Viel versprochen

Hermann Klein* trifft es hart – als einen von unzählig vielen Vätern, ebenso manchen Müttern, all deren Verwandten, und zumindest ebenso hart den betroffenen Kindern: Das «Betreuungselternteil», hier die Mutter, Stefanie*, will die Beziehung Hermanns und seiner Tochter, Carina*, zerstören. Alltägliche, schwere seelische Gewalt geschieht hier, unter Billigung dieser Justiz und dieser Politik.

Die Mutter verweigert schlicht und einfach jeden Kontakt zum Kind. Erst einmal darf sie zu diesem Gewaltmittel greifen, ohne jede Rechtfertigung. Einer der Betroffenen, Hermann, hat sich schon selbst zu helfen begonnen, um diese fortgesetzte Gewalt endlich zu beenden. Niemand hilft ihm. Er hat sich selbst zu informieren und den Weg zum Gericht zu beschreiten.

Dann passiert, anstatt schnellem Einschreiten zum sofortigen Verhindern von psychischer Gewalt und Leid, erst einmal gar nichts. Briefe werden hin und her gesendet, an die Mutter, was denn sie dazu meint, zu ihrer psychischen Gewalt und Kindesmisshandlung, dann wird eine Frist abgewartet, bald kommt in aller Gemütlichkeit ein erster Gerichtstermin, und der Richter stellt, wenig überrascht, fest: Mutter und Vater haben sich gar nicht flugs geeinigt, in dieser kurzen Verhandlung! Wie weiter nun?

Der nächste Weg führt zu einer Familiengerichtshilfe, welche zuerst «clearen» will – vielleicht findet sich ja durch Schönsprechen eine wundersame Einigung. Die weiteren, langwierigen Schritte würden wieder Zeit ins Land verstreichen lassen.

Doch Stefanie ist es zu riskant, hier weiter abzuwarten. Vielleicht wird sie ja eines Tages an seelischer Gewalt in Form dieser Kindesmisshandlung gehindert. Das darf nicht sein, in ihrer Welt. Schließlich hat sie ihre Möglichkeiten, einfache noch dazu!

Diese Mutter dürfte wissen, oder dazu beraten worden sein: Holen Sie einfach irgend eine Beschuldigung aus der Mottenkiste, dann stehen erst einmal alle Räder ängstlich still, und Sie können Ihr Werk der Entfremdung zwischen Vater und Kind fortsetzen!

Stefanie greift zu einer simplen Beschuldigung, die leider sofort wirkt: Hermann, der Vater, der seine Tochter über alles liebt, dem sei zuzutrauen, dass er erweiterten Suizid begeht, meint sie. Also stellt sie in den Raum, dass der Vater ihres Kindes jederzeit seine Tochter ermorden könnte, und nachher sich selbst – so wie wir es aus der Zeitung kennen. Alle Gerichtsbediensteten erschauern: Wollen sie riskieren, mit einer mutigen Entscheidung für den Vater-Kind-Kontakt in die Schlagzeilen zu geraten, falls Stefanies, wenn auch noch so unwahrscheinliche, Schreckensszenario eintritt?

Sofort verfügt der Richter, ängstlich statt eben mutig, daher: Hermann darf seine Tochter nur, strengstens überwacht, in der Besuchsbegleitung sehen.

Der schockierte und sich nach Zeit mit seinem Kind sehnende Vater begibt sich also auf die Suche nach einer Einrichtung – denn auch das bleibt ihm allein überlassen.

Als er uns in seiner Verzweiflung um Hilfe bittet, befindet er sich in der absurden Lage, dass alle Besuchsbegleitungen überlastet sind.

Hier ketten sich Verantwortungslosigkeiten in einer langen Reihe aneinander: Richter und Familiengerichthilfe kennen das Motiv der Beschuldigung doch genau – doch aus Feigheit schieben sie die Sache ab, und zwar an den Betroffenen, der sich selbst auf die einsame Suche begeben soll. Das Angebot von Besuchsbegleitungen wird von dieser Politik einfach nicht geschaffen. Sie lässt es eher lustlos geschehen, dass Sozialeinrichtungen Besuchsbegleitungen gründen und durchführen, doch Engagement sieht anders aus.

So erfüllen alle Beteiligten, nein, eben Nicht-Beteiligten, Stefanies böse Absicht in Perfektion. Sie werden nicht direkt der Mittäterschaft schuldig, dass die Beziehung zwischen Vater und Kind zerstört werden soll. Und doch: Durch ihr Verhalten sind sie mehr denn je Komplizen.

Verzweifelt wendet sich Hermann an jede Stelle, von der er sich Hilfe erhofft., so auch an politische Parteien und das Familienministerium. «Mit fadenscheinigen Ausreden» sei er abgespeist worden.

«Vor einer Wahl wird einem sehr viel versprochen, aber wenn man Hilfe braucht wird nichts getan!» So treffend erkennt Hermann das Wesen dieser Politik, besonders im Familien-Unrecht.

Schließlich, nach langem und bangem Warten, finden dieses Kind und dieser Vater den lang ersehnten Platz in einer Besuchsbegleitung. Wir hoffen, dass sich die kleine Carina und ihr Vater so wenigstens nicht verlieren und später eine bessere, gemeinsame Zukunft sehen – wenn dieses Familienrecht sie nicht mehr daran hindern kann.


Männerservice-Report #401, veröffentlicht am 27. Februar 2024

Betroffene
Hermann Klein*
Tochter Carina*, im Volksschulalter
Verwandte väterlicherseits

In der Verantwortung
Stefanie* Carinas Mutter
österreichisches Familien-Unrecht
österreichisches Beschuldigungsrecht (nicht nominell, doch real existierend)
Verantwortungsverweigerung bei einem Bezirksrichter und der Politik, hier: Familienministerium

Ort und Zeitraum:
Österreich, August 2023

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