Siebenjährige klagt Vater

Wenn wir den burgenländischen Gerichten glauben wollen, dann hat doch tatsächlich die kleine Bianca*, im zarten Alter von sieben Jahren, ihren Vater Andreas* verklagt, dann fordert die Kleine nämlich in bewundernswerter, juristischer Gewandtheit schon wieder eine Unterhaltserhöhung vom Vater.

Bianca hat demzufolge Anträge gestellt und präzisiert. Zu den Einwänden ihres Vaters dürfen wir uns wundern, was Bianca hierzu „vorgebracht“ habe, warum der Vater keine Erleichterung von jeglicher Unterhaltserhöhung zugesprochen erhalten dürfe.

So wendet Andreas verzweifelt ein, dass Biancas Mutter, Kimberley*, doch mit seiner Tochter in Wien bleiben hätte können, in der Stadt, in der sie immer noch arbeitet. Doch Kimberley hat für sich und das Kind entschieden, dass deren Wohnort im Burgenland sein solle, von wo sie jetzt täglich nach Wien pendelt, und von wo Andreas seine Tochter für die gemeinsamen Zeiten jedes Mal auf eigene Kosten abholt. Warum soll Andreas diese Fahrtkosten tragen, welche ihn nur deshalb belasten, weil die Mutter diese Kosten durch ihre eigene, für ihn bis heute völlig unverständliche Entscheidung verursacht hat?

Dass Andreas versucht, die Unterhaltsbelastung in Grenzen zu halten, weil er sich intensiv und liebevoll um seine Tochter kümmert, an über 130 Tagen im Jahr, unter all den Zusatzkosten, die dessen Mutter verursacht, hat: Das, so lesen wir, bedeutet, dass sich der Vater „gegen den Antrag des Kindes“ ausspricht.

Wie ungemein wirksam die Wahl der Sprache Gedanken lenken kann, und wie perfide sie das «Familien-Unrecht» einsetzt, können wir an diesem Beispiel eindrücklich erleben.

Diese Justiz erweckt doch allen Ernstes den Eindruck, dass hier vor Gericht ein kleines Kind und der Vater gegeneinander kämpfen. Wie verlockend ist es nach dieser Sprachwahl selbstverständlicherweise, Partei für ein schutzloses Kind zu ergreifen und den neutralen Standpunkt aufzugeben?

Doch zeigen wir einmal auf, welche Realität hinter dem Selbst-Belügen dieses Familienrechts steckt:

Die kleine Bianca weiß natürlich überhaupt nicht, dass sie ihren Vater verklagt haben und hartnäckig auf seine höchstmögliche Unterhaltsbelastung bestehen soll. Sie freut sich doch so sehr, wenn sie der Papa abholt und gemeinsam mit ihr Zeit verbringt, bei sich zuhause in Wien. Gerne packt sie alle mögliche Spielsachen und Kuscheltiere, die ihr gerade einfallen, in seinen Kofferraum, gerne wirft sie Papas Geschenke ins Auto, vor der Rückfahrt ins Burgenland. Bianca weiß nicht, dass die gemeinsame Gestaltung dieser Zeit ihrem Papa Kosten verursacht, sie spürt nur, dass er keine Kosten und Mühen scheut für die schöne Zeit miteinander.

Natürlich hat Bianca keinen dieser Anträge geschrieben, sie hat niemals „entgegengehalten“, und wir hoffen sehr, dass sie nicht weiß, was hier in ihrem Namen geschrieben, gefordert und abgestritten wird.

Doch folgen wir noch einmal der kruden Welt des Familienrechts: Dann sind all das doch die geharnischten Schriftsätze des Kindes selbst, und ja, eine Kleinigkeit wäre dazu noch zu erwähnen: Viele, völlig selbstlose Menschen hätten, ganz ohne Eigeninteresse, Voreingenommenheit oder Vereinnahmung des Kindes, diese Anträge ganz und gar im Sinne und nur zum Wohl Biancas geschrieben. Bevor Sie nun Schmelzen ob der Fürsorglichkeit: Mit dieser Schönfärberei erzählt sich das Familienrecht nur selbst ein Märchen darüber, wer wirklich die hartnäckigen Geldforderungen verantwortet:

Kimberley*, die Mutter, gilt familienrechtlich ja nur als die „Gesetzliche Vertreterin“ des Kindes, welche sich selbstlos für Biancas finanzielles Wohl einsetzt. Sie nimmt Andreas` Geld derart zuverlässig treuhändisch für ihre Tochter an, dass sie keine Kontrolle braucht, keine Rechnungslegungspflicht, und diese rechtlich sogar von vorneherein verhindert wird. Wenn Kimberley also vor dem „Jugendamt“ und dem Gericht Geld fordert, dann macht sie das, nie niemals nicht, in irgendeinem Eigeninteresse, weil ja alle Mütter unfehlbar sind in den Augen dieses Familienrechts.

