Wie einen Hund aus der Wohnung geworfen

Wie einen Hund aus der Wohnung geworfen

Karl und seine Frau Sabine sind 2012 nach Wien gezogen und freuten sich 3 Jahre später gemeinsam über die Geburt eines gesunden Sohnes.

Doch das Glück wurde schnell getrübt. Der Männerservice kennt viele Fälle, in denen eine Mutter, obwohl sie lange mit einem Mann zusammen war, kurz vor oder bald nach der Geburt des gemeinsamen Kindes die Trennung vom frischgebackenen Vater will – so, als ob dieser seinen Zweck erfüllt hätte und jetzt gehen könne. Doch wie es in Karls Fall gelaufen ist, bleibt im Dunklen, nicht nur für den Männerservice. Fest steht nur:

Ein Jahr nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes wird Karl von der Polizei aus der Wohnung gewiesen. Das Bezirksgericht Meidling verbietet ihm, sich seiner Wohnung zu nähern, als ob er ein hochgefährlicher Verbrecher wäre.

Die Begründung des Gerichtes lässt beim ersten Lesen erschauern: Karl hat, stellt das Gericht höchst überzeugt in detaillierten Ausführungen fest, seine Frau Sabine ständig und schwer bedroht. Seitenlang sind felsenfeste Tatsachenfeststellungen darüber zu lesen. Doch der aufmerksame Leser erkennt, dass diese „Tatsachen“ ganz alleine auf Sabines Erzählungen beruhen. Irgendwo in den vielen Seiten wischt die Richterin noch schnell weg, dass Karl eine ganz andere Geschichte geschildert hat als Sabine. Das Gericht erklärt Sabines Aussage für glaubwürdig. Ob Karl glaubwürdig war, wird nicht einmal erwähnt. Nur eine der beiden Geschichten wird also kurzerhand zur Wahrheit erklärt, die der Frau. Vergleichbare Akten liegen dem Männerservice aus vielen Fällen vor.

Wegweisungen befinden sich, wie die meisten Fälle im Gewaltschutz, in einem Graubereich. Zumeist liegen den Geschichten tatsächliche, oft kleinere Vorfälle mit beiderseitigem Fehlverhalten zu Grunde. Natürlich schildert jeder nur die Fehler des Anderen und bauscht sie auf. Polizei und Gericht jedoch nehmen in einem riesigen Teil der Fälle den Graubereich auf und malen daraus ein Bild in Schwarz und Weiß. Zumeist ist der Mann von vorneherein der Täter.

Falschbeschuldigungen im Zuge von Trennungen sind ein willkommenes Werkzeug geworden. Die Republik Österreich läuft bei jeder Wegweisung in Gefahr, ihre Staatsgewalt missbrauchen zu lassen, damit sich eine Frau die Wohnung, die Kinder und Vorteile im Scheidungsverfahren sichern kann.

Fest steht nur eines: Karl steht auf der Straße. Eine Wohnung kann er sich nicht leisten. Er weiß nicht, wohin. Der Männerservice steht ihm zur Seite und fordert Hilfe für ihn.

Männerservice-Report #19, veröffentlicht am 1., November 2016

Betroffene
Vater: Karl H
Kind: Sohn, 18 Monate

In der Verantwortung
Sabine, Mutter des Kindes
Beratungsstellen
Bezirksgericht Wien Meidling

Ort und Zeitraum:
Wien, 2016

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