Therapiert sie endlich!

Der Fehler, den Bastian Franz* begangen hat, war, dass er seine Tochter Jana* öfter sehen wollte. Daher hatte er, ohne jeden Argwohn, bei Gericht einfach nur eine Ausdehnung des bisherigen Kontaktrechts beantragt, denn mit Janas Mutter, Katja* war es einfach nicht möglich, darüber auch nur ansatzweise zu sprechen.

Seit diesem Antrag versteht Bastian die Welt nicht mehr. «Als ob jedes Amt gegen Männer sei», klagt er. Doch zuallererst hatte Katja, einfach nur, weil sie verhindern wollte, dass ihre Tochter öfter beim Vater ist, übelste Anschuldigungen gegen Bastian erhoben.

«Alles andere als harmlos» seien die Strafanzeigen gewesen, mit denen Bastian überschüttet wurde. Mit allen Mitteln fertigmachen wolle Katja ihn, so ist sich der Betroffene sicher. Wir wissen aus Erfahrung: Wenn plötzlich Strafanzeigen wie zufällig genau dann erhoben werden, wenn eine Mutter verhindern will, dass ein Vater seine Kinder überhaupt oder öfter sieht, dann handelt es sich eben um keinen Zufall. Diese Anzeigen umfassen zumeist Vorwürfe, welche nicht nachweisbar sind. Auch das ist kein Zufall, denn bei nicht nachweisbaren Vorwürfen kann auch eine gut mögliche Lüge, die Falschbeschuldigung, üble Nachrede und Verleumdung, nicht bewiesen werden. Somit kann die Beschuldigerin strafrechtlich kein Bumerang treffen.

In unserem Familien-Unrecht zählen keine Beweise. Dort zählen die Beschuldigungen, die im Raum stehen und sich nie mehr verscheuchen lassen.

Daher sieht Bastian seitdem seine Tochter nur mehr in der Besuchsbegleitung, also weniger denn je zuvor, und das nur unter, diskret kaschierter, schärfster Überwachung.

Wegen Verleumdung wollte er seine Exfrau anzeigen, doch sein Anwalt hatte aus Erfahrung gewarnt: Alle Vorwürfe würden noch einmal aufgewärmt, und selbst wenn er beweisen könnte, dass Katja gelogen habe, würde das alleine nicht einmal für eine Verurteilung reichen. Sollte sie sich erfolgreich darauf ausreden können, dass sie sich zum Zeitpunkt der Anzeige wirklich eingebildet habe, worüber sie den Vater ihres Kindes beschuldigt hatte, dann würde sie nicht schuldig gesprochen – und wer kann ihr nachweisen, was sie damals selbst geglaubt hatte?

Bastian braucht schon eine Psychotherapie, um aufzuarbeiten, was ihm hier widerfährt. Seine Therapeutin sorgt sich jedoch, nach allem, was nach und nach aus ihm herausbricht, nicht nur um ihren Patienten, sondern auch um Katja: Sie erkennt klare Anzeichen für ein seelisches Krankheitsbild am Verhalten dieser Frau und Mutter. An sich sei sie es, die dringend behandelt gehörte.

Bastian sorgt sich um seine Tochter, die bei Katja aufwächst. Was kann er unternehmen, damit seine Tochter nicht unter Katjas seelischen Problemen leidet?

Diese Frage trifft uns sehr oft: Häufig sind Väter oder Großeltern sicher, dass die Mütter der Kinder ihre psychischen Probleme auf die Kinder übertragen, die Kinder darunter leiden lassen und ihnen ihre Last auf den Lebensweg mitgeben. Doch, den Kindern die Mutter wegzunehmen, wäre doch völlig undenkbar! Wie könne man sie denn therapieren lassen, die Mutter?

Wir meinen: Die Absicht mag ja redlich sein, einerseits die Kinder schützen zu wollen, andererseits der Mutter die Kinder niemals wegnehmen zu wollen, und somit zum Ziel zu gelangen: Die Mutter müsse sich ändern! Doch wer für Freiheit und Selbstbestimmung ist, kann keinem Menschen vorschreiben, dass er sich ändern müsse. Zumeist meinen die Betroffenen es ja nicht so, sondern: Sie meinen, irgendjemand auf diesem Planeten könne die Mutter überzeugen und ihr zureden, dass sie dem Kind doch schade, wenn sie ihre Störungen an ihm auslebt, und sie zur freiwilligen Behandlung überzeugt.

Solche Ideen haben jedoch schlicht und einfach keinen Sinn. Die fraglichen Elternteile, die ihren Kindern schaden, so sehr wir das auch verhindern möchten: Diese Eltern sind anderer Meinung, und vom Gegenteil lassen sie sich nicht überzeugen. Sie haben es letztlich auch nicht notwendig. Das Familienrecht gibt ihnen eine Machtstellung, die sie jegliche Selbstzweifel abzublocken erlaubt.

Selbst wenn das Familienrecht gerecht wäre, steht es niemandem an, vom anderen zu verlangen, sich zu ändern. Sehr wohl jedoch wäre das Recht des Kindes auf Erziehung durch ein nicht krankmachendes Elternteil über das Recht einer Mutter, das Kind zu «behalten», zu stellen. Das jedoch gilt es nicht nur den besorgten Vätern und Verwandten begreiflich zu machen, sondern zuerst diesem Familien-Unrecht.

Bis dorthin fürchten wir, dass Bastian seine Tochter nicht schützen darf vor der Belastung, unter der sie bei Katja steht. Vermutlich schützt das Familien-Unrecht eine Täterin und stigmatisiert eines ihrer Opfer, den Vater ihres Kindes, fälschlicherweise als Bedrohung.

Wir hoffen für Bastian und Jana, dass sie sich bald wieder in freiem Rahmen sehen können. Katja jedoch kann sich nur selbst helfen, oder niemand. Währenddessen schaffen wir weiterhin Bewusstsein, um Leid wie diese hier endlich verhindern zu können.


Männerservice-Report #350, veröffentlicht am 14. März 2023

Betroffene
Vater: Bastian Franz*
Tochter Jana*, Kindergartenalter

In der Verantwortung
Katja Franz*, Bastians Exfrau und Mutter der Kinder
Österreichisches Familien-Unrecht

Ort und Zeitraum:
Ostösterreich, Dezember 2022

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