unterhaltsprozente eben, zusätzlich an Barbara bezahlt, Monat für Monat!

Leider können wir rechtlich nur auf eine klare Quelle verweisen: Tatsächlich fließt die Wohnbeihilfe in die Unterhaltsbemessung ein.

Die Hälfte dieser Beihilfe geht also an Barbara. Die Schönfärber, die zahllosen Kindeswohltäter würden nun meinen: «Aber nein, das Geld ist ja für die Kinder…» Nun denn, betrachten wir es doch nicht unterhaltsrechtlich, sondern vernünftig:

Die Wohnbeihilfe für die Kinder, die auch gerne etwas mehr Platz, wenigstens nur ein Kinderzimmer für alle drei, bei ihrem Vater hätten: Diese Beihilfe wird verweigert. Nur für Stefan alleine wird die Wohnbeihilfe ausgezahlt, also nicht für die Kinder, und somit nur für den dringenden Wohnbedarf einer einzigen Person.

Eine Wohnbeihilfe darf nicht gepfändet werden, selbst wenn der Bezieher noch so tief verschuldet ist. Nur unter einem einzigen Umstand darf indirekt auf die Wohnbeihilfe zugegriffen werden: Wenn der Bezieher das Pech hat, unterhaltsverpflichtet zu sein und die Gegenseite, inklusive der Jugendwohlfahrt genau desselben Bundeslandes, das die Wohnbeihilfe zuerst auszahlt, einfach nicht genug bekommt und sich sogar an den Beihilfen vergreifen will.

Diese halbe Wohnbeihilfe fließt in den Gesamtunterhalt ein, von dem jeder Mittäter des Unterhaltsrechts fest beteuert: Der sei nur und allein für die Kinder, für sonst niemanden!

Doch bezahlt wird der Unterhalt nur und allein an die Mutter. Nur sie allein bestimmt darüber, wofür sie das Geld verwendet. Im Gegensatz zu jedem Sachwalter darf sie das Geld für sich selbst verwenden, wenn sie will. Das kann und darf weder geprüft noch, Gottseibeiuns, etwa gar bestraft werden!

Jedem Realisten ist somit sonnenklar: 49% von Stefans Wohnbeihilfe gehen an Barbara. Tatsächlich ist es also möglich, dass jemand, der nie eine Wohnung betreten hat, dafür Wohnbeihilfe beziehen kann. Das Unterhalts-Unrecht erblüht einmal mehr in voller Pracht vor unseren Augen.

Stefan hat schon längst Angst vor jeglichen zusätzlichen Kosten, die seine fragile Existenzbasis zusammenbrechen lassen können, jede Autoreparatur, jeglicher Sonderbedarf für die Kinder, den Barbara sofort mit Hilfe ihres «Jugendamts» geharnischt einfordern würde. Diese endlose Spirale, so meint er, raube ihm den Nerv – vor allem, wenn er nur daran denkt, was Barbara bekommt, ohne dafür gearbeitet zu haben.

Das wären dann nämlich monatlich, so addieren wir:

1420 Euro an Kindesunterhalt, 689,70 Euro Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, 500 Euro Familienbonus, und sollte sie tatsächlich hohe Wohnkosten haben, dann erhielte sie eine Wohnbeihilfe, die selbstverständlich für 4 Personen bemessen wäre, und wenn nicht, dann wohnt sie vermutlich gut auf Kosten anderer, also im geerbten Eigentum, oder beim neuen Freund und Austauschvater, wo auch immer:

Barbara erhält ohne ihr Teilzeiteinkommen 2609 Euro nur dafür, dass die sich den Aufenthaltsort der Kinder bei ihr zusprechen lassen konnte. Das ist ziemlich genau dasselbe, das Stefan durch seine Arbeit verdient inklusive eingerechnetem Weihnachts- und Urlaubsgeld, noch bevor er Monat für Monat davon die Hälfte an Barbara überweisen muss.

Einmal mehr obsiegt das Unterhalts-Unrecht über die Vernunft, so lange, bis die Menschen erkennen, was hinter der Heuchelei vom Kindeswohl verborgen ist.


Männerservice-Report #355, veröffentlicht am 18. April 2023

Betroffene
Vater: Stefan Nagel*
3 Kinder, 15, 11 und 10 Jahre alt

In der Verantwortung
Barbara Nagel*, Mutter der Kinder
österreichisches Unterhalts-Unrecht
«Jugendamt» einer Bezirkshauptmannschaft in Westösterreich

Ort und Zeitraum:
Westösterreich, Januar 2023

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