Weil Kimberley jedoch solche, pingelig auf jeden Cent bestehenden, Anträge gar nicht schreiben könnte, erledigt das „Jugendamt“ diese Arbeit gerne und zuvorkommend für sie. Warum? Weil das Jugendamt für „das Wohl des Kindes“ zuständig sei. Das bedeutet in diesem Fall: Kritische Fragen, etwa warum das Kind weg vom Vater ins Burgenland verbracht wird, dürfen erst gar nicht gestellt werden, oder wie sehr es dem Kind nützen soll, wenn dem Vater weniger Geld für die Zeit mit dem Kind gelassen wird. Nur maximales Geld für die Mutter soll „Kindeswohl“ sein.

Sie sehen schon: Alle geben vor, auf Seiten des Kindes zu stehen. In Wirklichkeit mauern bloß alle für die Mutter.

Zuletzt bestätigen das zugleich die Mutter, das Jugendamt und das Gericht eindrücklich jedem, der Lesen und das Gelesene mit Vernunft bewerten will:

Alle hier Genannten behaupten und bestätigen nämlich, dass Andreas nicht um die Fahrtkosten zu den Besuchszeiten beim Unterhalt entlastet werden soll. Warum? Weil er und Bianca ja statt mit dem Auto mit den Öffentlichen fahren könnten. Die Fahrzeit sei kaum länger, meint sogar das sich ehrwürdig fühlende Landesgericht – ebenso wie alle anderen Verantwortlichen sich wohl „ganz im Sinne des Kindes“ brüstend.

Stellen wir uns doch die Fahrten Biancas zum Papa und wieder zurück vor, wenn diese im Sinne der genannten Kindeswohltäter abliefen:

Bei bestenfalls 2 Stunden und 10 Minuten Gesamtfahrzeit unter viermaligem Umsteigen könnte das Kind nicht mehr nach Belieben mitnehmen, was einem Kind gerade so lieb und wichtig wäre, sondern nur mehr das Notwendigste für den kleinen Rucksack und die Tasche, die der Vater für sie schleppt.

Dass ihr Vater dann beim Abholen und beim Zurückbringen aufgrund der Hin- und Rückfahrt jeweils über einen halben Tag seiner Freizeit zu opfern hätte: Das hat Bianca sicher weder beantragt noch in ihren Entgegenhaltungen „vorgebracht“.

Den letzten Hohn setzt das Gericht mit der Antwort auf den Einwand des Vaters, es könne doch nicht sein, dass die Mutter seine hohen Fahrtkosten verursacht und er diese dann tragen solle, statt dass um diese Kosten der Unterhalt entlastet würde: Der Richter zieht sich darauf zurück, dass den Antrag auf höheren Unterhalt ja, schon wieder, «das Kind» gestellt habe, die Mutter habe also folglich nach Ansicht des Richters nichts mit dem Antrag des Kindes zu tun. Nach dieser Un-Logik wird also in vollem Ernst erklärt: «Dem Kind» dürfe daher nicht weniger Geld für etwas zugesprochen werden, was die Mutter verursacht hat. Daher müsse Andreas also den höchstmöglichen Unterhalt, ohne Entlastung der Fahrtkosten zahlen – an die Mutter natürlich.

Liebe Leserinnen und Leser, lassen wir uns gemeinsam nicht mehr die an Lügen grenzende Verleugnung und Beschönigung dieses Familien-Unrechts vormachen. Die Männerservice-Reports leisten ihren Beitrag dazu.


Männerservice-Report #339, veröffentlicht am 27. Dezember 2022

Betroffene
Vater: Andreas Kestranek*
Kind: Bianca*, 7 Jahre alt

In der Verantwortung
Kimberley*, Biancas Mutter
ein „Jugendamt“, ein Bezirksgericht und das Landesgericht im Burgenland
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Wien, Burgenland, Sommer 2022

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