Redegewandt

Kurt Götz* verzweifelt daran, wie Birgit*, die Mutter seiner Kinder, jeden Dialog abblockt: «Nur das Wohl der Kinder» gibt sie vor, zu wollen. Doch dabei wolle sie stets nur ihre Meinung durchsetzen, meint Kurt verzagend.

Sobald er eine andere Ansicht darüber hat, was für die Kinder das Beste sei, dann «könne man mit ihm nicht reden», und so sperrt Birgit den Vater ihrer Kinder als Telefonkontakt, bis sie dann doch wieder die nächste Anweisung an Kurt durchgibt, unter dem unmissverständlichen Hinweis, was nun heute wieder das Beste für die Kinder sei.

Einmal mehr rächt sich unter solchen Verhältnissen, wenn Regelungen nicht klar genug getroffen sind. Zwar sind die Zeiten der Kinder beim Vater recht gut geregelt, doch an Feiertagen und den Geburtstagen der Kinder, da ist doch tatsächlich in einer Scheidungsvereinbarung geregelt, besser eben nicht geregelt, dass «sich die Eltern absprechen sollen».

Wenn unter dem Dach dieses Familien-Unrechts die Floskel fällt, «die Eltern sollen sich eben einigen», dann bedeutet das in der Praxis: Es möge geschehen, was die Mutter sich in den Kopf setzt! Entweder einigen sich beide, und zwar auf die Vorstellung der Mutter, oder sie einigen sich eben nicht –  und erst recht wird der Wunsch der Mutter zur Wirklichkeit.

Selbst rechtliche Fassaden werden in diesem Familien-Unrecht zur Farce. «Er habe doch die Gemeinsame Obsorge», klagt Kurt. Wie kann es sein, dass Birgit die Kinder genau zu den Zeiten, an denen sie beim Vater sein sollen, zu Vereinsaktivitäten anmeldet? Wir mahnen einmal mehr: Selbst wenn er mit seiner «Gemeinsamen Obsorge» ein Veto erzwingen könnte, es wäre das erste und letzte Mal. Damit würde er nämlich die Angriffsfläche bieten, dass die «Gemeinsame Obsorge» nicht funktioniere.  Schließlich können sich die Eltern ja nachweislich nicht absprechen, wenn Birgit die Kinder an den Zeiten des Vaters bei Vereinen anmeldet und der Vater dann dagegen intervenieren würde. Also hätte Birgit damit einen Grund, die «Gemeinsame Obsorge» aufzuheben, und was geschähe fortan? Erst recht wieder, was die Mutter will!

Erkennen Sie hierin die Kritik an den unklaren Regelungen, die wir schon getroffen hatten? «Die Eltern sollen sich halt einigen», das ist im Grund der Hauptinhalt der «Gemeinsamen Obsorge», und somit das inkludierte Scheitern, wenn es um gleiche Rechte der Eltern geht.

Nachdem der Dialog zwischen den Eltern nicht funktioniert, weil Kurt nicht wunschgemäß mit jeder Vorstellung Birgits begeistert einverstanden ist, will die Mutter jetzt unter Verstärkung anderer Kurt ihre Ziele aufzwingen. Einmal soll ein Anwalt nach Birgits Wahl beiwohnen, dann wieder soll es eine Mediation sein. Das ist keine fernöstliche, mystische Versenkungspraxis, sondern, ohne das «t» der Meditation, ein professionelles Vermittlungsgespräch, welches bei gleichberechtigten Gesprächspartnern, außerhalb des Familien-Unrechts also, durchaus zielführend sein kann.

Kurt bangt vor dem ersten Termin bei der Mediation: Sie sei ja so extrem redegewandt, die Birgit, da ginge Kurt ja regelrecht unter… Wir lassen uns diese Redegewandtheit beschreiben und schließen daraus:

Diese Redegewandtheit entdeckt Kurt erst seit der Trennung der Eltern in voller Pracht an Birgit, und sie gefällt sich wohl selbst darin seit der Trennung. Doch ein Großteil dieses rhetorischen Erfolgs Birgits liegt nicht darin, dass sie so gut argumentiert, sondern schlicht und einfach darin, dass sie per Recht und Gesetz als Mutter eben immer recht hat.

Der restliche Teil der Gewandtheit in Birgits Rede liegt unserer Einschätzung nach darin, dass sie einfach immer, wenn ihr nichts Besseres einfällt, emotionalisiert und Kurt mit irgendwelchen Vorwürfen überhäuft, mögen diese auch noch so unhaltbar sein. Denn Kurt beginnt daraufhin doch tatsächlich brav gegen solche Unterstellungen zu argumentieren, begibt sich also ernsthaft auf eine Sachebene gegen solche, aus familienrechtlicher Überhöhung von weit oben herab vorgebrachten, rein stimmungsmacherischen Behauptungen. Wir stellen in solchen Fällen nüchtern fest: Der Fehler ist, sich mit solchen Anwürfen überhaupt zu befassen.

Für Kurt gilt unserer Ansicht nach: Die Mediation sollte er nicht verweigern, sonst liefert er Birgit wieder Vorwände gegen weitere Restriktionen. Doch vor dieser Art von «Redegewandtheit» braucht er keine Befürchtungen hegen, wenn er sich nicht auf dieses gewandte Niveau einlässt.

Zu fürchten hat er vielmehr die zahlreichen Willkürmöglichkeiten dieses Familien-Unrechts, das so lange Leid über Menschen ausschüttet, bis wir endlich alle gemeinsam dagegen aufstehen.


Männerservice-Report #354, veröffentlicht am 11. April 2023

Betroffene
Kurt Götz*
Kinder: Tatjana*, 7 Jahre, und Linus*, 5 Jahre

In der Verantwortung
Birgit* Mutter der Kinder
österreichisches Familien-Unrecht

Ort und Zeitraum:
Österreich, Januar 2023

Schreiben Sie einen Kommentar

Your email is never published nor shared. Pflichtferder sind mit * markiert

HTML: You can use these tags: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>