Wie hält es das Frauenhaus mit der Gewalt?

Möglicherweise haben sich Anja Girardi* und Berta Zilcic* schon kennengelernt. Beide befinden sich im Wiener Frauenhaus. Sie dürfen sich darauf berufen, vor ihren Männern, Robert Girardi* und Gustav Zilcic*, geflüchtet zu sein.

Was jedoch der tatsächliche Grund für den Umzug ins Frauenhaus gewesen ist, steht oftmals nicht beweisbar fest. Tatsächliche Gewalt und der Beweis dieser Gewalt ist für die Aufnahme in ein Frauenhaus nicht notwendig. Nur die Aussage, sich bedroht zu fühlen, genügt, und schon hat eine Frau Anspruch auf einen Platz in der genannten Einrichtung, und darauf, dass der Mann nicht erfährt, wo sich seine Partnerin überhaupt befindet. Bis zu diesem Punkt sind diese Umstände für uns immer noch kein Grund zur Kritik.

Doch beide Frauen haben die Kinder ins Frauenhaus mitgenommen. Beide Väter wissen nicht, wo sich ihre Kinder befinden und haben von einen Tag auf den anderen keinen Kontakt mehr zu ihnen. Dabei spielt es keine Rolle, dass ihnen niemals Gewalt zu den Kindern vorgeworfen wurde, ebenso wenig, dass auch keine Beweise für Gewalt gegen deren Mutter vorliegen und höchstwahrscheinlich nie feststehen werden. Die Kinder, wie als Eigentum der Mutter behandelt, werden auf die effektivste Weise vom Vater ferngehalten: Unter dem Vorwurf an die Väter, Gewalttäter zu sein, unter dem Argument des Schutzes, den naheliegenderweise die Kinder vor dem Vater überhaupt nicht benötigen würden, kann der Vater sie weder anrufen noch besuchen, nicht einmal erfahren, wo sie sich befinden und wie es ihnen geht.

So verzweifeln zeitgleich zwei Väter an der Totalblockade, die durch ein Frauenhaus betrieben wird, und bitten den Männerservice nahezu zeitgleich um Hilfe.

Gustav ist fassungslos, wie strikt die Kinder abgeschirmt werden. Selbst von der Schule sind sie umgehend abgemeldet worden. Dort würden sie zwar die für ihre Zukunft notwendige Bildung erhalten. Doch der Vater würde die Schule kennen, er könnte sie besuchen, oder in Gewaltschutzdeutsch, welches alles, was menschlich nachvollziehbar, vielleicht besorgt oder liebevoll gemeint sein könnte, in vorwurfsvoll unterstellende Worte verpackt und dem Mann zuweist: Gustav könnte den Kindern vor der Schule wohl «auflauern».

Robert wiederum hat die Kinder seit jeher überwiegend versorgt, während die Mutter berufstätig war. Von einem Tag auf den anderen kann er die bereits vorbereiteten Speisen für die Kinder entsorgen, die zu Hause gelassene Kleidung der Kinder staubdicht einpacken statt ihnen beim Ankleiden zu helfen, und die innere Leere eines Vaters, der den täglichen Trubel mit den Kindern noch nachhallen fühlt, zerreisst ihn schier.

Wir wissen aus Erfahrung: Oftmals dient der Gewaltvorwurf, verbunden mit Wegweisung oder dem Umzug ins Frauenhaus, in Gewaltschutzdeutsch der «Flucht», in Wahrheit der «Sicherung» der Kinder für die Mutter. Würde sich Anja von Robert trennen, so hätte sie damit zu rechnen, dass die Kinder bei Robert bleiben und sie selbst die rechtlose Zahl- und Besuchsmutter wäre. Doch die Frauenhäuser prüfen nicht, ob eine Mutter überhaupt obsorgeberechtigt wäre im Trennungsfall. Sie nehmen die Kinder mit auf, schirmen sie hermetisch ab und schaffen so Tatsachen. Genau daher könnte Anja ein Motiv haben, Robert Gewalt zu unterstellen und genau das Frauenhaus zu Hilfe zu nehmen. Dann können die Kinder nicht einmal weglaufen, hin zum Vater. Sie sind eines von beidem, entweder geschützt oder: Vom Vater bewusst weggesperrt.

Ausgerechnet die Wiener Frauenhäuser haben, wir zeigen es Ihnen schriftlich, einmal treffend erkannt: Kontaktverweigerung ist Gewalt. Doch wer Einsicht vermutet, wird enttäuscht. Offenbar sehen Frauenhäuser es als Gewalt, wenn ein Mann seiner Frau versucht, soziale Kontakte zu verweigern. Doch es sieht so aus, als ob sie es nicht im Geringsten als seelische Gewalt betrachten, wenn eine Mutter den Kontakt der Kinder zum eigenen Vater verweigert und wenn Frauenhäuser diese seelische Gewalt unterstützen und mit betreiben.

In diesem Sinne sind nämlich Österreichs Frauenhäuser nicht nur Beschützer vor Gewalt, sondern ebenso massenweise Unterstützer von Beziehungsgewalt. Wenn wir akzeptieren, dass Verweigerung von Eltern-Kind-Kontakt einen schweren Akt der Gewalt darstellt, wir also objektiv Kontaktverweigerung als Gewalt anerkennen statt so einseitig, wie es die Wiener Frauenhäuser leben, und wenn wir zugestehen wollen, dass Frauenhäuser diese Kontaktverweigerung sogar unterstützen, dann wird der Beschützer selbst zum Täter. Wie leicht doch die nach außen demonstrierte gute Absicht ins Gegenteil umschlagen kann.


Männerservice-Report #287, veröffentlicht am 28.12.2021

Betroffene
Robert Girardi*
Gustav Zilcic*
fünf Kinder
väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Anja Girardi*
Berta Zilcic*
Wiener Frauenhäuser
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Wien, Oktober 2021

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