Üblicherweise
«20 Jahre habe sie sich aufgeopfert» für ihren Mann, und jetzt solle sie ohne Geld dastehen? Richard Krügels Befürchtungen sind sehr real. So könnte seine Frau Gisela, unter Tränen wohl, vor Gericht einfordern, warum sie einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt haben solle.
In all diesen 20 Jahren hatte Richard seine Frau mit einem großen Teil seines Arbeitseinkommens versorgt, während der nächste große Teil stets den Kindern gewidmet gewesen ist. Er hat sich darauf verlassen, dass diese Ehe hält und er gemeinsam mit seiner Frau bald den Lebensabend genießen könne.
Dann jedoch, so schildert der Mann, trifft ihn Gisela wie mit einem schweren Schlag in die Magengrube. Von einem Tag auf den anderen will sie «ihre Sexualität und Selbstverwirklichung ausleben», so gibt es Richard wieder.
Während dieser Mann noch fassungslos die Trümmer seines bisherigen Lebens betrachtet, vor denen er nun steht, zieht Gisela schon eine Grenze durch das Wohnzimmer. Die Ecke, in der sie die Schlafcouch schiebt, verhängt sie erst mit Decken, später schön sorgfältig mit einem Vorhang. Hier ist jetzt der Platz ihres Mannes, so lange, bis er hoffentlich auszieht. Gisela schläft selbstverständlich im schönen, ruhigen Schlafzimmer, im geräumigen Ehebett, während die Kinder täglich neu zusehen können, wie ihre Mutter ihren Vater abfällig behandelt und aus dem Familienleben ausgrenzt.
Einmal mehr lässt sich ein Vater jede dieser Abwertungen und Demütigungen gefallen, um die Kinder zu verschonen – doch wovor? Sie erleben ohnehin täglich einen hoch belasteten Ehekonflikt, und zudem einen Vater, der sich von ihrer Mutter auf eine Weise behandeln lässt, welche ihr Weltbild und -vertrauen für immer erschüttern wird.
Wir können leider wenig dabei helfen, wenn Männer glauben, es sei ihre Aufgabe und Verantwortung, derart aggressive Handlungen der Gegenseite mit sich selbst als Puffer abfangen zu sollen. Richard jedoch wendet sich wegen der Art, wie sich Gisela Verwirklichen und Ausleben möchte, an uns:
Gisela will nämlich Ehegattenunterhalt von Richard, nach der mafiösen, doch eben rechtlich real existierenden Prozentmethode: Von beiden Einkommen zusammengerechnet werden 40% auf Gisela verteilt.
Besonders geht es Gisela darum, von Richards künftiger Pension monatliche Zahlungen abzubekommen. Mit anderen Worten soll Richard, sobald er in Rente ist, gezwungen werden können, einen großen Teil seiner Pension an seine baldige Exfrau zu überweisen.
Giselas Anwältin, Conny Löffler*, assistiert geschickt. «Üblich» sei es, die Pension so aufzuteilen. Einmal mehr empfehlen wir dringend: Hören Sie nicht nur das, was Ihnen erzählt wird. Achten Sie auf alles, das ihnen verschwiegen worden ist, suchen und informieren Sie sich – bei unabhängigen Stellen, also nicht von öffentlichen oder öffentlich finanzierten, im Familienrechtsbereich immer von Feministen geführten Beratungen!
«Üblich» ist schon einmal kein Kriterium. Ja, es mag üblich sein, dass sich viele Männer freiwillig um einen Teil ihres Einkommens und ihrer Rente bringen lassen und unterschreiben, was später nie mehr zurückgenommen werden kann. Ebenso üblich ist es, dass Scheidungsrichter jeden Grund suchen, um einer Frau, welche die Geschichte der Aufopferung tränenreich vorträgt, diesen Teil des Einkommens des Mannes zuzusprechen. Doch was würde dieser Pensionsraub an Richard wirklich bedeuten?
Während der Mann ebenfalls in die Altersarmut rutscht, hat Gisela nicht einmal einen Vorteil davon! Sollte sie auf Unterhalt verzichten, oder sollte sie in einer strittigen Scheidung den Unterhalt verlieren, dann bekommt sich nichts von Richards Pension, ja: Doch im stattdessen erhält sie vom Staat die Ausgleichszulage, die de facto Mindestpension. Die Höhe ist etwa gleich, doch Gisela würde nicht Richard um dieses Geld erleichtern, sondern genau jenen Staat, welcher dieses Familien-Unrecht geschaffen hat.
Zudem ist Giselas Anspruch auf Ehegattenunterhalt sehr fragil: Wenn Richard konsequent vorgeht, hat er ihr schnell das überwiegende Eheverschulden nachgewiesen, und dann ist sie von ihrer Anwältin bloß in hohe Prozesskosten getrieben worden, auf denen sie sitzen bleibt.
Also kann Gisela nichts gewinnen, sondern nur verlieren. Die einzige Frage, die sich jetzt stellt, ist, ob sie Richard mit nach unten reißt, dorthin, wo sie sich «verwirklichen» will, und damit dann letztlich niemandem etwas bleibt.
Richard kann also Gisela gar nicht schaden, das macht sie gerade selbst. Er kann nur sich selbst schützen und zusehen, wohin sich Gisela versteigt, noch dazu unter schlechter Beratung.
Männerservice-Report #399, veröffentlicht am 13. Februar 2024
Betroffene
Richard Krügel*
zwei Kinder
Verwandte:
In der Verantwortung
Gisela Krügel*
Anwältin Conny Löffler*
österreichisches Familien-Unrecht
Ort und Zeitraum:
Österreich, August 2023