Wenn es nur der Mutter gut geht…
Sieglinde* ist bereits Mutter und vom Vater ihrer Tochter getrennt, als sie mit Daniel* eine neue Familie plant. Daher kennt sie ihre Rechte genau.
Die Beziehung mit Daniel beginnt zu kriseln, gerade als Sieglinde mit dem zweiten Kind von Daniel schwanger ist. Er gebe ihr viel zu wenig Geld, beschwert sie sich. Irgendwann will Daniel nicht noch mehr zahlen, denn er trägt zusätzlich schon viele Fixkosten, doch Sieglinde will das nicht einsehen.
Sie wendet sich an die Jugendwohlfahrt, welche in der Bezirkshauptmannschaft sitzt, denn sie weiß: Dort gibt es Leute, welche in Unterhaltssachen eisern auf der Seite der Mutter sind. Obwohl sie noch immer mit Daniel zusammenlebt, greifen schon jetzt die Landesregierung und die Justiz ein. Schon das wirft die Frage auf: Warum auf Seiten der Frau? Wir sind doch gleichberechtigt, und beide Eltern sind obsorgeberechtigt und leben zusammen. Wieso ergreifen jetzt schon unsere Behörden Partei für die Mutter?
Unbeirrt versucht der Unterhaltskämpfer der Jugendwohlfahrt jedenfalls, Daniel zu ihm zu zitieren. Daniel geht einfach nicht hin, und recht hat er. Jetzt schaltet die Jugendwohlfahrt, wie erwartet, das Gericht ein und übernimmt gleich die Vertretung, sie sagt natürlich, „nur der Kinder“, doch in Wirklichkeit: Die kostenlose Vertretung der Frau.
Daniel bittet nun den Männerservice um Hilfe. Wir besprechen mit ihm, wie er vorgehen und worauf er achten soll, wann und ob er einen Anwalt braucht und was er ohne regeln kann. Wir schätzen ab, was Daniel im Trennungsfall, mit dem er leider ohnehin zu rechnen hat, zu bezahlen hätte: Für beide kleinen Kinder wären wohl 1200 Euro monatlich fällig. Daniel weiß: So viel kann die Mutter für die Kinder gar nicht brauchen, schließlich liegt sie mit Unterhalt und Familienbeihilfe für seine beiden Kinder schon bei bald 1600 Euro, und dann bekommt sie ja noch Unterhalt und Familienbeihilfe für sein Stiefkind: Alle Beträge aus Kindesunterhalt und Familienbeihilfe gehen schon weit über 2000 Euro, und wenn Sieglinde nicht arbeitet, zählen sich weitere Sozialleistungen und Wohnzuschüsse dazu.
Daniel ist bereit, für die Kinder zu bezahlen, erklärt er, doch er sieht nicht ein, dass die Mutter weit mehr für die Kinder bekommt, als sie braucht. Nun folgen Fragen, welche vielen Unterhaltszahlern auf dem Herzen liegen:
Darf die Mutter völlig unkontrolliert den Kindesunterhalt ausgeben, wie es ihr beliebt, auch für sich selbst?
Ja, das darf sie nach Belieben! Der letzte, der darüber mitreden darf, wofür der Kindesunterhalt tatsächlich ausgegeben wird, ist derjenige, der ihn bezahlt und für dieses Geld täglich arbeiten geht!
Kann er einen Teil des Unterhalts auf ein Sparbuch beiseite legen, das den Kindern gehört? Aber nein, keine Chance! Das volle Geld ist monatlich brav der Mutter zu überweisen, sonst wird Daniel sofort gepfändet oder exekutiert.
Wundert Sie das, weil Sie glauben, somit wird dem Sinn des Unterhalts widersprochen, weil er für die Kinder sei?
Dann stellen Sie sich vor: Was wäre, wenn die wahre Absicht hinter dem Kindesunterhalt diejenige ist, einer Mutter Geld zur eigenen Verfügung zu verschaffen? Wie erklärte einmal ein Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt Feldkirch einem Vater, der sich über den Missbrauch des Kindesunterhalts durch die Mutter beschwert hatte, unverfroren: „Sehen Sie es doch so: Wenn es der Mutter gut geht, geht es dem Kind auch gut.“ Daher kümmern sich zumeist Jugendwohlfahrt und Gerichte unter Wohlwollen der Politik nach Kräften darum, dass es sich Mütter gut gehen lassen können.
Männerservice-Report #265, veröffentlicht am 27. Juli 2021
Betroffene
Vater: Daniel König*
Kinder: zweijährige Tochter und ein ungeborenes Baby
In der Verantwortung
Sieglinde* Mutter der Kinder
österreichisches Familien- und Unterhaltsrecht
Jugendwohlfahrt Dornbirn
Bezirksgericht Dornbirn
Ort:
Dornbirn, Vorarlberg