Unterhalt für die Katzen
Warum unterschreiben Väter bloß so etwas? Alfred Mayregger* hat unterschrieben, und er erklärt: Er ist von seinem Anwalt schlecht informiert worden, seine Exfrau Brigitte* wiederum hatte eine aggressive Anwältin, und natürlich lastete auf Alfred Druck ohne Ende.
Wenn er jedoch damals vom Männerservice gewusst hätte, wäre er gewarnt gewesen, vor all dem, das in der Scheidungsvereinbarung steht:
Der Kindesunterhalt ist wahrlich hoch genug und kann jederzeit erhöht, nachgefordert, gepfändet und exekutiert werden. Doch in Österreich versuchen viele Frauen in der Scheidung, motiviert durch Frauenberatungen oder Anwälte wie Julia Dreist*, möglichst viele zusätzliche Forderungen in eine Scheidungsvereinbarung der «einvernehmlichen Scheidung» zu packen – Forderungen, welche ihnen in einer strittigen Scheidung niemals erfüllt werden dürften.
Wir sind der Ansicht, Richter sollten Väter, die unter Druck stehend mit solchen überhöhten Forderungen konfrontiert werden, darüber aufklären, wie weit diese über das übliche Recht hinausgehen – doch die Richter schweigen, wenn ein Mann in zu hohe Verpflichtungen gedrängt wird – dieselben Richter, die jede Frau, die auf Ehegattenunterhalt verzichten will, eindringlichst davor warnen, dass sie mit dieser Unterschrift künftig immer ihr Geld und sogar ihre Pension selbst verdienen müsse, statt das Auskommen vom Verdienst und der Pension des Mannes zu haben.
Das Schweigen der Richter spricht eine klare Sprache. Es ist wie eine Parteinahme.
So unterschreibt Alfred schließlich, nicht nur den ohnehin verpflichtenden Kindesunterhalt für Sohn Lukas zu bezahlen, sondern obendrein:
Ehegattenunterhalt für Brigitte, welcher nicht einmal den Kindesunterhalt entlasten darf (entspricht nicht dem geltenden Unterhaltsrecht),
Ferienkosten wie Feriencamps (ebenfalls keineswegs unterhaltsrechtlich gedeckt),
Kosten eines Ferienhorts, sollte sich Brigitte für Lukas eines Tages dafür entscheiden, oder einer Ferienbetreuung, (ab jetzt verzichten wir auf den Kommentar, dass auch diese Forderungen unterhaltsrechtlich nicht gedeckt wären)
die Kosten des Führerscheins des Kindes,
alle möglichen zukünftigen Zusatzausbildungen, ja sogar der Unternehmerführerschein, wenn das Kind eines Tages selbständig werden möchte, und den letzten Punkt der Vereinbarung haben auch wir wahrlich noch nie zu Gesicht bekommen:
Alfred wird in dieser Vereinbarung dazu verpflichtet, alle Tierarztkosten der Katzen von Lukas zu tragen! Selbst für die Katzen werden im Zuge einer Scheidung die Kosten auf den ohnehin schon zahlenden Mann abgewälzt.
Den ersten Kontakt zum Männerservice hatte Linda*, Alberts Frau, gesucht. Sie versucht, mit Alberts Resteinkommen nach allen Unterhaltsbelastungen für ihr gemeinsames Baby, Ben* das Auskommen zu finden, und einmal mehr nimmt das Unterhaltsrecht keine Rücksicht auf die Familie eines Vaters. Zudem sind die vorher aufgelisteten, jederzeit fällig werden könnenden Zusatzkosten, über die Brigitte entscheiden und Alfred anlasten darf, eine Belastung wie ein Damoklesschwert für die Familie
Wir hoffen, dass nicht der Fall eintritt, dass sich die Familie Mayregger für den kleinen Ben keine gesundheitlich notwendigen Kosten leisten kann, weil gerade in diesem Augenblick Brigitte hohe Tierarztrechnungen für die Katzen einfordert, und helfen Alfred bei der Begrenzung der aktuellen Forderungen.
Männerservice-Report #238, veröffentlicht am 19. Januar 2021
Betroffene
Alfred Mayregger*
Linda Mayregger, Ehefrau*
Ben*, 5 Monate
Lukas*, 12 Jahre
In der Verantwortung
Brigitte*, Mutter von Lukas und Alfreds Exfrau
Julia Dreist*, Scheidungsanwältin
Richter
österreichisches Unterhaltsrecht
Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, Oktober 2020