Schneckentempo genügt!

Wie viele Beschäftigte in Österreich betrifft auch Werner Zubcic* die aktuelle, schlechte Wirtschaftslage: Hatte er vor ein paar Monaten noch voll und zusätzlich durch seine Überstundenleistungen sein Einkommen verdient, so steht er jetzt mit seinem Kurzarbeitsgehalt da und versucht, damit das Auskommen für sich und seine Familie zu finden.

Sein erwachsener Sohn Simon*, der von dessen Mutter, Nina*, vollkommen gegen ihn aufgehetzt worden ist, studiert und verlangt immer noch Unterhalt von Werner. Wir kennen bereits die Art, wie Simon auf Werners E-Mails reagiert. Egal, was sein Vater schreibt, Simon verdreht alles, er reagiert stets beleidigt und vorwurfsvoll – genau so, wie Werner es bei dessen Mutter stets erlebt hat.

Sie können sich vorstellen, wie der Sohn auf ein Mail des Vaters reagiert, in dem dieser darlegt, dass sein Einkommen stark verringert sei und damit auch der Unterhalt zu senken wäre: In gewohnt weitschweifigen Ausführungen streitet der Sohn die schwierige Lage des Vaters ab, gibt ihm gleich Schuld an seinen eigenen Sorgen und allem, was im Leben des Sohnes falsch läuft und erhöht einmal mehr, auch wenn es nichts zur Sache tut, schnell einmal die Mutter, damit der Vater es nur wieder weiß…

Simon hatte ursprünglich an der Technik studiert, obwohl er bis zur Matura hin beileibe kein guter Schüler gewesen ist. Das technische Studium hatte er bald aufgegeben und ist plötzlich zum Lehramtsstudium gewechselt. Ebenso plötzlich wechselt er jetzt wieder zurück zur Technik. Doch zahlreiche Prüfungstermine hat er bereits sausen lassen, unter der Behauptung, diese hätten coronabedingt nicht stattgefunden – was Werner auf Nachfrage sogar widerlegen konnte.

Ein zügiges Studium ist das beileibe nicht. Darf ein Bummelstudent, der mehrmals die Studienrichtung wechselt, seinen Vater immer noch auf Unterhalt klagen, wie er will?

Werner stellt der TU Graz die Frage, ab welchem Kriterium ein «prüfungsaktives» Studium vorliegt. Wir zitieren die Antwort der Uni, bezogen auf Simon:

Ein sogenanntes ‚prüfungsaktives‘ Studium liegt nach aktueller Definition vor, wenn im Studienjahr in einer Studienrichtung mindestens 16 ECTS erbracht wurden, also nach 4 Semestern 32 ECTS. Das ist mit 31.5 ECTS nur sehr knapp verfehlt. Wenn man also die offizielle Definition der Prüfungsaktivität heranzieht kann eine Leistung von 31.5 ECTS in 4 Semestern durchaus als ernsthafter Studienfortschritt bezeichnet werden.

Werner interpretiert daraus:

„Ich habe gerade erfahren das es für meinen Sohn ausreicht, 16 ECST Punkte pro Jahr zu erreichen. Das bedeutet, dass er sein Studium von 6 Semestern auf 11 Jahre / 22 Semester ausdehnen kann. Ich werde noch Unterhalt zahlen, wenn ich schon in Pension bin.“

Der Männerservice stellt fest: Unsere vorher getroffene Aussage, dass Simon ein Bummelstudent sei, war offenbar falsch: Im Sinne der österreichischen Universitäten ist er sogar «prüfungsaktiv», wenn er jetzt, in der Mitte seines Studiums, noch 11 Jahre lang studiert.

Die Republik Österreich wird sich mit der Österreichischen Hochschülerschaft, die ja selbst in Broschüren beflissen erklärt, wie ein Vater auf Unterhalt geklagt werden kann, einig sein: Ein Student soll unterhaltsberechtigt bleiben, bis er fast 40 Jahre alt ist, wenn er es darauf anlegt.

Viele nehmen irrtümlich an, ein Kind sei ab einem gewissen Alter, die einem meinen, mit 25, die anderen tippen auf 27, nicht mehr unterhaltsberechtigt. Wer es nicht fassen kann, frage bei uns nach: Das Unterhaltsrecht lässt alles offen. Wer nicht «selbsterhaltungsfähig» sein will und es darauf anlegt, kann unterhaltsberechtigt sein, selbst wenn er auf die Lebensmitte zugeht und die ersten grauen Strähnen im Haar auftauchen.


Männerservice-Report #236, veröffentlicht am 5. Januar 2021

Betroffene
Vater: Werner Zubcic* und Familie

In der Verantwortung
Sohn: Simon*, 25 Jahre alt
Nina*, Simons Mutter
österreichisches Unterhaltsrecht

Ort und Zeitraum:
Österreich, September 2020

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