Sei doch lieb zur Mutter!

«Sei doch nicht so unlieb zur Mutter!» So klingen sinngemäß die Verständnislosen, wenn sie hören, wie ein Vater Kritik am Umgang der Mutter mit dem Kind übt.

Ja, Tobias Rankl* ist so gar nicht lieb zu Silvia*, wenn er, so beklagt die Wörgler Familiengerichtshilfe, «auf die Defizite der Mutter lenkt», und natürlich sich nicht selbst schuldig fühlt, weil er «nicht den eigenen Konfliktanteil sieht».

Daher fragen wir in diesem Report, wie sich denn die genannten Verständnislosen an Tobias’ Stelle verhalten würden. Wir schreiben daher aus Ihrer Sicht, versetzen Sie in die Lage dieses Vaters:

Schon bald nach der Geburt Ihres Sohnes Marc* überborden Ihre Sorgen als Vater: Das Baby lebt bei der Mutter, oder sollte bei der Mutter leben. Doch nach Silvias dramatischem Selbstmordversuch, nachdem sie noch mit den roten Spuren des Stricks um den Hals in die Psychiatrie eingeliefert wurde, wird Ihnen klar: Sie wollen das Kind zu sich nehmen, schnellstmöglich, wo Sie es in Sicherheit wähnen! Oder ist das schon wieder gar nicht lieb der Mutter gegenüber? Würden Sie «Ihren Konfliktanteil» an den, durchaus bedauernswerten, Problemen der Mutter suchen und das Baby erst einmal vergessen?

Was würden Sie unternehmen, wenn Sie feststellten: Auch bei einer so gefährdeten Mutter haben Sie als Vater keine Chance auf die Obsorge für ihr eigenes Kind? Ist das nicht so wichtig, Hauptsache Sie vermeiden jede Erwähnung, dass das Kind bei ihr nach Ihrem Gefühl nicht in sicheren Händen ist, weil das Silvia so sehr kränken könnte?

Wenn auch die eingangs kritisierte Familiengerichtshilfe klipp und klar und schwarz auf weiß feststellt: Der Umgang des Vaters mit dem Kind ist hervorragend. Die Mutter hingegen kann mit ihrem Sohn nicht einmal kindgerecht spielen, nicht «interagieren». Bleiben Sie immer noch ganz lieb und zuckersüß, mit der Bestätigung in den Händen, dass ihr Sohn bei einer mehrfach nachgewiesenermaßen erziehungsunfähigen Mutter aufwächst?

Dann wäre der Fall klar: Wenn Sie sich so verhielten, gäben Sie Ihrer Beziehung zur Mutter klar den Vorrang vor dem Wohl des Kindes. Dann gäben Sie alles für das Mütterwohl, denn sie soll sich wohlfühlen, und weil sie keine Kritik an ihrer Erziehungsunfähigkeit verträgt, erzählten Sie ihr eben, dass sie ach so eine großartige Mutter sei, auch wenn Sie Sorgen hätten, dass ihrem Sohn Schaden zugefügt würde.

Es ist Tatsache, sofern wir den Ausführungen der Familiengerichtshilfe glauben, dass der kleine Marc mit seiner Mutter praktisch nie im Freien ist, während die Auflistung der gemeinsamen Unternehmungen des Kindes mit dem Vater mehrere Zeilen füllt. Selbst diese Behörde schildert, dass die Zusammenarbeit mit Silvia immer schwierig gewesen sei, weil die Mutter abblockt, sobald ihr Verhalten gegenüber dem Kind in die Kritik gerät. Selbst von der Familiengerichtshilfe will sie sich nicht sagen lassen, wie schlecht sie mit ihrem Kind umgeht. Der Vater, Tobias, hat aus Silvias Sicht sowieso keine Ahnung.

Und doch ist zuletzt Tobias der Böse, wenn er das Verhalten der Mutter seines Sohnes kritisiert. Die Mutter hat recht, und andernfalls bekommt sie eben recht – so handeln Justiz, Land und Bund gegenüber Tobias.

Am dramatischsten stellt sich diese Rücksichtslosigkeit auf Kosten des Kindes dar, wenn es um dessen Gesundheit geht. Marc lebt in einer Gegend, in der Zeckenbisse und die bösartige Krankheit FSME besonders häufig sind. Tobias will das Kind impfen lassen, will es schützen. Jeder Arzt würde dieses Vorhaben unterstützen. Doch Mutter Silvia will das Kind nicht impfen lassen. Diese Gefährdung der Gesundheit ihres Kindes braucht sie nicht zu begründen.

Doch Tobias hat sich jetzt zu rechtfertigen. Wir können selbst nachlesen: Nicht einmal die «Gemeinsame Obsorge» soll er bekommen, weil er sie sozusagen «ausnützen» würde: Zum Beispiel, um ohne Zustimmung der Mutter das Kind FSME-impfen zu lassen, ohne Einverständnis der Mutter also das Kind schützen zu wollen.

Der Eindruck verstärkt sich mehr und mehr für Tobias: Alle Verantwortlichen im Land wollen nicht das Kind, sondern die Mutter schützen. Eine Kinderbeiständin scheint ihm mehr die Bedürfnisse der Mutter zu unterstützen, und zuletzt empfiehlt die Familiengerichtshilfe, aufgrund der Erziehungsunfähigkeit der Mutter, zu handeln. Erraten Sie, welche Empfehlung sie ausspricht?

Richtig, sie empfiehlt nicht, das Kind zum sehr gut erziehungsfähigen Vater zu geben! Sie empfiehlt, es bei der erziehungsunfähigen Mutter zu belassen und dieser eine «Unterstützung», also letztlich eine von uns allen finanzierte Familienhelferin zur Seite zu stellen.

Spätestens damit ist klar: Hier geht es nicht um das Kind. Es geht darum, dass die Mutter ihr Kind behält, auch wenn sie damit nicht umgehen kann.


Männerservice-Report #178, veröffentlicht am 26. November 2019

Betroffene
Vater: Tobias Rankl*
Kind: Marc*, 7 Jahre

In der Verantwortung
Silvia*, Mutter des Kindes
Bezirksgericht Zell am Ziller
Tiroler Familiengerichtshilfe
Tiroler Kinderbeiständin
Gutachter

Ort und Zeitraum:
Zillertal, seit 2012

Schreiben Sie einen Kommentar

Your email is never published nor shared. Pflichtferder sind mit * markiert

HTML: You can use these tags: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>