Schuldig des geschlagen Werdens?

Siegbert ist fassungslos. Seine Exfrau Britta hat richtiggehend auf ihn eingedroschen, so schwört er. Doch selbst nach der zweiten Instanz in einem Gericht, von dem er noch zwei Jahre zuvor glaubte, es sei objektiv und gerecht, ist er es, der einen Schuldspruch ausfasst.

Das Opfer wird schuldig gesprochen: ein normaler Vorgang in Österreich, wie ihn der Männerservice regelmäßig erlebt, sofern es im Verfahren nicht mehr um die Sache geht, sondern um etwas, das Justiz und Politik wichtiger ist: Einer Frau gegen einen Mann recht zu geben. Das Wort „Frauenrechte“ bekommt eine andere Dimension –  der Frau wird immer recht gegeben, selbst wenn sie die Täterin ist.

Wir wissen: Viele Leser werden jetzt zumachen. Es kann nicht sein, was der Leser nicht mit eigenen Augen gesehen hat. Sehen wir das Geschehen daher mit Siegberts Augen:

Als er im April 2016 seine Kinder abholen wollte, war ihm die Lage bereits entglitten. So friedlich die Scheidung vor drei Jahren noch abgelaufen ist, so schnell ist sie eskaliert, als Siegbert ein Jahr später eine neue Partnerin hatte, einfach nur, weil er eine hatte.

Schon Anfang 2015 ist Britta bei der Kindesübergabe gegen sein Auto getreten und hatte ihn lauthals beschimpft, vor den Augen und Ohren der Kinder natürlich. Im Nachhinein findet sich Siegbert dumm, dass er sie damals nicht schon angezeigt hatte. Doch wir wissen: Was fragen sich die meisten Leute, wenn ein Mann von einer Frau bedroht, beschimpft oder geschlagen wird? Sie fragen sich, was er, der Mann, denn angestellt hat! Jawohl, nicht das Offensichtliche, das gerade die Frau anstellt, nein, das Eingebildete, der Vorurteilsfilm, der in den Menschen abläuft, der vom bösen Mann, der die völlig unschuldige, engelsgleiche Frau so bis in die Verzweiflung treibt, dass sie aus Verzweiflung verzweifelt gewalttätig wird in ihrer Verzweiflung, der läuft bei vielen Menschen ab. Wer will sich die vorurteilsbehafteten Blicke antun? Siegbert jedenfalls nicht, daher schweigt er. Doch damit schützt er die Täterin und setzt genau das falsche Zeichen.

Wir schwören Ihnen, liebe Leser: Wer sich Tätlichkeiten schweigend gefallen lässt, lädt den Täter bloß zu den nächsten Übergriffen ein, und, ja, das gilt auch für weibliche Täterinnnen, und herrgottsnocheinmal, ja, weibliche Täterinnen gibt es, mehr als viele sich wohl denken wollen!

Das erlebte Siegbert endgültig, als die Lage soweit eskalierte, dass ihn Britta schon wieder tätlich attackierte, bis sie ihm, als er sich wegdrehte, um mit den Kindern das Weite zu suchen, in den Rücken drosch, so erzählt er überzeugend. Doch immer noch verzichtet Siegbert auf eine Anzeige.

Das jedoch erledigt Britta. Sie zeigt Siegbert selbst bei der Polizei an, plötzlich soll er es gewesen sein, der sie geschlagen haben soll.

Im Strafprozess traut Siegbert seinen Augen und Ohren kaum. Den Richter empfindet er voll auf Seiten der Frau. Wir vom Männerservice verweisen dazu auf die Vorurteile, welche wir oben beschrieben haben. Aus einem Gutachten liest der Richter Verletzungen von Britta heraus, welche unmöglich von ihm stammen können, so ist er sicher, und doch zählt sich Siegbert in diesem Moment noch zu den Vielen, welche der Männerservice zu Genüge kennt: Er glaubt, einfach Pech mit dem Richter gehabt zu haben. In der nächsten Instanz wird alles gut. Unser Rechtsstaat ist gut. Er funktioniert, er ist objektiv – so der letzte Funke des Glaubens, der bald erlöschen wird.

Jetzt ist die zweite Instanz durch, und wir sehen Altbekanntes: Wenn ein Richter völlig Unrecht gesprochen hat, dann revidiert ihn die zweite Instanz nicht. Sie mildert bloß die Folgen für den zu unrecht Verurteilten. Siegberts Strafe wird reduziert. So erzielt die zweite Instanz einen faulen Kompromiss: Sie stellt den ersten Richter, immerhin ein Kollege, nicht bloß. Das ist erst einmal das Wichtigste für diese Richter, und sie glauben wohl ernsthaft, Siegbert sollte mit der Milderung des Unrechts gegen ihn sogar noch zufrieden sein.


Männerservice-Report #108, veröffentlicht am 17. Juli 2018

In der Verantwortung
Britta Holzer*
Ein Bezirksgericht in Niederösterreich, Richter Dagobert Kurz*
lokale Polizei
Landesgericht St. Pölten
österreichische Justiz und Politik, welche zu weiblichen Tätern hält und männliche Opfer ignoriert

Ort und Zeitraum:
Bezirk Purkersdorf
Tatzeitpunkt April 2016, Urteil in zweiter Instanz Februar 2018

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