Überhöhter Unterhalt: Zeit ist relativ…

Zeit ist relativ. Damit fasziniert uns Einstein immer wieder. Selten finden wir Gelegenheit, diese so schwer fassbare Theorie nachzuweisen. So könnten Sie mit dem Düsenjet die Welt umrunden und ihre mitgeführte Atomuhr anschliessend mit Ihrer Atomuhr zu Hause vergleichen. Oder Sie gehen einfach zu einem österreichischen Bezirksgericht, einmal mit einem Vater, einmal mit einer Mutter.

Schon seit der Gründung des Männerservice beschweren sich Väter quer durch ganz Österreich darüber: Wenn eine Mutter den Kontakt zum Kind verweigert, dann können sie sich monatelang oder sogar jahrelang durch ein Gerichtsverfahren quälen, bis sie endlich ein Kontaktrecht haben. Das Gericht braucht eben seine Zeit, nicht wahr?

Sehr oft jedoch rächt sich die Mutter postwendend auf den Antrag des Vaters mit einem Unterhaltserhöhungsantrag, und hier erleben die Väter sofort, wie unglaublich sich Zeit dehnen und stauchen lässt: Wenn es um mehr Geld für die Mutter geht, sind Beamte schneller als der Gammablitz. Noch bevor sein Kontaktrechtsantrag überhaupt begonnen wird, ist die Unterhaltserhöhung zumeist schon beschlossen und erledigt.

Sicher: Ein Kontaktrechtsverfahren hat einen aufwendigeren Durchlauf, weil Richter, Familiengerichtshilfe, Gutachter und Jugendwohlfahrt sich in vielen Durchläufen die Verantwortung zuschieben wollen, das braucht natürlich Zeit.

Doch selbst Einstein hätte zu Grübeln begonnen, wenn wir ihm vorlägen, wie unterschiedlich lange selbst exakt dieselben Verfahrensabläufe benötigen würden, am Beispiel von Vätern wie Martin Wurz.

Dieser Vater hat festgestellt, dass der Unterhalt zu hoch ist für sein Einkommen. Voller Hoffnung stellte er daher einen Antrag, mit beigeschlossenem Einkommensnachweis, dass der Unterhalt gesenkt wird.

Doch was geschieht in unserem Universum mit berechtigten Anträgen von Vätern, den Unterhalt zu vermindern? Wird der Rechtspfleger mit seinem Büro im Gericht in ein Wurmloch gezogen? Was auch immer der Rechtspfleger in fremden Multiversen erlebt haben mag: Schon nach neun Monaten findet sich Martins Rechtspfleger in unserer Galaxie wieder, und tatsächlich: Jetzt führt er seine Pflicht aus und vermindert den Unterhalt. Oder soll etwa sein, was keiner glauben will: Dass der Rechtspfleger die Herabsetzung des Unterhalts für einen Vater einfach bewusst hinauszögert?

Was ist mit dem Erdenbürger Martin währenddessen geschehen? Er ist einfach auf seinen überhöhten Unterhaltsverpflichtungen sitzen geblieben. Die Schulden aus den letzten neun Monaten nimmt ihm niemand ab.

Eine Mutter braucht zu viel bezahlten Unterhalt niemals zurückzahlen. „In gutem Glauben verbraucht“ habe sie es, dieser sarkastische Satz ist Rechtsgrundlage. Wenn sie jedoch den Unterhalt erhöhen lassen will, dann zahlt der Vater rückwirkend auf den letzten Cent.


Männerservice-Report #93, veröffentlicht am 3. April 2018

Betroffene
Vater: Martin Wurz*, als Beispiel für zahlreiche weitere betroffene Väter

In der Verantwortung
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
österreichweit beobachtet und vielfach belegt seit Start des Männerservice 2011. In diesem Fall ein oberösterreichisches Gericht, 2017.

Schreiben Sie einen Kommentar

Your email is never published nor shared. Pflichtferder sind mit * markiert

HTML: You can use these tags: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>