Wo ist das Recht?
Jan Schmelzer* versteht die Welt nicht mehr. Fassungslos starrt er auf den Brief des Gerichts, der ihm verkündet, dass er das Haus, in dem er mit seiner Frau Sonja gelebt hat, nicht mehr betreten darf.
Dieses Betretungsverbot bedeutet zugleich, dass ihm Gewalt vorgeworfen wird, oder zumindest Bedrohung seiner Frau. So genau weiß er das gar nicht, so genau hat es möglicherweise niemanden interessiert.
Dabei ist Jan vor zwei Monaten doch bereits ausgezogen! Die Scheidung war unausweichlich, und wie so oft einigen sich Mann und Frau darauf, dass der Mann geht und der Frau das Haus überlässt. Warum nun diese „Einstweilige Verfügung“?
Jan wird die Hintergründe wohl nie in Erfahrung bringen. Vielleicht hat die Scheidungsanwältin Sonja dazu geraten, um ihn als Gewalttäter zu stigmatisieren, als taktischer Vorteil in der Scheidung. „Ein Gericht habe ein Betretungsverbot aussprechen müssen“, lautet oft die praktische Gewaltunterstellung an den Mann im Zuge der Scheidung, der immer wieder hervorgekramt werden kann, um sich eine bessere Position zu verschaffen. Dabei spricht ein Gericht ein Betretungsverbot ohne Prüfung der Vorwürfe der Frau aus, es hört den Mann nicht einmal an, es interessiert sich gar nicht für den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe. Es urteilt gegen den Mann, weil der österreichische „Gewaltschutz“ automatisch jeden Mann als Gefährder abstempelt.
Jetzt kann Jan nicht einmal sein persönliches Hab und Gut abholen, das er Stück für Stück in der neuen Wohnung verstauen wollte.
„Wo ist da das Recht?“, so fragt Jan verständlicherweise.
Immerhin stellt uns dieser Betroffene eine Frage, die leicht zu beantworten fällt:
Wenn Jan das Recht sucht, dann müsste er einfach zu seiner Noch-Frau Sonja fahren. Dort wird er es finden, denn das Recht ist bei ihr, ganz dicht auf ihrer Seite, blind und eifrig.
Wir sind der Ansicht: Ein „Recht“, das so verkniffen auf einer Seite steht, verdient seinen Namen nicht.
Daher stellen die Männerservice-Reports klar, wann Recht zu Unrecht geworden ist.
Männerservice-Report #372, veröffentlicht am 8. August 2023
Betroffene
Jan Schmelzer*
In der Verantwortung
Sonja Schmelzer*
ein niederösterreichisches Gericht
österreichisches Gewaltschutzsystem
Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, Winter 2023