Wen interessieren schon Beweise?
Das österreichische „Gewaltschutzsystem“ geht mit aller Härte gegen Männer vor, die von der Frau der Gewalt beschuldigt werden. Sachbeweise sind nicht notwendig. Das sind Tatsachen, die niemand abstreitet, nicht einmal die Befürworter dieses Unrechts. Sie färben diese Tatsachen jedoch mit allen Mitteln schön und untermauern sie mit Pauschalvorwürfen an Männer, also damit, dass grundsätzlich fast nur Männer gewalttätig seien und jedem Mann völlig grundlose Gewalt gegen seine Partnerin zuzutrauen sei.
Als Nora Burger beim Männerservice anruft, ist ihr das noch nicht bewusst. Wie so viele Menschen erfährt sie erst vom Unrecht bei Wegweisungen in Österreich, als sie es selbst erlebt: Am Beispiel ihres Bruders.
Herbert Burger steht seit gestern auf der Straße. Was ist geschehen? Er wurde von seiner Frau Sarah zuerst attackiert, dann natürlich, wie so oft, mit Floskeln wie „ich mache Dich fertig“ bedroht, und schließlich hat Sarah ihre Drohung wahr gemacht: Ein kurzer Anruf bei der Polizei, und Herbert gilt, natürlich ohne jeden Sachbeweis, amtlich als „Gefährder“ seiner Frau. Somit darf er sein Haus nicht mehr betreten. Wie lange? Erst einmal zwei Wochen durch die polizeiliche Wegweisung, und wir sind überzeugt, es wird eine gerichtliche Verfügung folgen, wie immer. Dann wird Herbert wohl ein Jahr lang sein Haus nicht betreten dürfen.
Ohne Sachbeweise jedoch stimmt nicht ganz, aber umgekehrt. Herbert nämlich kann beweisen, dass er von seiner Frau bedroht wurde. Seine Schwester Nora kann es einfach nicht fassen: Die Polizei hat sich nicht für diese Beweise interessiert!
Wir erklären Nora, dass so etwas normal ist in Österreich. Bei der Wegweisung wird grundsätzlich der Mann, wie auf Bestellung der Frau, ohne langes Federlesen einfach aus seinem eigenen Haus gewiesen. Er könnte ja gefährlich sein. Wer könnte das schließlich nicht sein?
Nora kann es kaum glauben: Können sie und ihr Bruder gar nichts gegen das Unrecht unternehmen? Bei der Bezirkshauptmannschaft und der Polizei sind sie einfach abgeblitzt.
Der Männerservice erklärt: Wieder gilt, zumindest bei diesen Behörden: Wer freundlich frägt, verliert. Nur wer beantragt, bekommt eine Chance.
Herbert kann bei der BH gegen die Wegweisung remonstrieren (nicht zu verwechseln mit demonstrieren), doch er soll nicht fragen, ob er das verlangen darf. Das „Nein“ würde schneller folgen als das Echo einer Betonmauer. Er soll einfach verlangen und darauf bestehen. Ein „das geht nicht“ ist mit Name des Beamten und Uhrzeit zu notieren, dann kann ihm ein Fehlverhalten nachgewiesen werden, und siehe da, plötzlich ist möglich, was vorher nicht machbar war! Doch die BH mauert zumeist für die Polizei, daher sind die Chancen, mit Erfolg zu remonstrieren, gering. Nichtsdestotrotz empfehlen wir: Beharren Sie auf der Prüfung durch Remonstration, eine schriftliche Ablehnung ist nämlich angreifbar, ein mündliches Abschmettern nicht.
Die besten Chancen gegen eine Wegweisung wie diese bestehen vor dem Landesverwaltungsgericht. Wenigstens im einstelligen Prozentbereich hätte Herbert hier eine Chance, dass diese Wegweisung als unrechtmäßig erkannt wird. Und doch: Dieses Verfahren dauert, und in dieser Zeit hat seine Frau sich das Haus erst einmal gesichert und die Scheidung in Ruhe gewinnbringend vorbereitet, während er noch gegen den völlig beweisfreien Ruf des amtlich bescheinigten „Gefährders“ ankämpft.
Zuletzt erleben wir in diesem Fall einmal mehr, dass Herbert nicht einmal die Polizeiprotokolle ausgehändigt bekommt. Er weiß bis heute nicht, auf welcher Annahme hin er, nachdem er von seiner Frau attackiert wurde, noch dazu als „Gefährder“ gebrandmarkt wurde, und er wurde am Abend der Wegweisung nicht einmal befragt.
Somit ist die Wegweisung schon aufgrund der Vorgehensweise angreifbar. Nicht einmal die legalen, immer noch rechtsstaatswidrigen Praktiken der Wegweisung wurden eingehalten. Das steigert Herberts Chancen, wenigstens irgendwann eine Richtigstellung zu erleben, doch das Unrecht würde dadurch nicht beseitigt, sondern nur ein wenig geschmälert.
Männerservice-Report #117, veröffentlicht am 18. September 2018
Betroffene
Herbert Burger*
Nora Burger*, Schwester
minderjährige Kinder
In der Verantwortung
Sarah Burger*, Herberts Ehefrau
Polizei und Bezirkshauptmannschaft
österreichisches „Gewaltschutzsystem“
Ort und Zeitraum:
Steiermark, 22. Juni 2018