Wie Pest und Cholera

Einmal mehr hat ein Männerservice-Report, Nummer 344, «Naheliegend», stürmische Reaktionen ausgelöst. Wenn sogar ein studierter Jurist «auf den harten und unnachgiebigen Boden der Tatsachen», wie Dieter Meves* meint, aufgeschlagen sei: Ja, wie soll sich denn ein Normalbürger zu helfen wissen vor dieser Phalanx aus Richtern, Gutachtern und natürlich sämtlichen gesetzgebenden Kräften, welche die Nöte der Betroffenen beharrlich ignorieren und zu verschlimmern beabsichtigen?

Er hat selbst aus bitterer Erfahrung erlebt, wie sein 15-jähriger Sohn von ihm ferngehalten, von ihm entfremdet worden ist – und wie willfährig die oben genannten Verantwortlichen jeden auch noch so offensichtlich vorgeschobenen Vorwurf aufnehmen und für bare Münze nehmen, der klar ersichtlich nur dem Ziel der Entfremdung von Vater und Kind dienen.

Den Glauben an das deutsche und österreichische Familienrecht habe er längst verloren, zieht der treue Leser aus Deutschland ernüchtert Bilanz, darüber dass wir hier von keinen rein deutschen oder österreichischen Missstand sprechen, sondern dem Resultat einer gesellschaftlichen Grundhaltung, oder besser grundsätzlichen Fehlstellung, anstatt einer aufrechten «Haltung».

Hermann Thosters* assistiert Dieter und bringt treffend die abgründige Entwicklung der Familienrechts zum Ausdruck, wenn er traurig meint:

«Früher waren es die Pest und Cholera,
heute ist es die Justiz, die uns die Kinder raubt.»

Wie sehr kann uns dieser Vergleich doch vor Augen führen, wie eine gesellschaftliche Entwicklung verlaufen kann, aus dem Mittelalter heraus, oder durch einen Rückfall in mittelalterliche Verhältnisse zurück.

Tatsächlich verdanken wir der Medizin ungeheure Fortschritte, hier in unserer modernen Gesellschaft. Tatsächlich verlieren kaum mehr Eltern ihre Kinder aufgrund zahlloser Krankheiten, gegen die keine Mittel und Methoden zur Verfügung gestanden sind. Damals, im Mittelalter, wurde für jede Krankheit ohne gründliche Überlegung und Prüfung vorschnell ein Schuldiger gesucht und eine komplett willkürliche Abhilfe in Aussicht gestellt. Meist wurde das Opfer oder seine Familie selbst als Schuldiger gestempelt an der eigenen Krankheit oder gar der des Kindes, etwa durch medizinisch nicht wirklich indiziertes «sündiges Fehlverhalten», das den Eltern unterstellt wurde. Hilfe wurde höchstens durch eigenartige Beschwörungszeremonien oder sinnlose Routinehandlungen wie beispielsweise Aderlässe angeboten.

Wie haben wir uns aus dieser medizinischen Misere aufrappeln können? Durch Besinnung auf die Vernunft, auf die Methoden der Wissenschaft, welche bereits vor 2000 Jahren erfunden und doch zwischenzeitlich verdrängt worden sind, und die endlich in einer Zeit, als die Menschen weg vom Kult und hin zur Vernunft gefunden haben, plötzlich konsequent angewendet wurden und uns die heutige Medizin geschenkt haben.

Wie steht es hingegen im Familienrecht, das heute statt Pest und Cholera uns wenn nicht die Kinder, so zumindest die Beziehung zu ihnen raubt, und somit einen elementaren Bestandteil jeder Chance auf Lebensglück?

Wie bei den falschen Priestern des Mittelalters sind erst einmal die Betroffenen selbst schuld. So genau will niemand, früher auf der Kanzel, heute auf dem Richterpult, in Erfahrung bringen, ob die Vorwürfe stimmen, doch, liebe Leserinnen und Leser, Hand aufs Herz: Wie oft haben Sie schon über Männer und Väter, die ihre Kinder nicht sehen können, schon gehört: «Etwas wird der schon angestellt haben, dass er seine Kinder nicht sehen darf»? Oder haben Sie sich selbst schon bei diesem mittelalterlichen Gedanken ertappt?

Wie die Quacksalber des Mittelalters greifen Politik, Justiz und viele Psychologen zu den familienrechtlichen Aderlässen dieser Zeit: Ein Vater, der seine Kinder nicht sieht, wird zur Elternberatung geschickt, ihm wird zum «Abwarten» und wertvolle Zeit verstreichen lassen geraten, oder er erhält, wie in Österreich tatsächlich so von hoher Stelle empfohlen, den Rat, einer Mutter, welche hasserfüllt und aggressiv die Kinder vom Vater fernhält und ihnen täglich den Rosenkranz aller schlechten Taten des Vaters vorbetet, «doch einmal Blumen zu schenken».

Das Mittelalter stellt zivilisatorisch in vieler Hinsicht einen Rückfall des Staats und der Gesellschaft dar, weg von den Errungenschaften, die im Altertum bereits geschaffen worden sind, in einen Zustand  von Willkür und Vorurteilen.

Wie finden wir aus den Zuständen, welche im Familienrecht und dessen Begleitumständen in Strafrecht und vorgeblichem Gewaltschutz herrschen, wieder heraus? Die Staats- und Rechtswissenschafter der Aufklärung können uns hierbei ebenso durch die Anwendung der Prinzipien der Vernunft helfen, wie dies Wissenschafter in der Medizin bereits erfolgreich vorgezeigt haben:

Die unveräußerlichen Menschenrechte gelten, wenn wir sie im Hinblick auf eine fortschrittliche Gesellschaft betrachten, nämlich doch tatsächlich für alle Menschen, also genauer ausgeführt: Ebenfalls für Väter, für «nicht-obsorgeberechtigte Elternteile», sofern Mütter betroffen sind, und für deren Angehörige. Sie gelten auch dann für alle Kinder, wenn deren Mutter einer anderen Meinung sein sollte. Zu diesen Menschenrechten gehört das Recht auf Kontakt zu den eigenen Angehörigen. Wer die Werte der Aufklärung verstanden hat, begreift: Ausnahmen, je nach Lust, Laune, oder nach «Mann und Vater sein», liegen in einer zukunftsfähigen Betrachtung einfach nicht drin. Sie gehören in mittelalterliches Denken.

Diese Gesellschaft hat längst errungene Grundwerte wieder neu zu erlernen, wie die genannten Menschenrechte für wirklich alle, und ebenso die ernsthaft ohne Ansicht der Person angewandten Prinzipien der Unschuldsvermutung und des Zweifelsgrundsatzes.

Wer Ihnen erzählen will, all dieser Werte würden ja im Hier und Heute ach-so-hehr hochgehalten in diesem Familienrecht und seinen Ablegern, kennt die Männerservice-Reports nicht, oder tut sie als Ketzerei ab unter Hinweis auf eine vermeintlich unfehlbare Kaste in Justiz, Behörden und Politik.


Männerservice-Report #366, veröffentlicht am 4. Juli 2023

Betroffene
Dieter Meves*
Hermann Thosters*

In der Verantwortung
deutsches Familien-Unrecht
gesellschaftliche Vorurteilshaltung gegen Männer und Väter

Ort und Zeitraum:
Deutschland, Februar 2023

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