Unter uns Fachleuten
Viele Fachleute würden den Kopf schütteln über Albert Holzer*. Jetzt, zu spät, legt er uns einen Beschluss vor. Ein Schreiben, das ihn zu tausenden Euro ungerechtfertigter Nachzahlung und zu überhöhten, zukünftigen Unterhalt verpflichtet!
Sicher, wäre Albert Fachmann im Unterhaltsdschungel, wie könnte er nur monatelang ein sich hinziehendes Verfahren tatenlos beobachten, ohne das Mindeste selbst, schön sauber förmlich in den richtigen Worten, kurz und knapp zu beantragen? Wenn ihm schon sein halber Familienbonus durch eine gewaltige Unterhaltserhöhung über die Hintertür, die der OGH vor zwei Jahren beschlossen hat, wieder geraubt wird: Wenigstens hätte er diesen Bonus aus der Berechnung herausnehmen können, ebenso andere kleinere Beträge, sonst zahlt er ja doppelt vom Bonus!
Natürlich ist der Kenner dieses Unterhaltsrechts verständnislos: Es ist doch bekannt, dass Dir niemand hilft als Vater oder Unterhaltspflichtiger, weder am Gericht, beim Jugendamt oder den «Männerberatungen» der öffentlichen Hand.
Selbstverständlich hat sich der Unterhaltspflichtige bis ins Detail zu informieren, wo auch immer, denn niederschwellige Hilfsangebote dieses Staates für ihn bestehen nicht im Geringsten, also soll sich der Betroffene eben auf die lange Suche nach ehrenamtlichen und dafür wenigstens unabhängigen und somit ehrlichen Vereinen begeben, wenn er sich schon keinen teuren Anwalt leisten kann.
Wir denken jedoch: Eben diese Selbstverständlichkeit, dass es nun einmal so ist, dass Menschen, die zu Unterhalt gezwungen werden, jegliche Hilfen verweigert, dass ihnen sogar bewusst Informationen verschwiegen werden, herrscht sogar unter Fachleuten. Ein überdimensionaler Missstand ist zur neuen Normalität geworden, eine Routinehaftigkeit im Umgang mit Menschen, die zum Beschämnis einer vorgeblich so offenen, demokratisch-fairen, vorgeblich rechtsstaatlichen Republik gereicht, statt zu Alberts Beschämnis.
Wir erklären diesem Betroffenen daher, bei allem Verständnis: Das Gericht ist nicht sein objektiver Berater. Es nutzt, das beweist dieser Beschluss, jede Gelegenheit, um seine Unterhaltsbelastung widerrechtlich zu hoch anzusetzen, weit über den statistischen Bedarf der Kinder. Es nutzt sein Unwissen, um die Mutter seiner Kinder, Edeltraud*, um die Perversion «rückwirkenden Unterhalts» zu bereichern, über tausende Euro, obwohl Albert jeden Monat in der Vergangenheit ausreichend Unterhalt bezahlt hat.
Gerald Röhm*, der am Gericht diesen Beschluss gefasst hat, wäre es ohne weiteres möglich gewesen, die rechtlich zustehenden Entlastungen Alberts einfach selbsttätig einzurechnen. Er hat darüber mit Sicherheit Bescheid gewusst, diese Erleichterungen sind absoluter Standard im Unterhaltsrecht. Doch Gerald Röhm hat monatelang diese Entlastungen verschwiegen und gewartet, ob Albert von selbst, formell schön korrekt, beantragt, was der Gerichtsbedienstete ihm verheimlichen will.
So hat es dieser «Rechtspfleger» geschafft: Jetzt wäre der Entlastungsantrag von Albert an ihn zu spät. Er wäre formalrechtlich ungültig.
Doch wir empfehlen, nun Gerald Röhms geradezu aktives Verschweigen von Entlastungen für Albert rechtlich anzugreifen. Als Kenner der Österreichischen Justiz wissen wir und beweisen gerne hundertfach auf Nachfrage: Vom Gericht ausgesprochenes Unrecht wird von anderen Richtern leider oftmals gedeckt und bestätigt. Der Versuch jedoch ist es allemal wert.
Männerservice-Report #277, veröffentlicht am 19. Oktober 2021
Betroffene
Vater: Albert Holzer*
Kinder: Liam*, 13 Jahre, und Jessica*, 10 Jahre
In der Verantwortung
Gerald Röhm*, Rechtspfleger an einem burgenländischen Bezirksgericht
Edeltraud Holzer* Mutter der Kinder
österreichisches Unterhaltsrecht
Ort und Zeitraum:
Burgenland, September 2021