Schmutziger Trick oder Unwissenheit?
Manfred Ambros* wird es allmählich mulmig: Anfangs hatte er der öffentlichen Scheidungsberatung noch vertraut. Schließlich sitzt diese ja im Gebäude des Bezirksgerichts, und das hat den Ruf absoluter, fast schon majestätisch erhabener Objektivität. Zusammen mit seiner Frau Janine* hat sich Manfred mehrere Male beraten lassen, denn Janine will die Scheidung, und Manfred sucht eine faire Lösung.
Tatsächlich klingt der Berater Konrad Reiner* anfangs sehr unparteiisch. Er ist kein Gerichtsbediensteter, sondern untersteht dem Vorarlberger „Institut für Sozialdienste“, der mit Abstand größten Sozialeinrichtung im Lande.
Doch zunehmend beschleicht Manfred das Gefühl: Konrad Reiner befasst sich nur mit den Sorgen der Frau, mehr noch: Er macht sich um die Zukunft Janines Sorgen und sucht Lösungen für sie, an welche Janine noch gar nicht gedacht hat. Doch mit jeder Idee Konrad Reiners, die für Janines finanzielle Zukunft von Vorteil sein sollte, will Manfred zunehmend wissen: Geht das auf Kosten seiner eigenen Zukunft, seiner eigenen Existenz? Je konkreter er sich informiert, je genauer er von diesem „neutralen“ Berater wissen will, wie denn seine Zukunft aussehen soll angesichts der Verpflichtungen und somit Belastungen des Mannes, die Konrad Reiner für diesen plant und ihn dazu überreden will vor den Augen seiner Frau, desto mehr schwant ihm: Es scheint dem IfS-Berater egal zu sein, ob Manfred überhaupt selbst Geld zum Leben bleibt.
Der Mann und Vater, dem zunehmend Angst und Bange wird angesichts der Zukunft, ist bekannt: Der Männerservice ist ein Kontrast zur öffentlichen Beratungsszene. Er will hören, was wir zu den Vorschlägen und Aussagen des Beraters in Landesdiensten meinen. Uns eröffnet sich ein vielsagendes Bild:
Stets warnen wir davon: Wenn bereits der Kindesunterhalt eine so große Belastung wird, dass dem Vater nichts zum Leben bleibt, wenn diesem Vater nicht einmal mehr eine Wohnmöglichkeit gelassen wird, in der er die Kinder zu sich nehmen kann, dann begibt das österreichische Unterhaltsrecht ihn auf eine sehr lange Durststrecke.
Doch diese Durststrecke endet erst recht in der Wüste, wenn die Exfrau Anspruch auf Ehegattenunterhalt hat. Dann nämlich geht die finanzielle Belastung in Jahrzehnten erst recht wieder von vorne los.
Besonders schlimm wird Ehegattenunterhalt oftmals in der Pension: Das Einkommen das Mannes wird in der Rente natürlich geringer. Doch oftmals steigt im Gegenzug der Ehegattenunterhalt, weil die Frau kaum Pensionsbeiträge eingezahlt hat. So bleibt dem Mann keine vernünftige Rente, nur wegen des Ehegattenunterhalts.
Und was bleibt der Frau an Mehreinkommen? Zumeist gar nichts! Wenn sie nämlich nicht unterhaltsberechtigt wäre, würde sie die volle Ausgleichzulage, die „Mindestpension“, vom Staat bekommen. Doch zuerst prüft Vater Staat, ob er sich das Geld für die Frau sparen kann. Und tatsächlich, wenn er feststellt, dass die Frau unterhaltberechtigt wäre, wird sie zuerst zum Gericht geschickt: Dann muss sie nämlich zuerst vom Exmann so viel wie möglich Unterhalt einklagen und notfalls exekutieren, auf eigenes Risiko – und vielleicht nach Monaten des Geldeintreibens vom Exmann darf sie sich wieder beim Staat melden, damit sie endlich noch den Rest auf ihre Ausgleichszulage bekommt. Ebenso läuft es bei der Mindestsicherung, bei der sich die Bundesländer Geld auf Kosten der Exmänner sparen.
