Um einen Teil des Lebens betrogen

Jochen Prock ist ein vom Schicksal schwer gezeichneter Mann. Er hat drei geliebte Menschen mit einem Schlag verloren, doch anders, als wenn sie tot wären: Sie leben, sie erfreuen sich bester Gesundheit. Doch sie verfolgen ihn mit Hass, für eine Tat, die nicht er verschuldet hat, mehr noch, für eine Tat, dessen erstes Opfer er gewesen ist.

In welchem Land kann es geschehen, dass ein straflos gebliebener Täter ein Opfer mit Hass verfolgen und sogar andere Mitbetroffene gegen das Opfer aufhetzen kann? In Österreich, Tür an Tür neben uns, in der schaurigen Parallelwelt des Familienrechts!

Als Veronika geboren wird, wähnt sich Jochen im perfekten Familienglück: Zwei gesunde Töchter und eine, so glaubte er, ihn liebende Frau, mehr hätte er sich nicht zu wünschen gewagt. Doch in seiner Frau Ariane hat er sich furchtbar getäuscht: Sie wusste doch genau, wie sehr Jochen im Vaterglück schwelgte, schon über die ganze Schwangerschaft, und doch hat sie ihm, wohl ohne jede Gefühlsregung, verheimlicht: Veronikas wirklicher Vater ist ihr Nachbar. Mit ihm hat sie heimlich geschlafen, und als sie schwanger wurde, hat sie eben Jochen im Glauben gelassen, dass er der Vater sei. Für sie war es einfacher, und die anderen sind ja egal. Den Nachbar, selbst verheiratet, hatte sie im Griff, und ihre eigene, fassungslose Verwandtschaft hatte sie zwar später eingeweiht, doch zum Stillschweigen verpflichtet.

Als ein Jahr nach Veronikas Geburt die Ehe zu Bruch geht, versteht  der immer noch ahnungslose Jochen nicht, was vor sich geht. Er gibt den Kindern zuliebe seinen Anteil am Familienhaus ab und hält intensiven Kontakt zu den Töchtern, obwohl Ariane zeitweise den Kontakt zu unterbinden versucht hatte. Er liebt beide Kinder über alles. Ein besonders inniges Verhältnis baut sich zu Veronika auf, was den Schmerz umso tiefer sitzen lassen wird.

Denn als Veronika 20 Jahre alt wird, bricht es aus Arianes Bruder heraus: Um wenigstens sein eigenes Gewissen zu erleichtern, eröffnet er Jochen die grauenhafte Wahrheit: Veronika ist die Tochter eines Anderen! Für Jochen bricht eine Welt zusammen. Nach und nach stellt er fest, wer aller schon längst Bescheid wusste. Erst als eine der Letzten erfuhr Veronika, gerade einmal zwei Jahre vor ihm, wer ihr wirklicher Vater ist, und das Kind hat sich selbst auf diesen Schock hin nichts anmerken lassen.

Im Wirrwarr aufgestauter Gefühle, welche sich nicht Bahn brechen dürfen, will Jochen irgendetwas unternehmen, um nicht wahnsinnig zu werden. Um eines klar zu stellen: Jochen ist Opfer einer Straftat**. Opfer treibt der unstillbare Wunsch nach Gerechtigkeit. Diese sucht er nun händeringend, doch vergeblich:

Vaterschaftsbetrug ist eine Straftat, doch sie verjährt viel zu früh. Betrugsklagen werden abgewimmelt, Arianes Anwalt setzt alle möglichen Zeugen unter Druck. Kein Richter schreitet ein.

Jochen stellt ernüchtert fest: Er hatte niemals ein echtes, vom Staat gewährleistetes Recht darauf, zu wissen, ob er der Vater der Kinder ist, denen sein Herz gehört hatte. Eine Mutter entscheidet, ob sie einen Mann in einem Irrglauben leben lässt, praktisch ohne jede Konsequenz  und solange es ihr beliebt.

Was kann Jochen jetzt tun? Es wird noch schlimmer kommen. Mehr dazu im nächsten Report.

Diese Geschichte ist selbst für den vieles gewohnten Männerservice derart skandalös, dass sich eine zweite Folge lohnt.

 

Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen: https://www.maennerservice.at/pensionssplitting/

Männerservice-Report #38, veröffentlicht am 14. März 2017

Betroffene
Vater: Jochen Prock*
Echtes Kind: Tina*, Ende 20
Kuckuckskind: Veronika*, Mitte
Verwandte: Großeltern, Onkel, Tanten, die gesamte Verwandtschaft

In der Verantwortung
Ariane*, Mutter der Kinder
Veronikas Vater
Jugendwohlfahrt Bludenz
Bludenzer Anwalt
Amt der Vorarlberger Landesregierung
österreichisches Familienrecht, im Besonderen Kindschafts- und Unterhaltsrecht

Ort und Zeitraum:
Bezirk Bludenz, seit Mitte der 90-er Jahre

** Das Vergehen „Unterschiebung eines Kindes“, §200 StGB, ist erwiesen, auch wenn die Täterin aufgrund der Verjährung straffrei davongekommen sein mag.

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