Rache ist teuer

Julian* hat einen schweren Schritt hinter sich. Seinen ganzen Mut hatte er zusammengefasst, als der 16-jährige seiner Mutter Christiane* erklärte: Er zieht jetzt zum Vater. Soll sie beleidigt sein, so viel sie will, seine Entscheidung steht fest.

Zum zweiten Mal fühlt sich Christiane verlassen, tief in ihrem Stolz getroffen, diesmal nicht als Partnerin, diesmal als Mutter.

Manche Menschen machen es sich einfach. Immer ist jemand anderer Schuld. Für Christiane war Hermann schon immer der Schuldige in allen Disziplinen, in denen sie sich gescheitert fühlte. So auch jetzt. Christiane will es ihm heimzahlen, aber wie? Über das Kind geht es nicht mehr.

Doch einer rachsüchtigen Mutter steht ja noch ein wunderbares Werkzeug zur Verfügung. Unser Unterhaltsrecht!

Daher klagt die Mutter rückwirkend Unterhalt ein. Natürlich ist das möglich, sogar auf 3 Jahre zurück!

Hermann hat stets pünktlich bezahlt. Doch Christiane ist der Meinung, sie hätte mehr bekommen sollen. Daher darf sie verlangen, dass nochmals all seine Lohnzettel hervorgewühlt werden, um nachzurechnen, ob mehr zu holen gewesen wäre. Wenn das der Fall wäre, hätte Hermann innerhalb von zwei Wochen zusätzlich Unterhalt für ein Kind nachzuzahlen, an die Mutter, die eigentlich jetzt selbst unterhaltspflichtig wäre.

Zum einen finden wir Christiane nicht sehr weitsichtig. Wenn es Hermann darauf anlegen könnte, hätte sie selbst eine Unterhaltsklage, gleich mit Anspannung, am Hals.

Zum anderen ignoriert sie, was sie selbst vor vier Jahren unterschrieben hat. Weil Hermann schon immer neben dem Unterhalt für seinen Sohn tägliche Ausgaben bestritten hat, sich bei Schulsachen und Kleidung großzügig gezeigt hat, sind beide damals schriftlich übereingekommen, dass der Vater nur mehr 380 statt der ursprünglich beschlossenen 450 Euro überweist.

Zusätzlich dürfte Christiane nicht klar sein: Ein Vater, der rückwirkend neu berechnet wird, darf alle seine Ausgaben in dieser Zeit, die er als so genannten «Naturalunterhalt» geleistet hat, von einer Nachzahlung abziehen, und dann bleibt kein Restbetrag mehr über.

Als Christiane noch triumphierend dem Vater ihres Kindes angekündigt hatte, dass sie ihn nachzahlen lässt, ist ihr ebenso nicht bewusst gewesen:

Als Julian im Januar zu seinem Vater gezogen ist, hatte sie für eine Zeit zu Unrecht noch immer Unterhalt von Hermann bezogen. Erst nach Biancas* Gespräch mit dem Männerservice wurde diesem bewusst, dass es egal ist, ob die Mutter auf dem Papier noch die Obsorge hat. Sie hat zu Unrecht Unterhalt kassiert, er könnte seinerseits Ansprüche stellen.

Ja, und dass Christiane in diesem Zeitraum zu Unrecht Familienbeihilfe kassiert hat und sie selbst die nächste Rückzahlung riskiert… Jetzt hören wir auf, Christiane hat sich selbst schon genug gestraft.

Liebe Leserinnern und Leser, leider bedienen sich viele Mütter in diesem Land des Familienunrechts, um persönlich Rache zu üben. Lassen Sie uns ein neues Recht schaffen, eines, das Rache ist nicht süß, sondern höchstens teuer werden lässt.


Männerservice-Report #166, veröffentlicht am 27.  August 2019

Betroffene
Vater: Hermann Reiner*
Sohn Julian Reiner*, 16 Jahre
Bianca, Hermanns Partnerin

In der Verantwortung
Christiane*, Julians Mutter
österreichisches Unterhaltsrecht

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, März 2019

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