Fazit: Oft gewinnt die Frau nichts außer ein gewaltiges Finanzloch während der Klagerei, und der Mann verliert Geld. Wer profitiert? Entweder der Staat oder die Bundesländer!
Konrad Reiner ist ja über das IfS quasi in Diensten des Landes Vorarlberg. Es ist kein Zufall, dass er sich große Sorgen macht, als er das Noch-Ehepaar Ambros berät: Sollte Janine einmal Mindestsicherung brauchen, dann, meint er, „täten die Ämter blöd“, wenn Janine bei der Scheidung auf Unterhalt verzichtet hätte.
Offenbar ärgert sich die Vorarlberger Landesregierung also ganz gewaltig darüber, wenn jemand auf Ehegattenunterhalt verzichtet. Kein Wunder: Kann sie sich doch über Ehegattenunterhalt Millionen sparen, auf Kosten der Ex-Ehepartner. Doch sie kann sich ärgern, wie sie will: Wenn ein Unterhaltsverzicht richtig formuliert ist, wird es ihr schwer fallen, die Sozialleistung zu verweigern.
Möglicherweise deshalb setzt Konrad Reiner alles daran, Manfred zu überzeugen, dass dieser Unterhalt nicht nur für die Kinder, sondern auch für Janine unterschreibt:
Für die Kinder müsste Manfred 1450 Euro monatlich zahlen, schätzt er selbst ab. Ihm fröstelt bei dieser Summe: Ihm würde nichts mehr bleiben zum Leben. Janine hätte deutlich mehr zur Verfügung, inklusive der über 600 Euro Familienbeihilfe, Mietkostenzuschuss und somit wohl kostenfreiem Wohnen und anderer eventueller Beihilfen.
Doch Konrad Reiner schlägt etwas vor, das auf den ersten Blick gut klingt: Janine solle mit weniger Unterhalt für alle Kinder zufrieden sein und das mit ihrer Unterschrift bestätigen, und im Gegenzug soll Manfred bei 200 Euro Unterhalt monatlich für die Frau unterschreiben. „Für Sie bleibt die Summe gleich, Herr Ambros, aber Ihre Frau hätte selbst etwas und stünde vor den Ämtern besser da“, redet der IfS-Berater sinngemäß auf ihn ein, so schildert Manfred.
Da taucht er wieder auf, der Trick, den wir bereits vor vier Jahren aufgedeckt haben. Wir hatten ihn ursprünglich der Anwältin Dr. B.** vorgeworfen und werden das seitdem nicht mehr tun, denn sie hat diesen Trick so entschieden bestritten, dass sie sogar geklagt hat dagegen und letztlich sogar damit einverstanden war, dass ihr der Obmann zwar schmutzige Tricks im Allgemeinen vorwerfen darf**, wenn er dafür darauf verzichtet, ihr diesen speziellen Trick vorzuwerfen. Der Umstand, dass auch eine kompromisslose Anwältin dagegen klagt, wenn ihr so ein Trick unterstellt wird, dass sie so energisch bestreitet, zu solchen Methoden zu greifen und so deutlich davon Abstand nimmt, bestätigt: So ein Trick, den sie selbst energisch bestätigt, niemals zu benutzen, wäre wahrlich ein schmutziger Trick, heimtückisch und an der Grenze zum Betrug.
Sollte nämlich Janine unterschreiben und Stein und Bein versichern, dass sie mit einem niedereren Unterhalt für die Kinder zufrieden wäre, so würde sich diese Unterschrift als „gegen die Guten Sitten“ herausstellen später. Sie wäre ungültig. Janine könnte nachträglich den Unterhalt für die Kinder erhöhen lassen und sogar rückwirkend nachfordern bis zum Tag der Unterschrift.
Andererseits könnte Manfred seine Unterschrift dafür, dass er Janine 200 Euro Ehegattenunterhalt bezahlt, niemals zurücknehmen, auch wenn er im Glauben gehandelt hat, dass diese Unterschrift in Verbindung zu Janines Unterschrift stünde. Somit stünde Manfred plötzlich vor eine deutlich höheren Gesamtsumme als der, die er unter der Regie des IfS-Beraters Konrad Reiner vereinbart hat.
