Weniger kann ich mir nicht leisten!

In einer gerechteren Welt würde Lothar Oberer* glücklich mit seinem Sohn Samuel* feiern, denn sein Filius ist gerade 15 Jahre alt geworden!

Hier jedoch hat Lothar seinen Sohn seit dessen Geburt nicht mehr gesehen. Seine Mutter, Gabi*, hat ihn entfremdet, und wie so oft hat ein entfremdendes Elternteil es ausgenutzt, wenn das andere aufgegeben hat: Dann bläut es dem Kind Tag für Tag ein, dass es nur ein Elternteil gäbe, das es liebt. Das andere «interessiere sich nicht», «kümmere sich nicht», wer kennt diese vorwurfsvollen Wendungen nicht?

Und doch wird Lothar an manchen Geburtstagen außergewöhnlich pünktlich von der Mutter seines Sohnes informiert: Nicht über den Geburtstag des Sohnes, natürlich nicht, aber von der Forderung, dass Lothar wieder mehr Unterhalt bezahlen solle, weil das Kind unterhaltsrechtlich einen Alterssprung hinter sich hätte.

Der Unterhalt, zu dem Väter verpflichtet werden, richtet sich nicht nach dem Bedarf des Kindes. Wer auch immer Ihnen dies weismachen will, lügt oder kennt sich nicht aus. Der Unterhalt wird in Prozenten ausgerechnet. Verdient ein Vater mehr, so wird er gezwungen, der Mutter mehr zu überweisen. Das Kind bekommt zum Schluss so viel Geld, wie ihm die Mutter geben will, den Rest behält diese für sich, wenn sie will.

Doch von welcher Summe werden die Prozente gerechnet? Lassen wir dieses Mal die Halbwahrheit gelten, dass die Unterhaltsprozente vom Nettoeinkommen gerechnet werden, so ungefähr trifft es ja meistens zu, und in Lothars Fall liegt der Hund weit tiefer begraben:

Lothar ist selbständig. Statt ein regelmäßiges, fixes Gehalt zu bekommen, weiß er heute nicht, wie viel nächsten Monat in seiner Kasse übrig bleibt. Sicher ist nur: In Corona-Zeiten ist sein Einkommen gewaltig gesunken.

Ebenso sicher ist leider, dass ein Selbständiger schlicht und einfach höher geschätzt wird mit seinem Einkommen, um daraus höhere Unterhaltsprozente zu gewinnen.

Wer schätzt? Entweder zuerst einmal das «Jugendamt», sicherheitshalber hoch genug – und wenn der Vater dort nicht unterschreibt, dann darf das Gericht auch einmal schätzen.

Das Gericht jedoch schätzt nicht selbst, sondern beruft dafür einen Gutachter. In Summe, so weiß Lothar, werden die Kosten für das Verfahren und für ihn bei 5000 bis 10000 Euro liegen. Nur er alleine würde die Kosten zu zahlen haben, keine Mutter, kein Jugendamt, kein Gericht!

Vermutlich würde der Gutachter weniger Einkommen schätzen als das Jugendamt. Vermutlich hätte Lothar geringere monatliche Verpflichtungen dann, doch zugleich wäre er mit zusätzlichen Schulden belastet, genau aus diesem Unterhaltsverfahren, das seine Belastung vermindern sollte.

Daher kann es sich Lothar nicht leisten, weniger Unterhalt zu zahlen. Dieses perfide System steigert seine Belastung, wenn er sie zu verringern versucht –  als ob er im Netz steckte und sich noch tiefer verhedderte, wenn er es wagte, zu zappeln.

So steckt einmal mehr ein Vater in einem Privatkonkurs. Der Exekutor kann schon nichts mehr pfänden, und der Kredithai mit seinem Privatkredit sieht auch schon durch die Finger, obwohl er nicht gerade zimperlich sei, meint Lothar, denn «gegen das Jugendamt sei er wie ein Pfadfinderverein.»

Daher treten wir mit diesen Reports für Menschlichkeit ein, welche an Stelle dieses Unterhaltsrechts stehen soll.


Männerservice-Report #295, veröffentlicht am 22. Februar 2022

Betroffene
Vater: Lothar Oberer*
Kind: Samuel*, 15 Jahre

In der Verantwortung
Gabi*, Samuels Mutter
österreichisches Unterhaltsrecht

Ort und Zeitraum:
Österreich, November 2021

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