Routine

Für die Polizisten findet an diesem Mittwoch, den 14. September 2022, ein Routineeinsatz statt. Sie kennen ihr Ziel, sie wissen, was sie dort vorfinden werden und, mehr noch, sie wissen bereits, welche Amtshandlung sie durchführen werden, weil sie bereits von vorneherein wissen, wie sie die vorgefundene Situation beurteilen werden.

Tatsächlich läuft alles wie üblich ab: Claudia Pongratz* hatte die Polizei gerufen, weil sie ihren Mann Roman* der häuslichen Gewalt beschuldigt, oder sonst halt weil sie ihm Bedrohung unterstellt, so konkret muss sie das ja nicht angeben, um ihn, wie auch immer dies dann gerechtfertigt werden soll, auf jeden Fall von der Polizei aus der Ehewohnung weisen zu lassen.

Wie so oft, sind keine Anzeichen von Gewalt zu erkennen. Also wechseln die Polizisten und Claudia eben den Grund für die Wegweisung. Dann ist Roman eben bedrohlich geworden. Das Empfinden einer Bedrohung, von dem Claudia erzählt, würde ja ohnehin schon reichen, doch sie wird präziser: Roman solle gerade eben die Kinder bedroht haben. Dankbar nehmen die Beamten diese Anschuldigungen auf, eine Prüfung dieser Anwürfe ersparen sie sich lieber, sonst kommen vielleicht sogar noch Zweifel auf, ja, und endlich können die Polizisten einem Mann, der wieder einmal so sehr verzweifelt seine völlige Unschuld beteuert, wie üblich, wegweisen, ihm die Schlüssel abnehmen, einbläuen, dass sie jederzeit sofort mittels Blaulichteinsatz heranstürmen würden, wenn Roman sich der Wohnung seiner Familie auch nur nähern sollte –  um sich dann wieder auf den Weg zurück zur Station zu machen. Vielleicht haben sie mittlerweile Hunger, möglicherweise haben sie sich schon während der Routinearbeit der Wegweisung überlegt, welchen Burger sie beim Drive-In bestellen.

Wozu sollen sich die Polizisten aufregen über solche Einsätze? Sie wissen: Sollten sie es wagen, den Mann nicht wegzuweisen, dann würde es ungemütlich für sie. Die argwöhnischen Befragungen, die Forderungen nach immer noch genaueren Berichten, wie sie denn jemals auf die Gedanken gekommen seien, dass der Mann nicht gefährlich sein könnte, der Verweis auf die Schulungen mit den Statistiken und den dramatischen, ergreifenden Bildern von blutig geschlagenen Frauen, vielleicht noch eine Nachschulung… Jeder Polizist weiß, dass es keinen Sinn hat, gegen den Druck, Männer weg zu weisen, Widerstand zu leisten. Da bringen die Beamten den Einsatz besser hinter sich, der Mann wird eh schon irgend etwas angestellt haben, und schauen, dass sie hinterher etwas zwischen die Zähne bekommen, der Dienst wird ja noch lang heute…

Oft beginnt kurz nach dem Routineeinsatz der Polizei eine kleine Routine für den Männerservice:

Der Betroffene findet nach langer Suche endlich eine Stelle, welche es wagt, das «Gewaltschutzsystem“ und die Wegweisungen als nicht rechtsstaatlich und missbrauchsgefährdet zu kritisieren, nämlich uns. Wir lesen oder hören die Schilderungen, wie völlig schuldlos er sei, und jedes mal mehr überrascht uns, dass jeder Betroffene selbst so überrascht ist darüber, wie es denn nur sein könne in einem Rechtsstaat, dass er völlig ohne Beweise, ohne Anhörung und Würdigung aller Aussagen, vielleicht sogar unter Ignoranz der Entlastungsbeweise des Mannes einfach weggewiesen würde. Tatsächlich: Die Menschen glauben nach über 25 Jahren dieses «Gewaltschutzstems» fast ausnahmslos, es müsse rechtsstaatlich ablaufen. Dabei hatte es sich bereit im Widerspruch zum Rechtstaat begründet, in voller politischer Absicht.