Wusste Konrad Reiner Bescheid, was er Manfred Ambros hier einreden wollte? Wir sehen nur zwei Möglichkeiten: Entweder hatte er, der uns jahrelang als Scheidungsberater, durchaus ein frauenfreundlicher, bekannt ist, gar keine Ahnung, welche Folgen seine Beratung hat; Oder er hat genau den schmutzigen Trick versucht, den selbst sich als „kompromisslos“ bezeichnende Anwälte wie Dr. B. so entschieden ablehnen in der Öffentlichkeit?
Einmal mehr stehen für solche Missstände die Landesrätin Katharina Wiesflecker und Landeshauptmann Markus Wallner in der Verantwortung: Der schmutzige Trick selbst als solcher, schmutziger nämlich, ist durch uns seit Jahren bekannt, auch wenn wir an dieser Stelle betonen, dass wir diesen Dr. B. aufgrund eines Vergleichs nicht nachsagen wollen und werden, sondern ihr im Zug des Vergleichs nur „schmutzige Tricks, Heimtücke und die Grenze zum Betrug im Allgemeinen**“ nachzusagen erlaubt sind.
Doch in diesem Zuge haben wir beiden genannten Politikern umfangreiche Beweise gesendet, was in ihrem Bundesland so getrieben wird im Familienrecht. Sie haben die Beweise zur Seite geschoben und scheinen uns sogar böse darüber zu sein, dass wir Beweise geliefert und diese öffentlich gemacht haben. Stattdessen werben sie auf der Seite der Landesregierung immer noch tüchtig damit, Frauen, und nur Frauen, Männer ausgeschlossen, gefördert zu „kompromisslosen“ Anwälten zu vermitteln.
Diese Landesregierung wird eines Tages diesbezüglich zu lernen oder den Guten Willen erwerben, sie scheint noch etwas Zeit zu brauchen. Bis dorthin steht der Männerservice für die Menschen bereit und säubert im Vorhinein, was durch die Vorarlberger Scheidungslobby unter Patronanz der Landesregierung an schmutzigen Angelegenheiten angerichtet werden könnte.
Männerservice-Report #211, veröffentlicht am 14. Juli 2020
Betroffene
Vater: Manfred Ambros*
Kinder: Sean*, 3 Jahre, Hanna*, 5 Jahre, Mike*, 7 Jahre
In der Verantwortung
Janine*, Manfreds Ehefrau und Mutter der Kinder
Konrad Reiner*, Scheidungsberatung des IfS Vorarlberg
IfS Vorarlberg, politisch geführt von
Landesrätin Katharina Wiesflecker und
Landeshauptmann Markus Wallner
Ort und Zeitraum:
Vorarlberg, 6. April 2020
** Dr. B. ist die Dornbirner Scheidungsanwältin Birgitt Breinbauer. Sie hat den Obmann des Männerservice, Hannes Hausbichler, geklagt, weil er ihr schmutzige Tricks, Heimtücke und die Grenze zum Betrug vorgeworfen hat. Auch nach dem Prozess darf Hausbichler diese Vorwürfe im Allgemeinen veröffentlichen, mit Ausnahme dessen, dass sie Klientinnen anleitet, zu einer Vereinbarung über Ehegattenunterhalt zu gelangen, dadurch verbunden ein niedrigerer Kindesunterhalt vereinbart wird – diese Ausnahme sei ihr durch ein Vergleichsangebot Hausbichlers zugestanden.
Sie selbst hat sich in ihrer Klagschrift als «kompromisslos» bezeichnet bei Scheidungen, genau in jenen Situationen also, in denen unserer Ansicht nach Kompromisse bitter notwendig wären. Die Vorarlberger Landesregierung vermittelt nachweislich Frauen zu dieser Anwältin, die nach Selbstbezeichnung keine Kompromisse zu suchen scheint.