Unsere Routine führt uns zum Hinweis auf Maßnahmenbeschwerden. Die erste ist praktisch chancenlos, beim Magistrat oder der BH. Vielleicht wird sie deshalb prinzipiell abgelehnt, weil sie sofort wirken und damit wirklich helfen würde. Roman soll trotzdem die Beschwerde einlegen, und sogleich die zweite, beim Landesverwaltungsgericht. Die hat bessere Chancen, aber wohl deshalb, weil die Aufhebung der Wegweisung von dort so spät einträfe, dass diese Wegweisung schon längst abgelaufen wäre. Ja, das ist ein Treppenwitz. Trotzdem soll er beantragen.

In der Zwischenzeit, klären wir routiniert auf, wird Claudia vermutlich eine «Einstweilige Verfügung» vor Gericht beantragen. Dann darf Roman in Summe wohl ein Jahr lang nicht mehr zurück. Weil diese Verfügung von einem Gericht getroffen wäre, würde sogar die Ungültig-Erklärung der bereits abgelaufenen Wegweisung des Landesverwaltungsgerichts nichts nützen. Gegen diese Verfügung hat er zwar auch praktisch keine Chance, soll jedoch seinen Entgegenhaltungen schriftlich und nachweisbar einreichen.

Nun reißt uns jedoch Roman jäh aus unserer Routine: Tatsächlich hat einer einen klaren Beweis dafür, dass alles, was Claudia behauptet hat, gelogen war, ein unwiderlegbarer Sachbeweis. Er hatte wohl geahnt, was Claudia planen könnte. So ganz ahnungslos über das Unrecht bei Wegweisungen war dieser Roman wohl doch nicht…

Unsere Empfehlungen bleiben dieselben, doch seine Chancen sind schlagartig gestiegen.

Claudia hat zwar erfolgreich, genau so, wie wir das gewohnt sind, die «Einstweilige Verfügung» beantragt. Doch Roman bekämpft die Verfügung erfolgreich mit Hilfe seiner Beweise, und das Landesverwaltungsgericht hebt die Wegweisung als rechtswidrig auf, weil sie aufgrund der Beweise nicht anders kann.

Somit ist endgütlig erwiesen: Die Wegweisung war unrechtmäßig. Die Einstweilige Verfügung war ebenfalls unrechtmäßig. Claudia hat gelogen und das Gewaltschutzsystem benutzt.

Doch bis zu diesem Erfolg sind fast vier Monate vergangen. 3 ½ Monate durften seine Kinder und Roman keinen Kontakt miteinander haben, weil er zu Unrecht als Gewalttäter, oder «Gefährder», das ist noch übler, weil es ohne die Notwendigkeit von Beweisen stigmatisiert, gebrandmarkt war.

Roman versteht, warum wir dringend empfehlen, Rechtsmittel auch dann zu ergreifen, wenn praktisch keine Chancen bestehen: Die Aburteilung als «Gefährder» würde ständig zu seinem Nachteil aufgewärmt, wenn Claudia den Kontakt der Kinder zu ihm verteilen will, wenn sie maximalen Unterhalt, den halben Wert seiner Motorräder und des Autos herausschlagen und gleichzeitig die gemeinsamen Schulden auf ihn abwälzen will.

Seitdem bewiesen ist, dass Claudia gelogen hatte, sind ihr die beschriebenen Dreistigkeiten verloren gegangen. Eine Frau wird zwar fast nie bestraft, wenn sie so eine Straftat begangen hat, dafür schützen sie zu viele Feministen und Mitläufer in allen Behörden. Doch wenigstens hat sie etwas Rückhalt verloren, weil all jene, die stets blind auf seiten der Frau gegen den Mann kämpfen, in ihrem Fall wissen: Hier können sie sich die Finger verbrennen! Roman hat sich erfolgreich gewehrt und könnte das jederzeit wieder.

Wir wünschen uns, dass, anstatt sich Roman überschwänglich bei uns bedankt für unsere kleine Routinearbeit, dieser Dank eines Tages nicht mehr notwendig ist und Gerechtigkeit sowie Rechtsstaatlichkeit zur Routine werden im Gewaltschutz.


Männerservice-Report #364, veröffentlicht am 20. Juni 2023

Betroffene
Roman Pongratz*
Kinder: Marie*, 14 Jahre, und Silvie*, 9 Jahre
Verwandte väterlicherseits

In der Verantwortung
Claudia Pongratz*
österreichisches «Gewaltschutzsystem»
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Wien, seit 14. September 2022

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